Treibhausgasminderungsquote

Klimaschutz im Verkehrssektor

Das Sorgenkind der Klimaschutzziele: Der Verkehrssektor. Während der CO2-Ausstoß im Energiesektor in den letzten Jahren bereits reduziert werden konnte, so blieben die Eimissionen im Verkehrssektor konstant. Nun gibt es drei Möglichkeiten zur Minderung der Treibhausgase: Das Reduzieren des Verkehrs, das Verlagern auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel oder das Umsteigen auf klimafreundliche Antriebe. Den Umstieg treibt besonders die THG-Quote zukünftig voran. 

Der Verkehrssektor: Grünes Ziel

Nach der Energiewirtschaft und der Industrie ist der Verkehrssektor der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. Umso bedenklicher: Von 164 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 1990 auf 146 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 – die Zahlen zeigen, dass die Emissionen des Verkehrssektors in den letzten dreißig Jahren laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes kaum gesunken sind. Daher ist das Ziel der Bundesregierung: Die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf höchstens 85 Millionen Tonnen CO2 zu mindern. Neben Umweltbonus, Innovationsprämie und dem Förderprogramm für Ladestationen soll auch die THG-Quote einen Umstieg auf die E-Mobilität fördern.

Umsteigen: Volle Power für Klimaschutz

Unternehmen, die in Deutschland Kraftstoffe wie Benzin und Diesel in den Verkehr bringen, müssen den beim Verbrennen entstehenden Treibhausgasausstoß kompensieren. Die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Treibhausgasminderungsquote wurde im Mai 2021 beschlossen. Zukünftig gibt es die Möglichkeit für Mineralölkonzerne, THG-Quoten von Dritten zu erwerben.

  • Auf der einen Seite können quotenverpflichtete Unternehmen wie Mineralölkonzerne THG-Quoten einkaufen, um den CO2-Ausstoß zu mindern. Die Kosten dafür legen sie auf die Preise der fossilen Kraftstoffe um und verteuern Benzin und Diesel für den Verbraucher.
  • Auf der anderen Seite können Betreiber von Ladepunkten, E-Mobilisten oder Biomethantankstellen die eingesparten CO2-Emissionen in Form der THG-Quote verkaufen. Der direkte finanzielle Anreiz fördert den Umstieg auf alternative Kraftstoffe. 

Wie berechnet sich die THG-Quote?

  1. Im ersten Schritt multipliziert man die Menge der quotenpflichtigen Kraftstoffe mit dem Basiswert. Der Basiswert ist der durchschnittliche Treibhausgasausstoß von Benzin- und Dieselkraftstoffen und gesetzlich festgelegt.
  2. Daraus ergibt sich der Referenzwert, davon wird die für das Verpflichtungsjahr maßgebliche Quote abgezogen.
  3. So ergibt sich der Zielwert, den man wiederum mit den tatsächlichen Treibhausgasemissionen vergleicht.


Wenn der Zielwert größer oder gleich dem tatsächlichen THG-Wert ist, so ist die Quote erfüllt. Ist dies nicht der Fall, muss das Mineralölunternehmen THG-Quoten als Ausgleich einkaufen.           

Wie hoch ist die THG-Quote? 

Die Höhe der THG-Quote ist durch einen Prozentsatz in § 37a Absatz 4 BImSchG festgelegt. Lag die Treibhausgasminderungsquote zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr 2015 noch bei 3,5 Prozent, so wird diese zunehmend angehoben. Für das Jahr 2020 beträgt die Quote 6 Prozent, 2022 wird sie auf 6,5 Prozent steigen. Noch mehr Klimaschutz im Verkehr soll in den kommenden Jahren folgen: Die THG-Quote steigt bis 2028 auf 14,5 Prozent und bis 2030 auf 22 Prozent laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

THG-Quotenhandel

Anders als bei dem CO2-Zertifikate-Handel (mehr dazu auf unserem Blog) werden die Preise für die THG-Quote nicht an der Börse ermittelt, sondern von Händler auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage. Für den Quotenhandel schließen Mineralölunternehmen und Verkäufer einen Quotenhandelsvertrag. Dieser wird dem Hauptzollamt bis spätestens 15. April des Folgejahrs vorgelegt. Es überwacht auch die gehandelten THG-Quoten sowie die Quotenerfüllungsverpflichtung der Unternehmen. Um am Quotenhandel teilzunehmen und gute Erlöse zu erzielen, bedarf es einer Mindestmenge an THG-Quoten. Gut vernetzte Dienstleister bündeln daher THG-Quotenmengen und verkaufen dann größere Mengen. 

Der Weg ist das Ziel: Gesetzeslage der THG-Quote

Seit 1974 gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und überwacht die THG-Emissionen in Deutschland. Mit dem Fokus auf die Energiewende im Verkehr wurde 2007 eine Änderung des Gesetzes vorgenommen. Die neue Biokraftstoffquote diente als Vorreiter der THG-Quote. So mussten Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, ebenso eine bestimmte Menge an Biokraftstoffen anbieten. 2015 beschloss die Bundesregierung, nicht mehr die Menge der fossilen Kraftstoffe als Maß für die Menge der Biokraftstoffe zu nehmen, sondern zukünftig den THG-Ausstoß. Das Ziel war, diesen Ausstoß jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. 2018 wurde die THG-Minderungsquote eingeführt, sodass auch der Verkauf von anderen emissionsarmen Kraftstoffen wie zum Beispiel Strom oder biogene Flüssiggase zur Minderung angerechnet werden können. Damit auch Ladepunktbetreiber und E-Mobilisten am Quotenhandel teilnehmen können, wurde das Gesetz 2021 erweitert. 

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FAQ zur THG-Quote

  • Aktuell zahlt die MAINGAU eine Pauschale von 60 Euro pro Fahrzeugschein aus.

  • Diejenigen, die ihr E-Auto mit selbst erzeugtem Solarstrom betanken, sorgen somit für eine überdurchschnittliche CO2-Einsparung. Dennoch bleibt die staatliche Förderung in Form einer pauschalen THG-Prämie bestehen. Jedes E-Fahrzeug wird - unabhängig von seiner individuellen Stromquelle - gleichbehandelt.

  • Für E-Auto-Besitzer ist der Prozess zur Beantragung der THG-Prämie unkompliziert:

    1. Registrierung im Online-Portal
    2. Upload des Fahrzeugscheins
    3. Empfang der Prämie


    Den Status Ihrer Zertifizierung können Sie dann immer im MAINGAU THG-Kundenportal nachverfolgen.