Unser Netz
Wir versorgen die Region
Die MAINGAU Energie-Netz ist der Netzbetreiber der Gasversorgungsnetze in den Städten Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen, Mühlheim Ortsteil Lämmerspiel und in Rodgau. Wir garantieren Ihnen für die Nutzung unserer Erdgasnetze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Es gelten die entsprechenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV), die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV), die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung - KoV) sowie die Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Die MAINGAU Energie GmbH ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz unbundled.
Unseren Gasnotruf / Entstördienst erreichen Sie jederzeit unter 01801 62 46 42.
Das Kundenportal für unsere Gasnetz-Kunden finden Sie hier.
Ihr Erdgas Hausanschluss
Netzanschlüsse verbinden die Kundenanlage oder Gas-Verbrauchsanlagen mit den Netzen der MAINGAU Energie GmbH - Netz.

Netzbetreiberinformationen
Unsere Netzbetreiberinformationen beinhalten alles rund um die Themen Kommunikationsdatenblätter, Netzzugangsbedingungen und die Netzentgelte.
Netzinformationen
Die Netzinformationen umfassen alles rund um unser Gasnetz. Hier sind die Gasnetzkarte, Netzkoppelungspunkte und die gesamten Strukturdaten zu finden.
Messstellenbetrieb
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch eines Anschlussnehmers im Netz der MAINGAU Energie die Messeinrichtungen von einem Dritten betreut werden.
Online-Planauskunft
Die Online-Planauskunft umfasst den Zugriff auf das Bestandsplanwerk für das Versorgungsgebiet der MAINGAU und informiert Sie, ob eine Adresse erdgasversorgt ist oder nicht.
Anmeldung Erdgas
Im gesamten Netz der MAINGAU Energie gelten einheitliche technische Anschlussbedingungen. Wir geben Planungshilfen für Gas-Installateure im Netzgebiet.
Erdgas mit Sicherheit
Lassen Sie einmal im Jahr einen Gas-Hausschau-Check machen. Eine Prüfung auf Dichtheit beziehungsweise ein Gebrauchsfähigkeit-Check steht alle zwölf Jahre an.
Was ist ein Netzbetreiber?
Ein Netzbetreiber sorgt für den sicheren Betrieb sowie die Instandhaltung von Strom- und Gasnetzen und gewährleistet die Netzstabilität in seinem lokalen oder regionalen Gebiet. Er schließt Verbrauchsstellen an das Netz an, wie etwa bei Neubauten, und stellt sicher, dass Energie zuverlässig bis zu den Endverbrauchern geliefert wird.
Der Netzbetreiber ist für die sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas in seinem regionalen Netzgebiet verantwortlich. Zu seinen Aufgaben zählt der Anschluss von Verbrauchsstellen an das Strom- und Gasnetz, die Instandhaltung der Netze, die Gewährleistung der Netzstabilität sowie der sichere Netzbetrieb. Er stellt beispielsweise den Netzanschluss her, wenn ein neues Gebäude errichtet wird.
Die Netznutzungsgebühr wird für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes erhoben, um die Energie vom Kraftwerk bis zum Verbraucher zu transportieren. Jeder Verbraucher zahlt diese Gebühr automatisch durch den Energieverbrauch – unabhängig von der Entfernung zwischen Einspeisepunkt und Zuhause. Die Gebühren sind üblicherweise Bestandteil des Strom- oder Gaspreises und werden von den Netzanbietern online veröffentlicht sowie auf der Rechnung ausgewiesen. Seit der Liberalisierung des Energiemarktes wird die Höhe der Gebühren regelmäßig diskutiert. Beim Wechsel des Energieanbieters wird die Energie weiterhin über das Netz des örtlichen Versorgers geleitet, der dafür eine individuell genehmigte Netznutzungsgebühr erhebt.
Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt. Der örtliche Netzbetreiber hat Infos dazu, welcher Energieversorger das ist. Nur weil man Strom über den örtlichen Grundversorger bezieht, heißt das aber nicht, dass man in der Grundversorgung ist. Es kann auch ein sogenannter Sondervertrag mit anderen Konditionen (z. B. längere Kündigungsfrist) bestehen.