Sie wollen einen Antrag für die Umlagenreduzierung beantragen?

Nutzen Sie unser Antragsformular

Die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG wird rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet. Damit wir Ihre Erstattung rechtzeitig beantragen können, übermitteln Sie uns Ihre Meldung bitte bis spätestens 28.02. eines Jahres über unser Formular. 

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Bis 28. Februar: Sie erhalten die vollständige Reduzierung der Umlagen für das vergangene Jahr.
  • 01. März bis 31. März: Die Privilegierung für das vergangene Jahr wird gemäß § 53 Abs. 2 EnFG um 20 Prozentpunkte gekürzt – Sie erhalten damit nur noch 80 % der Reduzierung.
  • Ab 01. April: Ein Anspruch auf die Privilegierung für das vergangene Jahr entfällt vollständig.

Hinweis: Die Reduzierung der Umlagen muss jährlich neu beantragt werden.

Antragsformular Umlagenreduzierung

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Formularfelder Pflichtfelder.

    Ihre Kundennummer besteht entweder aus 9 Ziffern mit Zusatz (z. B. 123456789-1) oder aus A- und 8 Ziffern (z. B. A-12345678) 
    Bitte geben Sie Ihre Zählernummer ein.

    Mit Absenden des Formulars bestätige ich, dass alle Voraussetzungen des § 22 EnFG erfüllt sind:

    • Ich bin Eigentümer einer Wärmepumpe mit einem eigenen Zählpunkt gemäß des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und bin berechtigt, die Umlagenabsenkung nach § 22 Absatz 1 EnFG in Anspruch zu nehmen.

    • Ich bin kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach § 22 Absatz 2 EnFG.

    • Gegen mich bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    • Die Wärmepumpe wird der oben angegebenen Entnahmestelle betrieben.
    Art. 13 DSGVO Zustimmung