Barrierefreiheitsinformation

Die MAINGAU Energie GmbH (nachfolgend: „MAINGAU“) ist bestrebt, ihre digitalen Angebote – einschließlich mobiler Anwendungen, Websites und weiterer Online-Dienste – so barrierefrei wie möglich bereitzustellen. Als regulierter Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterliegt MAINGAU den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG sind wir verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit öffentlich bereitzustellen. Für unsere verschiedenen digitalen Anwendungen stellen wir jeweils eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit bereit. Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf die Website www.maingau-energie.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Die Erklärung ist in barrierefreier Form veröffentlicht, um den Anforderungen des BFSG in vollem Umfang zu entsprechen.

Beschreibung der Dienstleistung

Die Website der MAINGAU ist ein zentrales digitales Angebot, das Privat- und Geschäftskunden umfassende Online-Dienste bereitstellt. Über das Portal können Nutzer unter anderem folgende Funktionen nutzen:

  • Informationen zu Energie-, Internet-, Mobilfunk-, und Autostromprodukten sowie Tarifen abrufen
  • Vertrags- und Kundendaten im Online-Kundenportal verwalten
  • Beauftragung von Tarifwechseln oder Umzügen bequem online
  • Zählerstände übermitteln
  • Kontaktdaten und Zahlungsarten bearbeiten
  • Serviceanfragen stellen und Zusatzangebote nutzen


Die Website richtet sich an alle Kunden, die ihre Verträge rund um Energie, Internet, Mobilfunk und Autostrom bequem online verwalten und sich über die Dienstleistungen der MAINGAU informieren möchten.

Barrierefreiheitsstatus und Prüfmethode

Die Barrierefreiheit der Website wurde im Juni 2025 im Rahmen eines vollständigen Audits durch eine unabhängige externe Stelle überprüft. Dabei wurde die Website auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549 (Version 3.2.1), einschließlich der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, sowie im Hinblick auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bewertet. Die Prüfung dient der Feststellung des Barrierefreiheitsstatus gemäß BFSG.

Kontakt und Feedback

Wir nehmen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit ernst. Bitte wenden Sie sich bei Hinweisen oder Schwierigkeiten mit der Anwendung an:

MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4-6
63179 Obertshausen
E-Mail: meldung-barriere@maingau-energie.de

Barriere melden

Hinweis: Bitte geben Sie eine möglichst detaillierte Beschreibung sowie den Ort der bestehenden Barriere an.

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Formularfelder Pflichtfelder.

Marktüberwachungsbehörden

Das BFSG verpflichtet uns zur Veröffentlichung dieser Erklärung und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Sollten Sie der Ansicht sein, dass die App nicht den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, können Sie dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Anfragen bzw. Meldungen können bis zur formalen Errichtung des MLBF an folgende Kontaktmöglichkeit gerichtet werden:


Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de