
Stromumlagen 2025
Wie sich Stromumlagen entwickeln und was Verbraucher erwartet
Die Stromumlagen sind fester Bestandteil des Strompreises und machen rund sechs Prozent davon aus. Sie finden sich auf der Stromrechnung Ihres Stromanbieters wieder. Wie hoch die Umlagen sind, wird jeweils am Ende des Jahres für das kommende Jahr bekanntgegeben.
Die Höhe der Stromumlagen für 2025 steht nun fest: 2,651 ct/kWh. Das ist ein Anstieg um rund 68 Prozent zum Vorjahr: Die Stromumlagen 2024 lagen bei 1,574 ct/kWh. Die Höhe der gesamten Stromumlagen setzt sich aus drei verschiedenen Einzelwerten zusammen. Besonders eine der Umlagen ist für den deutlichen Anstieg 2025 verantwortlich. Welche Umlage das genau ist und wie sich die anderen beiden Umlagen entwickeln, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.
Wichtig: Alle Angaben in diesen Blogbeitrag zu Umlagen-Höhen (in ct/kWh) sind Nettopreise. Es kommen also noch 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu.
Welche Stromumlagen gibt es?
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW geben jeweils am Ende eines Jahres die Umlagen für das kommende Jahr bekannt. Zu den aktuellen Stromumlagen gehören:
- KWKG-Umlage
- Aufschlag für besondere Netznutzung inkl. § 19 Strom-NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) und Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung
- Offshore-Netzumlage (Netzumlage für Windparkanlagen auf offenem Meer)
Als Folge der Energiepreis-Krise 2022 wurde die Umlage für abschaltbare Lasten abgeschafft und die [abbr_EEG]-Umlage auf Null gesetzt.
Höhe der einzelnen Umlagen für 2025
Die Stromumlagen im Detail
Aufschlag für besondere Netznutzung inkl. § 19 Strom-NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) und Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung
Die größte Änderung der Umlagen ist die Erweiterung der § 19 Strom-NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung). Bisher profitierten Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch teilweise von reduzierten Netzentgelten. Die daraus entstehenden Kosten werden über die Umlage von allen anderen Stromkunden getragen. Ab dem 1. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur die § 19 Strom-NEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) um den „Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung“ erweitert. Dieser neue Aufschlag berücksichtigt teilweise Kosten, die Netzbetreibern durch den Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen.
Entwicklung der § 19 StromNEV-Umlage (bis 2024 ohne den Aufschlag für besondere Netznutzung)
| Jahr | Umlage (ct/kWh) |
|---|---|
| 2016 | 0,378 |
| 2017 | 0,388 |
| 2018 | 0,370 |
| 2019 | 0,305 |
| 2020 | 0,358 |
| 2021 | 0,432 |
| 2022 | 0,437 |
| 2023 | 0,437 |
| 2024 | 0,643 |
| 2025 | 1,558 |
- Jahr
- 2016
- Umlage (ct/kWh)
- 0,378
- Jahr
- 2017
- Umlage (ct/kWh)
- 0,388
- Jahr
- 2018
- Umlage (ct/kWh)
- 0,370
KWKG-Umlage
Die Abkürzung KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Mit der KWKG-Umlage werden die Kosten für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gedeckt. Die Umlage fördert die Erzeugung, den Netzausbau und den Speicher von KWK-Anlagen. KWK ist ein Verfahren zur gemeinsamen Strom- und Wärmeerzeugung innerhalb einer Anlage. Die Ziele: CO₂-Emissionen senken und die Effizienz erhöhen. Ob dadurch tatsächlich CO₂-Emissionen sinken, hängt unter anderem vom eingesetzten Brennstoff und von der konkreten Betriebsweise der Anlage ab.
Für 2025 liegt die Höhe der KWKG-Umlage bei 0,277 ct/kWh. Das ist ein minimaler Anstieg im Vergleich zum Vorjahr: 2024 betrug die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh.
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?
Während ein herkömmliches Kraftwerk nur Strom oder nur Wärme erzeugt, kombiniert eine KWK-Anlage beides. Zunächst wird Strom erzeugt, oft durch Verbrennung von Brennstoffen wie Biomasse. Die dabei entstehende Restwärme wird zur Fernwärmeversorgung genutzt, um Gebäude zu heizen oder Warmwasser bereitzustellen. Durch die doppelte Nutzung der Energie kann der Wirkungsgrad höher sein als bei einer getrennten Erzeugung. Der konkrete Wirkungsgrad hängt jedoch unter anderem von der Anlage, dem Brennstoff und der Nutzung der Wärme ab.
Entwicklung der KWKG-Umlage
| Jahr | Umlage (ct/kWh) |
|---|---|
| 2016 | 0,445 |
| 2017 | 0,438 |
| 2018 | 0,345 |
| 2019 | 0,280 |
| 2020 | 0,226 |
| 2021 | 0,254 |
| 2022 | 0,378 |
| 2023 | 0,357 |
| 2024 | 0,275 |
| 2025 | 0,277 |
- Jahr
- 2016
- Umlage (ct/kWh)
- 0,445
- Jahr
- 2017
- Umlage (ct/kWh)
- 0,438
- Jahr
- 2018
- Umlage (ct/kWh)
- 0,345
Offshore-Netzumlage
Die Kosten der Netzanbindung von Offshore-Windparks (Windparks auf offenem Meer) werden über die Offshore-Netzumlage refinanziert. Offshore-Windenergie bezeichnet die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen auf dem Meer. Sie ist eine von mehreren Formen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Auf dem Meer ist die Windgeschwindigkeit aufgrund der geringeren Bodenreibung in der Regel höher als an Land. Das kann für den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen von Bedeutung sein. Allerdings sind die Kosten für Windräder auf dem Meer höher als auf dem Land. Die meisten deutschen Windräder befinden sich an der Nordsee. Ende 2023 waren in Deutschland 29 Offshore-Wind-Projekte mit einer installierten Leistung von 8.465 Megawatt und insgesamt 1.566 Anlagen in Betrieb.
Für 2025 liegt die Höhe der Offshore-Netzumlage bei 0,816 ct/kWh. Das ist ein Anstieg von rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2024 betrug die Offshore-Netzumlage 0,656 ct/kWh.
Entwicklung der Offshore-Netzumlage
| Jahr | Umlage (ct/kWh) |
|---|---|
| 2018 | 0,037 |
| 2019 | 0,416 |
| 2020 | 0,416 |
| 2021 | 0,395 |
| 2022 | 0,419 |
| 2023 | 0,519 |
| 2024 | 0,656 |
| 2025 | 0,816 |
- Jahr
- 2018
- Umlage (ct/kWh)
- 0,037
- Jahr
- 2019
- Umlage (ct/kWh)
- 0,416
- Jahr
- 2020
- Umlage (ct/kWh)
- 0,416



