Windräder in einem Offshore-Windpark tragen zur Höhe der Stromumlagen 2025 bei
11.11.2024 · Lesedauer 6 min

Stromumlagen 2025

Wie sich Stromumlagen entwickeln und was Verbraucher erwartet 

Die Stromumlagen sind fester Bestandteil des Strompreises und machen rund 6 Prozent davon aus. Sie finden sich auf der Stromrechnung Ihres Stromanbieters wieder. Wie hoch die Umlagen sind, wird jeweils am Ende des Jahres für das kommende Jahr bekanntgegeben.  

Die Höhe der Stromumlagen für 2025 steht nun fest: 2,651 ct/kWh. Das ist ein Anstieg um rund 68 Prozent zum Vorjahr: Die Stromumlagen 2024 lagen bei 1,574 ct/kWh. Die Höhe der gesamten Stromumlagen setzt sich aus drei verschiedenen Einzelwerten zusammen. Besonders eine der Umlagen ist für den deutlichen Anstieg 2025 verantwortlich. Welche Umlage das genau ist und wie sich die anderen beiden Umlagen entwickeln, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag. 

Wichtig: Alle Angaben in diesen Blogbeitrag zu Umlagen-Höhen (in ct/kWh) sind Nettopreise. Es kommen also noch 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu.

Welche Stromumlagen gibt es? 

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW geben jeweils am Ende eines Jahres die Umlagen für das kommende Jahr bekannt. Zu den aktuellen Stromumlagen gehören: 

  • KWKG-Umlage  
  • § 19 StromNEV-Umlage / Aufschlag für besondere Netznutzung 
  • Offshore-Netzumlage 


Als Folge der Energiepreis-Krise 2022 wurde die Umlage für abschaltbare Lasten abgeschafft und die EEG-Umlage auf Null gesetzt. 

Höhe der einzelnen Umlagen für 2025

KWKG-Umlage

§ 19 StromNEV-Umlage

Offshore-Netzumlage

Die Stromumlagen im Detail 

§ 19 StromNEV-Umlage / Aufschlag für besondere Netznutzung   

Die größte Änderung der Umlagen ist die Erweiterung der § 19 StromNEV-Umlage. Bisher profitierten Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch teilweise von reduzierten Netzentgelten. Die daraus entstehenden Kosten werden über die Umlage von allen anderen Stromkunden getragen. Für das kommende Jahr hat die Bundesnetzagentur die § 19 StromNEV-Umlage um den „Aufschlag für besondere Netznutzung“ erweitert. Der Hintergrund: Netzbetreiber haben durch den Ausbau von Anlagen für Erneuerbare Energien hohe Kosten. Diese sollen teilweise mit dem neuen Aufschlag ausgeglichen werden.  

  • Stromnetzentgelte sind Gebühren, die jeder Haushalt für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen muss. Sie sind Teil jeder Stromrechnung. Mit den Netzentgelten wird u. a. der Ausbau, der Betrieb sowie die Instandhaltung der Stromnetze finanziert.

  • Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und unterscheidet sich von Region zu Region. In Gebieten mit einem vermehrten Ausbau des Stromnetzes lagen die Netzentgelte in den vergangenen Jahren höher als in anderen Gebieten. Insbesondere in Regionen, in denen viele Wind- und Solarkraftanlagen gebaut werden, zahlen Verbraucher höhere Netzentgelte. Das betrifft vor allem den Norden Deutschlands, wo vorwiegend Windenergieanlagen gebaut werden und ländliche Gebiete, wo Platz für große Photovoltaikanlagen zur Verfügung steht. Die Investitionskosten, die für den Netzbetreiber in diesen Regionen anfallen, werden dann auf die dort ansässigen Verbraucher umgelegt – das spiegelt sich unter anderem in den Netzentgelten wider. Der durch die Wind- und Solaranlagen erzeugte Strom wird aber auch in Regionen transportiert, in denen der Ausbau nicht in so großem Maße möglich ist. Die Verbraucher werden dann aber nicht an den Investitionskosten beteiligt. Laut Angaben der Bundesnetzagentur liegen die Netzentgelte in weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands beispielsweise bei bis zu ca. 15 ct/kWh – in anderen Regionen liegen sie dagegen teilweise bei unter 5 ct/kWh.   

  • Ab 2025 sorgt die neue Regelung der Bundesnetzagentur für eine deutschlandweite gerechtere Verteilung dieser Kosten, nämlich durch die Erweiterung der bestehenden § 19 StromNEV-Umlage. Der „Aufschlag für besondere Netznutzung“ wird ergänzt. Dadurch sollen die Netzbetreiber finanziell entlastet werden, die besonders hohe Investitionskosten für Erneuerbare Energien tragen. Diese Umverteilung führt jedoch dazu, dass sich die Netzentgelte regional sehr unterschiedlich entwickeln – je nachdem, wie hoch sie bisher waren.  

  • Für Verbraucher bedeutet das: Die Höhe der Umlage ist abhängig von der Strommenge. Bis zu einer Jahresmenge von 1.000.000 kWh pro Haushalt beträgt die Umlage 1,558 ct/kWh und ist gegenüber dem Jahr 2024 deutlich gestiegen. 2024 betrug die Umlage (ohne den Aufschlag für besondere Netznutzung) nur 0,643 ct/kWh.

Entwicklung der § 19 StromNEV-Umlage (bis 2024 ohne den Aufschlag für besondere Netznutzung)   

Jahr

Umlage (ct/kWh)

2016

0,378

2017

0,388

2018

0,370

2019

0,305

2020

0,358

2021

0,432

2022

0,437

2023

0,437

2024

0,643

2025

1,558

KWKG-Umlage

Die Abkürzung KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Mit der KWKG-Umlage werden die Kosten für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gedeckt. Die Umlage fördert die Erzeugung, den Netzausbau und den Speicher von KWK-Anlagen. KWK ist ein Verfahren zur gemeinsamen Strom- und Wärmeerzeugung innerhalb einer Anlage. Die Ziele: CO₂-Emissionen senken und Effizienz erhöhen. 

Für 2025 liegt die Höhe der KWKG-Umlage bei 0,277 ct/kWh. Das ist ein minimaler Anstieg im Vergleich zum Vorjahr: 2024 betrug die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh.

Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?

Während ein herkömmliches Kraftwerk nur Strom oder nur Wärme erzeugt, kombiniert eine KWK-Anlage beides. Zunächst wird Strom erzeugt, oft durch Verbrennung von Brennstoffen wie Biomasse. Die dabei entstehende Restwärme wird zur Fernwärmeversorgung genutzt, um Gebäude zu heizen oder Warmwasser bereitzustellen. Durch die doppelte Nutzung der Energie erreicht das KWK-Verfahren einen deutlich höheren Wirkungsgrad als die getrennte Erzeugung.  

Entwicklung der KWKG-Umlage

Jahr

Umlage (ct/kWh)

2016

0,445

2017

0,438

2018

0,345

2019

0,280

2020

0,226

2021

0,254

2022

0,378

2023

0,357

2024

0,275

2025

0,277

Offshore-Netzumlage  

Die Kosten der Netzanbindung von Offshore-Windparks werden über die Offshore-Netzumlage refinanziert. Offshore-Windenergie ist die Stromerzeugung aus Windkraft auf dem Meer und ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Der Vorteil: Auf dem Meer ist der Wind deutlich stärker als auf dem Land. Allerdings sind die Kosten für Windräder auf dem Meer höher als auf dem Land. Die meisten deutschen Windräder befinden sich an der Nordsee. Insgesamt 1.566 deutsche Offshore-Windparks hatten Ende 2023 eine installierte Leistung von 8.465 Megawatt (MW). 2023 trugen diese laut Statistischem Bundesamt zu rund fünf Prozent der deutschen Stromerzeugung bei. 

Für 2025 liegt die Höhe der Offshore-Netzumlage bei 0,816 ct/kWh. Das ist ein Anstieg von rund 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2024 betrug die Offshore-Netzumlage 0,656 ct/kWh.  

Entwicklung der Offshore-Netzumlage

Jahr

Umlage (ct/kWh)

2018

0,037

2019

0,416

2020

0,416

2021

0,395

2022

0,419

2023

0,519

2024

0,656

2025

0,816

Bestandteile des Strompreises im Überblick 

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