Günstige Tarife für Wärmepumpenstrom
§ 22 EnFG – Reduzierung der Umlagen für elektrisch betriebene Wärmepumpen
Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann zusätzlich von einer gesetzlichen Vergünstigung profitieren: Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG)öffnet in einem neuen Tab werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für elektrisch betriebene Wärmepumpen auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Damit entfallen zwei staatlich veranlasste Umlagen, die sonst Bestandteil Ihres Strompreises sind, vollständig.
Die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG wird rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet. Damit wir Ihre Erstattung rechtzeitig beantragen können, übermitteln Sie uns Ihre Meldung bitte bis spätestens 28.02. eines Jahres über unser Formular.
Was ist § 22 EnFG und warum gibt es die Umlagenprivilegierung?
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt die Erhebung von Energieumlagen in Deutschland. Mit § 22 EnFG setzt die Bundesregierung einen gezielten Anreiz: Betreiber elektrisch angetriebener Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Energieumlagen erhalten. So soll der Umstieg von fossilen Heizsystemen wie Öl- oder Gasheizungen auf Alternativen wie zum Beispiel Wärmepumpen beschleunigt werden.

Welche Umlagen werden reduziert?
Beide Umlagen zusammen ergeben im Jahr 2026 1,65 ct/kWh (inkl. Mehrwertsteuer). Was zunächst nach wenig klingt, macht bei einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh rund 82 € im Jahr aus.
KWKG-Umlage
Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Für berechtigte Wärmepumpen wird diese Umlage auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Seit dem 01.01.2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,53 ct/kWh (inkl. Mehrwertsteuer).
Offshore-Netzumlage
Über die Offshore-Netzumlage werden die Kosten der Netzanbindung von Offshore-Windparks refinanziert. Auch diese entfällt für berechtigte Wärmepumpen vollständig. Seit dem 01.01.2026 beträgt die Offshore-Netzumlage 1,12 ct/kWh (inkl. Mehrwertsteuer).
Wer hat Anspruch auf die Reduzierung?
Sie können die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen:
Hinweis: Die Reduzierung der Umlagen muss jährlich neu beantragt werden.
Änderungen melden: Sollten sich Ihre Verhältnisse ändern und Sie damit die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns dies unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.


