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EEG-Umlage

Wegfall der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022

Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EEG-Umlage nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 entfallen zu lassen, sondern den Wegfall bereits auf den 1. Juli 2022 vorzuverlegen.

Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien - mit einem Wert von 3,723 Cent pro Kilowattstunde - wird ab diesem Zeitpunkt automatisch vom Arbeitspreis des Stromtarifs abgezogen. Als Verbraucher müssen Sie demnach selbst nicht tätig werden, sondern zahlen nur etwas weniger Energiekosten.

Diese Absenkung der Stromkosten berücksichtigen wir selbstverständlich in vollem Umfang schon jetzt bei unseren Neukundentarifen. Bei unseren Bestandskunden entfällt die Umlage zum Stichtag 1. Juli 2022.

EEG-Umlage: Ausbau erneuerbarer Energien

Der Energiemarkt in Deutschland ist im Umbruch: weg von fossilen Energieträgern und hin zu erneuerbaren Energieträgern. Vor zwanzig Jahren war die Stromerzeugung noch stark geprägt von fossilen Energieträgern - der Anteil regenerativer Energiequellen am Bruttostrom-verbrauch lag laut Umweltbundesamt im Jahr 2002 bei knapp acht ProzentDurch den Wandel der Stromlandschaft liegt der Anteil am Bruttostromverbrauch im Jahr 2022 bereits bei rund 52 Prozent. 

Um die Energiewende voranzutreiben, müssen Betreiber in neue Anlagen investieren oder bestehende ausbauen. Mit der Einspeisevergütung erhalten die Anlagenbetreiber eine Förderung. Das Finanzieren der Förderung wurde von der Bundesregierung im Jahr 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Die darin verankerte EEG-Umlage finanzierte den Ausbau von erneuerbaren Energien. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage wird die Förderung der Erneuerbaren Energien seitdem vom Bund aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert.  

Was ist die EEG-Umlage?

Betreiber von Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren und in das Stromnetz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten hierfür eine festgelegte Einspeisevergütung. Die Bundesregierung wiederum verpflichtet die Netzbetreiber, diesen Strom abzukaufen. Der eingespeiste Strom wird dann an der Strombörse weiterverkauft. Allerdings übersteigen die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber in den meisten Fällen die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen. Die Differenz bekommen die Anlagenbetreiber deshalb aus dem EEG-Topf. Und dieser speist sich aus der EEG-Umlage. Steigen die Erlöse an der Strombörse, sinkt die EEG-Umlage und umgekehrt.

Wer zahlt die EEG-Umlage?

Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Stromverbraucher – Haushalts- und Gewerbekunden – die EEG-Umlage nicht mehr bezahlen. Bis dahin war die EEG-Umlage neben anderen Umlagen und Abgaben ein Teil des Strompreises. Verbraucher zahlten die EEG-Umlage über die Stromrechnung an den Stromanbieter, der diese wiederum an den Staat weitergegeben hat.  

Entwicklung der EEG-Umlage seit dem Jahr 2000

Seit der Einführung im Jahr 2000 ist die EEG-Umlage stetig gestiegen, weil immer mehr Anlagen für erneuerbare Energien in Betrieb gingen. Mit diesem Anstieg stiegen demnach auch die Kosten für die Verbraucher. Darüber hinaus vergrößerten die erneuerbaren Energien das Stromangebot an der Börse und führten – gemeinsam mit anderen Effekten – zu einer Reduzierung des Strompreises. Die Differenz zwischen Strompreis und der festen Vergütung, den die Anlagenbetreiber erhielten, stieg. Die Verbraucher mussten diese Differenz über Strompreiserhöhungen wieder ausgleichen. Das führte zu einer paradoxen Situation: Je stärker die erneuerbaren Energien den Strompreis senkten, desto höher stieg die EEG-Umlage.

2015 wurde die EEG-Umlage erstmals gesenkt auf rund 6,2 Cent pro Kilowattstunde, ebenso sank die Umlage in den Jahren 2018 und 2019. Gründe dafür: An der Strombörse waren die Preise im Vorjahr gestiegen und das EEG-Ausgleichskonto, über das Zahlungen an die Erzeuger von regenerativ erzeugtem Strom erfolgen, wies deutliche Überschüsse auf. Damit konnten die EEG-Umlage gesenkt werden, um gleichzeitig die Verbraucher zu entlasten. Nachdem die EEG-Umlage in 2020 wieder leicht gestiegen ist auf 6,8 Cent pro Kilowattstunde, erreichte die Umlage im Jahr einen deutlich niedrigeren Stand im Vergleich zu den Vorjahren. Mit 3,72 Cent pro Kilowattstunde machte die EEG-Umlage ca. 11 % des Strompreises aus.  

Erstmalige Förderung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage liegt im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde – im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Umlage für erneuerbare Energien somit leicht um 0,256 ct/kWh. Betrachtet man jedoch das Rekorddefizit von 24,6 Milliarden Euro auf dem EEG-Konto durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, hätte die EEG-Umlage im Normalfall deutlich steigen müssen. Mit dem Zuschuss der Bundesregierung bleibt dem Verbraucher ein sprunghafter Anstieg auf knapp 9,7 ct/kWh erspart. Das bedeutet: Erstmals zahlt nicht nur der Verbraucher auf das EEG-Konto ein, sondern auch der Bund über Mittel des Konjunkturpaketes. Weiterhin fließt auch ein Teil der Einnahmen der CO2-Bepreisung auf das EEG-Konto. Dieser Mechanismus soll auch für das kommende Jahr noch gelten. Mehr dazu finden Sie auf unserem Blog.

FAQ zur EEG-Umlage

  • Der Strompreis in Deutschland ist abhängig von dem Wohnort und dem Energieanbieter. Im Durchschnitt lag der Strompreis laut BDEW im ersten Halbjahr 2023 bei 46,27 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen: Neben den Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen (27 Prozent) und Netzentgelten (21 Prozent) spielen die Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb mit einem Anteil von 52 Prozent die größte Rolle. 

  • Jahrelang hatte die EEG-Umlage den höchsten Anteil der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Seit dem 01. Juli 2022 wird die Umlage vollständig über den Bundeshaushalt finanziert und hat seitdem keine Auswirkungen mehr auf den Strompreis. 

     

  • Erneuerbare Energien sind eine zentrale Säule der Energiewende. Um die Energiewende voranzutreiben, müssen Betreiber in neue Anlagen investieren oder bestehende ausbauen. Bis zum 01. Juli 2022 wurde die Entwicklung der Technologien zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen mit Hilfe der EEG-Umlage finanziert. Mit Wegfall der EEG-Umlage wird die Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien aus dem Sondervermögen des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ ausgeglichen. 

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