AndCharge und MAINGAU

Schilderchaos an der Ladesäule  

Öffentliche Parkplätze zum Laden von E-Autos nehmen zu. Aktuell gibt es rund 60.000 öffentliche Ladepunkte deutschlandweit. Einziges Manko: Die Beschilderung an den Ladesäulen ist für die E-Mobilisten sehr verwirrend und bundesweit nicht einheitlich gestaltet. Um Strafzettel zu vermeiden, würden sich viele E-Mobilisten über einheitliche Regelungen freuen.

Vor allem dann, wenn man sich die Rekordwerte der E-Mobilität ansieht: Allein im letzten Jahr wurde mit ca. 356.000 Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen ein neuer Rekordwert erreicht. Aktuell sind in Deutschland rund 687.200 reine E-Autos und 623.000 Plug-in-Hybride (Stand 1. April 2022) zugelassen. Des Weiteren rechnet die Bundesregierung mit ca. 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030. Dementsprechend werden die öffentlichen Ladeplätze zukünftig immer mehr in Anspruch genommen und es werden zusätzlich neue Parkplätze errichtet.

Parkbeschilderung an E-Ladesäulen 

In jeder Stadt und Gemeinde ist die aktuelle Regelung zum Parken von E-Autos an den ausgeschilderten E-Parkplätzen anders. So erkennt man die Parkplätze: Korrekt gekennzeichnet sind Parkplätze mit dem bekannten viereckigen Schild (weißes P auf blauem Grund), kombiniert mit einem oder mehreren Zusatzschildern. Die Zusatzschilder definieren, welche PKWs an welcher Ladesäule parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange. Es gilt die Voraussetzung, dass der PKW einen Elektromotor aufweisen und ein E-Kennzeichen haben muss. 

Was bedeuten die Verkehrsschilder für Elektroautos? - Erklärung des ADAC
Quelle: ADAC (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/parken-e-ladesaeulen/)

Parken unabhängig vom Ladevorgang  

Wie lange und ob man über den Ladevorgang hinaus parken darf, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Ziel ist es, unnötig lange Blockierungen der Ladeparkplätze zu verhindern. Der ADAC startete dazu kürzlich (April 2022) eine Umfrage und fand heraus: Will man sein E-Auto lediglich auf einem der gekennzeichneten E-Parkplätzen parken, ohne es dabei auch gleichzeitig zu laden, ist dies in fünf von 16 Städten verboten. In den anderen elf Städten gibt es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. 

Das Parken während des Ladevorgangs ist an AC-Ladesäulen in 14 Städten zeitlich eingeschränkt, in zwei nicht. In Berlin läuft zum Beispiel seit Anfang Januar die sukzessive Einführung des zeitlich uneingeschränkten Parkens während des Ladens. An DC-Ladesäulen (Schnellladestationen), die aktuell meist nur an Raststätten zu finden sind, konnte man nur in Stuttgart uneingeschränkt lange laden.

Einen guten Überblick über die jeweiligen Landeshauptstädte findet man hier auf der interaktiven Karte vom ADAC. Man stellt jedoch schnell fest: Nicht nur die Regelungen sondern auch die Beschilderungen sind sehr unterschiedlich. Daher ist deren Verbindlichkeit teilweise sogar rechtlich umstritten.

Bußgelder beim unerlaubten Parken auf E-Parkplätzen 

Um Bußgelder zu vermeiden, lesen Sie sich am besten die Beschilderung mit besonderem Augenmerk auf die Zusatzbeschilderung sehr genau durch und haben immer eine Parkscheibe dabei. Wer die Beschilderung dennoch missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen. Fest steht jedoch, dass natürlich auch die Höhe des Bußgeldes je nach Gemeinde variiert. Bei unerlaubter Nutzung eines Parkplatzes für E-Fahrzeuge fallen zum Beispiel in Berlin 15 Euro Bußgeld an, dagegen in München bis zu 30 Euro, in Frankfurt bis zu 25 Euro und ich Stuttgart bis zu 35 Euro. Die Höhe des Betrags ist dabei in der Regel abhängig davon, wie lange das Auto unberechtigt geparkt hat. 

Übrigens: Wer mit einem Verbrenner auf einem Elektro-Parkplatz parkt, muss ebenso mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen. Neben dem Verwarngeld muss man auch teilweise noch mit Abschleppkosten rechnen.

Zusatzzeichen: Was bedeutet „Ladevorgang“?  

Die Beschilderung bei den Ladesäulen beinhaltet oft textliche Erläuterungen, also „verbale“ Zusatzzeichen, die das Parken während des Ladevorgangs erlauben. Die rechtliche Lage ist aktuell noch umstritten. Die Begrifflichkeit des „Ladevorgangs“ ist nicht klar definiert. Kann man davon ausgehen, dass der Nutzer auch stetig seinen Ladevorgang überwacht? Kann man vom E-Mobilisten erwarten, dass er/sie auch unter Umständen nachts nach dem Vollladen des Autos den Parkplatz für den nächsten Nutzer freimacht? Diese Fragen sind schwer zu beantworten und deshalb ist auch die rechtliche Lage noch nicht eindeutig.  

Schilderchaos: Einheitliche Beschilderung notwendig 

Bei all diesen Unklarheiten gibt es dennoch eine kleine, aber feine Gemeinsamkeit - und zwar, dass in Deutschland immerhin keine Gebühren für das Parken an Ladestationen gefordert werden. Je nach Kommune benötigen E-Autos auch unabhängig von der Ladestation teilweise kein Parkticket. Es sollte auf jeden Fall festgelegt werden, was genau bei der entsprechenden Beschilderung unter dem Ladezustand zu verstehen ist.

Tipp: Am besten immer eine Parkscheibe dabeihaben und die Uhr bzw. den Ladevorgang des E-Autos im Blick behalten - dann kann nichts schief gehen. 

Nicht zu vergessen: Es gibt einen Standzeitzuschlag bei den meisten Autostromtarifen, unter anderem auch bei MAINGAU Autostrom. Dieser tritt bei AC-Ladesäulen ab 240 Minuten und bei DC-Ladesäulen ab 60 Minuten ein und liegt bei 10 ct/min (Stand Juni 2022). Der Standzeitzuschlag soll verhindern, dass die Ladesäulen über den Ladevorgang hinaus unnötig lange blockiert werden. 

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