Prämie

50 € Neukunden-Bonus

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Sie sind mit uns zufrieden? Das freut uns sehr. Vielleicht suchen Ihre Freunde, Bekannte oder die Familie gerade nach einem günstigen Anbieter mit zusätzlichen Vorteilen? Dann teilen Sie gerne Ihre Erfahrung und geben somit eine Empfehlung ab: Egal ob Gas-, Strom-, Internet-, Mobilfunk- oder Autostromkunde - werben Sie jetzt Freunde & Familie und sichern sich nach erfolgreichem Abschluss Ihre persönliche Prämie bzw. einen Neukundenbonus für den Geworbenen.

Wählen Sie zwischen einem Bonus von 50 € pro erfolgreich abgeschlossenem Vertrag für sich selbst oder teilen Sie den Bonus mit dem Geworbenen. So erhalten Sie 25 € und Ihr Bekannter einen Neukundenbonus von 25 €.

Bitte beachten: Um einen reibungslosen Ablauf und die Auszahlung Ihrer Prämie garantieren zu können, ist die Bestätigung der Cookies dringend notwendig. 

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Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht möglich ist, neue MAINGAU-Autostromkunden zu werben. 

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FAQ zu Kunden werben Kunden

  • Wann kann ich andere Kunden werben?

    Wenn Sie einen aktiven MAINGAU Strom-, Gas-, Mobilfunk- oder Internetvertrag haben oder MAINGAU Autostrom-Kunde sind, können Sie Freunde und Bekannte werben.

  • Welche Produkte kann ich weiterempfehlen?

    Sie können MAINGAU Strom, Gas, Mobilfunk und Internet weiterempfehlen. Ausgenommen von unserem Weiterempfehlungsprogramm ist bislang MAINGAU Autostrom.

  • Welche Prämie erhalte ich für meine Empfehlung?

    Ihre erfolgreiche Empfehlung ist bares Geld wert. Empfehlen Sie MAINGAU-Produkte Ihren Freunden und Bekannten und Sie erhalten pro erfolgreicher Empfehlung eine Geldprämie in Höhe von 50 €. Sie können diese Prämie aber auch mit dem Geworbenen teilen. So erhalten Sie und Ihr Geworbener bei einem erfolgreichen Tarifabschluss jeweils 25 €. 

  • Kann ich meinen Ehepartner oder mich selbst mit einem neuen Strom/Gasvertrag werben? 

    Ehepartner/Partner sind von der Werbung (Gas und Strom) ausgeschlossen, wenn innerhalb der selben Energieart für die identische Lieferstelle geworben wird. Auch eine Eigenwerbung ist in diesem Fall nicht möglich. In beiden Fällen ist eine Vergütung ausgeschlossen.

  • Ist eine rückwirkende Vergütung möglich, wenn ich erst später von der Möglichkeit der Kunden-werben-Kunden Prämie erfahre?

    Aus Gründen der Nachweisbarkeit können wir leider rückwirkend keine Vergütung vornehmen.

  • Wann erhalte ich meine Prämie als Werbender?

    Wenn Sie Freunde und Bekannte geworben haben und diese einen aktiven Mobilfunk- oder Internetvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Prämie. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Prämie nur möglich ist, wenn der Freund oder Bekannte seinen Vertrag über den Link in der Empfehlungsmail abschließt.

    Bei der Werbung eines Gas- oder Stromneukunden erhalten Sie die Prämie mit Lieferbeginn des Geworbenen, spätestens jedoch bis zum 15. des Folgemonats. 

  • Wann erhalte ich meine Prämie als Geworbener?

    Wenn Sie von einem Freund oder Bekannten geworben wurden und erfolgreich einen Strom-, Gas-, Mobilfunk-, oder Internetvertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Prämie. Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Prämie erhalten, wenn der Werbende die Aufteilung der Prämie gewählt hat und wenn der Freund oder Bekannte seinen Vertrag über den Link in der Empfehlungsmail abschließt.

  • Wann ist ein Vertragsabschluss erfolgreich und wird von MAINGAU vergütet?

    Ein Vertragsabschluss gilt nur als erfolgreich und kann vergütet werden, wenn sich der Geworbene über den per Mail zugesendeten Link anmeldet und eine bestätigte Belieferung durch uns mit Strom und/oder Gas zustande kommt oder ein aktiver Mobilfunk- und/oder Internetvertrag besteht. 

  • Warum wurde meine Empfehlung nicht gewertet?

    Eine Empfehlung kann nur gewertet werden, wenn... 
    - der Geworbene über den Empfehlungslink innerhalb von 60 Tagen einen Strom-, Gas-, Mobilfunk oder Internetvertrag abgeschlossen hat
    - der Geworbene im gesamten Empfehlungsprozess Cookies akzeptiert hat
    - der Geworbene nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht

  • Was kann ich tun, wenn der Geworbene bereits in Belieferung gekommen ist und ich meine Prämie noch nicht erhalten habe? 

    Wenn Sie als Strom- oder Gaskunde einen Strom- oder Gastarif empfohlen haben: 
    Gerne prüfen wir den Sachverhalt für Sie. Bitte senden Sie uns hierzu über das MAINGAU-Kundenportal oder per Mail an debitoren@maingau-energie.de eine kurze Nachricht unter Angabe Ihrer Kundennummerder Kundennummer des Geworbenen (Vor- und Nachname).

    Bei allen anderen Kombinationen wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Tellja GmbH unter 069/870042945 oder per E-Mail an support@tellja.de 

  • Kann ich eine Vergütung beantragen, wenn die Anmeldung des Geworbenen über Vermittlungsportale (Verivox, Check24, etc. …) erfolgte? 

    Nein, eine Vergütung wird ausschließlich nach Anmeldung über den generierten Kunden-werben-Kunden Anmeldelink veranlasst. Werbungen über Vermittlungsportale können nicht vergütet werden.

  • Siegel von kununu für MAINGAU Energie GmbH: Auszeichnung als Top Company 2025
  • Siegel von WirtschaftsWoche und ServiceValue für MAINGAU Energie GmbH: Auszeichnung für TOP Kundenservice 2024
  • Siegel von Top Innovator für MAINGAU Energie GmbH: Auszeichnung als Top-100 Innovator des deutschen Mittelstands 2025
  • Siegel von Focus Money für MAINGAU Energie: Auszeichnung als Deutschlands bester überregionaler Energieversorger, 5 Jahre in Folge (Anbieterreputation)