Sie wollen einen Antrag für die Umlagenreduzierung beantragen?
Nutzen Sie unser Antragsformular
Die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG wird rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet. Damit wir Ihre Erstattung rechtzeitig beantragen können, übermitteln Sie uns Ihre Meldung bitte bis spätestens 28.02. eines Jahres über unser Formular.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Hinweis: Die Reduzierung der Umlagen muss jährlich neu beantragt werden.