19.06.2026 · Lesedauer 5 min

Energy Sharing: Solarstrom mit Nachbarn teilen – was steckt dahinter?

Stellen Sie sich vor: Ihr Nachbar hat eine große Solaranlage auf dem Dach. Sie selbst haben keinen Platz dafür, aber Sie könnten seinen Überschussstrom günstig nutzen. Klingt simpel. Und genau das ist seit dem 1. Juni 2026 in Deutschland möglich. Energy Sharing heißt das Konzept – und es hat das Potenzial, die Energiewende weiter voranzubringen.

Doch wie funktioniert das genau? Was kostet es? Und warum klappt es trotz neuer Gesetzeslage noch nicht reibungslos? Ein Überblick.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen – geregelt durch § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)öffnet in einem neuen Tab. Das Besondere daran: Der Strom wird nicht im selben Gebäude erzeugt und verbraucht, sondern über das öffentliche Netz geliefert. Eine neue Leitung ist dafür nicht nötig.

In Deutschland sind aktuell mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Das ungenutzte Potenzial ist enorm. Laut einer Studie der Deutschen Energie-Agenturöffnet in einem neuen Tab könnten dezentrale Stromhandelsmodelle wie Energy Sharing oder Peer-to-Peer-Stromhandel je nach Ausgestaltung bis zu 73 Prozent der Stromnachfrage in Deutschland abdecken.

Wer ist beim Energy Sharing beteiligt?

1

Sharing-Lieferant

Betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage und gibt seinen Überschussstrom ab. Die Anlage darf nicht überwiegend gewerblichen oder selbstständig-beruflichen Zwecken dienen.
2

Sharing-Abnehmer

Bezieht Strom aus der Anlage des Lieferanten. Da dieser den Bedarf meist nicht vollständig deckt, braucht der Abnehmer zusätzlich einen ergänzenden Stromvertrag. 
3

Reststrom-Lieferant

Übernimmt die Strommengen, die nicht aus der gemeinsam genutzten Anlage stammen, zum Beispiel an bewölkten Tagen.
4

Sharing-Dienstleister

Kann im Auftrag des Sharing-Lieferanten die gesamte energiewirtschaftliche Abwicklung übernehmen, einschließlich Bilanzierung und Reststromlieferung.  

Die rechtliche Grundlage

Die EU hat die rechtlichen Grundlagen für Energy Sharing bereits 2018 geschaffen. Länder wie Österreich, Spanien und Italien haben längst Energiegemeinschaften eingeführt – teils mit staatlicher Förderung.

Deutschland hat sich Zeit gelassen. Der entscheidende § 42c EnWGöffnet in einem neuen Tab trat erst im Dezember 2025 in Kraft – mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. Juni 2026.

Wie funktioniert Energy Sharing technisch?

Damit Strom korrekt zugeordnet werden kann, läuft im Hintergrund alle 15 Minuten ein Abgleich: Wie viel speist die Anlage gerade ein? Wie viel verbraucht der Abnehmer gleichzeitig? Dafür werden viertelstündliche Messwerte benötigt. In der Praxis ist deshalb in der Regel auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter, erforderlich.

Intelligente Stromversorgung mit einem Smart Meter

Analoge Stromzähler mit Drehscheibe gehören bald der Vergangenheit an: Bis 2032 müssen diese laut Gesetz gegen digitale Stromzähler ausgetauscht werden. Bestimmte Gruppen benötigen auch Smart Meter.

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Was kostet Energy Sharing und lohnt es sich?

Für den Anlagenbetreiber

Wer eine Solaranlage betreibt, produziert Strom zu Erzeugungskosten von rund elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Die staatliche Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt inzwischen jedoch unter acht Cent pro kWh und deckt die Erzeugungskosten damit nicht mehr. Energy Sharing bietet eine Alternative: Statt den Strom günstig ins Netz einzuspeisen, kann der Betreiber ihn direkt an Nachbarn verkaufen – zu einem selbst vereinbarten Preis.

Für den Abnehmer

Weil der Strom über das öffentliche Netz fließt, fallen dieselben Netzgebühren an wie bei jedem anderen Stromvertrag. Netzentgelt, KWK-Umlage, Offshore-Windenergie-Umlage und Konzessionsabgabe können zusammen zehn bis 15 Cent pro kWh ausmachen. Verglichen mit einem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 30 Cent pro kWh bleibt aber noch genug Spielraum, damit Energy Sharing günstiger sein kann als der normale Tarif – vorausgesetzt, der Sharing-Lieferant bietet seinen Strom zu einem attraktiven Preis an.

Welche Hürden gibt es in der Praxis?

Alternativen: Direktleitung und Mieterstrom

Schon vor Energy Sharing gab es zwei Wege, Solarstrom lokal zu teilen:

Direktleitung: Strom wird über eine eigene Leitung direkt zum Nachbar geliefert. Sobald öffentliche Kabelnetze genutzt werden, fallen jedoch zusätzliche Gebühren an, und der Betreiber wird rechtlich zum Energieversorger. Praktisch lässt sich zudem kaum einwandfrei messen, welcher Strom über welchen Zähler abgerechnet wird.

Mieterstrom: Bewohner eines Mehrfamilienhauses können Solarstrom direkt aus der Hausanlage beziehen, ohne dass dieser über öffentliche Leitungen fließt. Nachteil: Der hohe Verwaltungsaufwand lohnt sich laut Experten erst ab mindestens zehn Wohneinheiten.

Energy Sharing ist die erste Möglichkeit, Solarstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg über das öffentliche Netz zu teilen – ohne eigene Leitung und mit reduzierten Pflichten gegenüber einer klassischen Stromlieferung.

Fazit: Großes Potenzial, holpriger Start

Die Idee hinter Energy Sharing ist überzeugend und Deutschland hat die besten Voraussetzungen: Laut Statistischem Bundesamtöffnet in einem neuen Tab erzeugte Deutschland zuletzt rund 30 Prozent der EU-weit installierten Photovoltaikleistung.

Die rechtliche Basis steht. Und Experten wie Thorsten Mülleröffnet in einem neuen Tab gehen davon aus, dass sich bald spezialisierte Dienstleister etablieren werden, die die Abwicklung komplett übernehmen und Energy Sharing damit auch für normale Haushalte einfach nutzbar machen.

Bis dahin gilt: Das Potenzial ist da. Die Umsetzung braucht noch etwas Zeit.

Über den Autor

T. Berger – Experte für Automobil & Verbraucherkosten

FAQ zu Energy Sharing

  • Wann kommt Energy Sharing in Deutschland?

    Energy Sharing ist in Deutschland seit dem 1. Juni 2026 offiziell möglich. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)öffnet in einem neuen Tab, der im Dezember 2025 in Kraft trat. Ab Juni 2028 müssen Netzbetreiber Energy Sharing auch über Netzgebietsgrenzen hinweg ermöglichen.

  • Welche Vorteile hat Energy Sharing?
    • Solarstrombesitzer können ihren Überschussstrom unter Umständen zu einem besseren Preis abgeben als bei der Einspeisevergütung.
    • Abnehmer können je nach Sharing-Preis günstiger Strom beziehen als über einen klassischen Haushaltstarif.
    • Es ist keine eigene Leitung nötig – der Strom fließt über das bestehende öffentliche Netz.
    • Energy Sharing fördert die lokale Energiewende und stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien.
    • Auch Menschen ohne eigene Solaranlage – zum Beispiel Mieter – können von erneuerbarem Strom aus der Nachbarschaft profitieren.
  • Welche Nachteile hat Energy Sharing?
    • Beide Seiten benötigen viertelstündliche Messwerte. In der Praxis ist dafür in der Regel ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter, erforderlich.
    • Der Sharing-Strom deckt den Bedarf nicht vollständig ab, zum Beispiel nachts oder bei Bewölkung. Ein ergänzender Stromvertrag ist daher immer nötig.
    • Die Abwicklung ist komplex: Bilanzierung, Vertragsgestaltung und Abrechnung erfordern Fachwissen oder einen spezialisierten Dienstleister.
    • Viele Netzbetreiber sind noch nicht vollständig auf Energy Sharing vorbereitet, was die Umsetzung verzögern kann.
    • Es gibt in Deutschland bislang keine staatliche Förderung, anders als etwa in Österreich oder Italien.
  • Warum lohnt sich Energy Sharing?

    Energy Sharing lohnt sich vor allem dann, wenn Anlagenbetreiber und Abnehmer einen fairen Sharing-Preis vereinbaren. Für Betreiber neuer privater Anlagen mit Überschusseinspeisung kann es attraktiver sein als die Einspeisevergütung, die inzwischen häufig unter acht Cent pro Kilowattstunde liegt. Für den Abnehmer kann Sharing-Strom günstiger sein als ein klassischer Haushaltsstromtarif, selbst wenn Netzentgelte und Abgaben hinzukommen. Wer einen verlässlichen Sharing-Partner und einen guten Dienstleister findet, kann auf beiden Seiten sparen.

  • Wie schließe ich einen Energy-Sharing-Vertrag ab?

    Für Energy Sharing brauchen Lieferant und Abnehmer einen Liefervertrag sowie eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung des Stroms. Darin werden unter anderem Umfang, Aufteilungsschlüssel und gegebenenfalls der Preis pro Kilowattstunde geregelt. Außerdem müssen die notwendigen Messwerte und energiewirtschaftlichen Prozesse mit dem zuständigen Netzbetreiber beziehungsweise über einen Dienstleister abgewickelt werden. In der Praxis empfiehlt sich deshalb die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Sharing-Dienstleister.

  • Wie finde ich einen Energy-Sharing-Partner in meiner Nähe?

    Ein etablierter Marktplatz für Energy Sharing existiert in Deutschland noch nicht. Aktuell empfiehlt es sich, im direkten Umfeld zu suchen: Nachbarn, Vereine, Wohnanlagen oder lokale Energiegemeinschaften sind gute Ausgangspunkte. Auch Bürgerenergiegenossenschaften oder kommunale Initiativen können als Vermittler dienen. Es ist wahrscheinlich, dass sich künftig spezialisierte Plattformen und Dienstleister etablieren, die Partnersuche und Abwicklung vereinfachen.

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