Stromkennzeichnung – Transparenz über Ihren Strommix

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    Stromkennzeichnung – Transparenz über Ihren Strommix

    Die Stromkennzeichnung informiert Sie darüber, aus welchen Energiequellen Ihr Strom stammt und welche Umweltauswirkungen mit der Stromerzeugung verbunden sind. Ziel ist es, für alle Verbraucher nachvollziehbar zu machen, wie sich der gelieferte Strom zusammensetzt – beispielsweise, wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien, fossilen Energieträgern oder Kernenergie ist.

    Rechtlicher Hintergrund

    Seit 2005 sind alle Stromanbieter in Deutschland nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden jährlich über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms zu informieren. Die Stromkennzeichnung muss jeweils zum 1. Juli eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht werden.

    Welche Angaben sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz dabei verpflichtend?

    MAINGAU Stromkennzeichnung für das Basisjahr 2024 - gültig ab 01.07.2025

    Die Diagramme zeigen die Zusammensetzung des gesamten Stromangebots der MAINGAU Energie sowie der einzelnen Stromprodukte. Zusätzlich werden zum Vergleich die durchschnittlichen prozentualen Anteile der Stromerzeugung in Deutschland dargestellt. 

    Anschließend finden Sie die Zusammensetzung des gesamten Stromangebots der MAINGAU Energie in Form einer Tabelle.

    Die Diagramme zeigen die Zusammensetzung des gesamten Stromangebots der MAINGAU Energie sowie der einzelnen Stromprodukte. Wie die Zusammensetzung des Stromangebots der MAINGAU aufgeteilt ist, beschreibt die Tabelle unter der Grafik.
    EnergieträgerGesamtenergieträgermixProduktmix ÖkostromtarifeProduktmix verbleibender EnergieträgermixZum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
    Kernkraft0,2 %0,0 %0,1 %0,0 %
    Kohle56,5 %0,0 %31,7 %22,8 %
    Erdgas27,7 %0,0 %15,6 %13,4 %
    Sonstige fossile Energieträger2,3 %0,0 %1,3 %1,5 %
    Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG13,2 %49,1 %0,4 %11,4 %
    Mieterstrom, gefördert nach dem EEG0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %
    Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG0,0 %50,9 %50,9 %50,9 %
    CO2-Emissionen697 g/kWh0 g/kWh391 g/kWh298 g/kWh
    Radioaktiver Abfall0,00001 g/kWh0,0000 g/kWh0,000003 g/kWh0,0000 g/kWh
    • Energieträger
      Kernkraft
      Gesamtenergieträgermix
      0,2 %
      Produktmix Ökostromtarife
      0,0 %
      Produktmix verbleibender Energieträgermix
      0,1 %
      Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
      0,0 %
    • Energieträger
      Kohle
      Gesamtenergieträgermix
      56,5 %
      Produktmix Ökostromtarife
      0,0 %
      Produktmix verbleibender Energieträgermix
      31,7 %
      Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
      22,8 %
    • Energieträger
      Erdgas
      Gesamtenergieträgermix
      27,7 %
      Produktmix Ökostromtarife
      0,0 %
      Produktmix verbleibender Energieträgermix
      15,6 %
      Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland
      13,4 %
    Lieferland der HerkunftsnachweiseAnteil
    Finnland5,16 %
    Island36,26 %
    Italien41,99 %
    Litauen0,01 %
    Norwegen9,41 %
    Portugal7,17 %
    • Lieferland der Herkunftsnachweise
      Finnland
      Anteil
      5,16 %
    • Lieferland der Herkunftsnachweise
      Island
      Anteil
      36,26 %
    • Lieferland der Herkunftsnachweise
      Italien
      Anteil
      41,99 %

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    FAQ zur Stromkennzeichnung

    • Was bedeutet „Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG“?

      Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (HKN) sind Strommengen, die aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse erzeugt wurden und für die ein offizieller Herkunftsnachweis ausgestellt wurde. Dieser Nachweis bestätigt, dass eine entsprechende Menge Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Die Nachweise dienen dazu, die „grüne“ Eigenschaft des Stroms transparent und nachvollziehbar zu machen. „Nicht gefördert nach dem EEG“ bedeutet, dass der Strom keine Förderung nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält – zum Beispiel, weil die Förderung ausgelaufen ist oder der Strom aus ausländischen erneuerbaren Anlagen stammt.

    • Was bedeutet „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“?

      Darunter versteht man Strommengen, die in Deutschland aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse erzeugt und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziell unterstützt werden. Anlagenbetreiber erhalten für die Einspeisung ihres Stroms eine gesetzlich garantierte Vergütung oder Marktprämie, die über den Bundeshaushalt finanziert wird.

    • Was sind „sonstige fossile Energieträger“?

      Darunter fallen alle fossilen Brennstoffe, die nicht zu den Hauptkategorien Kohle (Steinkohle, Braunkohle) und Erdgas zählen. Dazu gehören beispielsweise Heizöl (z.B. Schweröl in Kraftwerken), Flüssiggas, Torf sowie Industrieabfälle mit fossilem Anteil (z. B. bestimmte Rückstände aus der chemischen Industrie).

    • Was versteht man unter „Mieterstrom“?

      Mieterstrom ist Strom, der in unmittelbarer Nähe zum Verbraucher erzeugt wird – zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – und anschließend ohne Umwege direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses geliefert wird. Der erzeugte Strom wird dabei nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern direkt vor Ort genutzt. Die Bewohner profitieren dadurch von günstigem, lokal erzeugtem Strom und unterstützen gleichzeitig die Energiewende. Denn Mieterstrom ermöglicht nicht nur die Nutzung erneuerbaren Energien, wodurch der Anteil fossiler Energieträger im Strommix verringert wird, sondern entlastet auch das Stromnetz, da der lokal erzeugte Strom direkt dort verbraucht wird, wo er entsteht.