Ihre Vorteile als MAINGAU-Autostromkunde
Jetzt exklusive Angebote sichern
Ihre Autostrom-Kundennummer ist der Schlüssel zur MAINGAU-Vorteilswelt und all ihren exklusiven Angeboten:
So profitieren Sie von den Rabatten
Wichtig: Um mit Ihrer Kundennummer von Vorteilen profitieren zu können, müssen Sie innerhalb der letzten 90 Tage mit MAINGAU Autostrom geladen haben.
*Hinweis: Strom- und Gasverträge sind von Rabattierungen ausgeschlossen. Zusätzlich werden keine Rabatte gewährt, wenn Sie bereits Kunde in einem unserer Bereiche sind und einen weiteren Vertrag in diesem Bereich abschließen.
FAQ zur Vorteilswelt
Als Autostromkunde erhalten Sie 15% Rabatt auf die monatliche Grundgebühr Ihres Internettarifs, 25% auf die monatliche Grundgebühr Ihres Mobilfunktarifs und bis zu 30% Rabatt im MAINGAU Onlineshop. Außerdem laden Sie auch Ihr E-Auto zum vergünstigten Preis.
Um von den exklusiven Rabatten als MAINGAU-Autostromkunde zu profitieren, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Sie innerhalb der letzten 90 Tage mit MAINGAU Autostrom geladen haben. Ist dies der Fall, können Sie Ihre Autostrom-Kundennummer bei Abschluss eines MAINGAU- Internet- oder Mobilfunkvertrages oder beim Kauf im MAINGAU Onlineshop hinterlegen, um Rabatte zu erhalten.
Bitte beachten: Die Lieferadresse des MAINGAU-Vertrags muss zwingend mit der (Liefer-)Adresse des MAINGAU Autostrom-Kontos übereinstimmen.Strom- und Gasverträge sind von Rabattierungen ausgeschlossen. Außerdem werden keine Rabatte gewährt, wenn Sie bereits Kunde in einem Bereich von MAINGAU sind und einen weiteren Vertrag in diesem Bereich abschließen.
Geben Sie bei Abschluss eines neuen Vertrags oder beim Einkauf im Onlineshop Ihre Autostrom-Kundennummer in der Bestellstrecke an. Anschließend können Sie die Kundennummer Ihres neu abgeschlossenen Vertrages in der MAINGAU Lade-App unter "Zahlungen & Preise" - "Vertrag & Tarif" - im Abschnitt "Tarif" hinterlegen, um von vergünstigten Preisen beim Laden Ihres E-Autos zu profitieren.
Der Rabatt entfällt mit Kündigung der Energiebelieferung, des Internetvertrages, des Mobilfunkvertrages, keiner Nutzung des Autostromangebotes innerhalb der letzten 90 Tage oder bei Ablauf der Erstvertragslaufzeit.