Mann der seinen neuen Autoschlüssel aus dem Autofenster zeigt

Jetzt Umweltbonus sichern

6.000 € beim Kauf eines Elektroautos sparen

Der Kauf eines Elektroautos und die Einrichtung von privaten Ladestationen werden derzeit staatlich gefördert. Ziel: Mehr Elektroautos auf die Straßen bringen. Hierfür stellt der Bund Fördermittel in Höhe von 2,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Wir zeigen, wie man Fördermittel für sich nutzen kann und wie genau die Antragsstellung abläuft.

Was ist der Umweltbonus?

Einfach ausgedrückt: Der Umweltbonus ist ein finanzieller Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos.

Wie hoch sind die Fördergelder?

  • 6.000 € für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und Fahrzeugen ohne CO2-Emissionen
  • 4.500 € für Plug-in-Hybride

Wer kann die Fördergelder erhalten?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Wem stehen keine Fördergelder zu?

Der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen, alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen, Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen, Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Der Umweltbonus gilt für Neuwagen mit Erstzulassung, deren Basismodell maximal 40.000 € kostet. Bei einem Nettopreis über 40.000€ bis max. 65.000€ beträgt die Förderung 5.000€.

Für Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einem Nettopreis bis maximal 40.000€ beträgt der Umweltbonus 4.500 €. Ab einem Nettopreis über 40.000 € beträgt die Förderung 3.750€.

Zudem muss das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen - die sogenannte BAFA-Liste.

Der BAFA-Listenpreis bezieht sich auf den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung. Sonderausstattungen werden nicht berücksichtigt.

Zusammengefasst die drei wichtigsten Kriterien:

  1. Das jeweilige Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
  2. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 04.11.2020 erfolgt sein
  3. Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Wie läuft das Förderverfahren genau ab?

Das Förderverfahren läuft in zwei Schritten ab und teilt sich in Antragsverfahren und Verwendungsnachweisverfahren auf.

Antragsverfahren

In der Regel kümmert sich der Autohändler um die notwendigen Formulare und reicht diese ein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Portal und die Bestellung des Fahrzeuges muss verbindlich sein. Im nächsten Schritt erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung und später - nach positiver Antragsprüfung - den Zuwendungsbescheid.

Verwendungsnachweisverfahren

Auch der Verwendungsnachweis muss elektronisch erbracht werden. Dies geschieht durch das Einreichen der Rechnung und das Hochladen der Zulassungsbescheinigung. Nach dem Upload erhält man per E-Mail einen Link zu seiner Verwendungsnachweiserklärung, die man ausdrucken, unterschreiben und wieder hochladen muss. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung auf das gewünschte Konto.

Welche weiteren Vorteile bietet die Anschaffung eines Elektroautos?

  • Bei Zulassungen bis zum 31.12.2020 fallen zehn Jahre keine Kfz-Steuern an.
  • Das Laden des E-Autos am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
  • Es gibt steuerliche Vergünstigungen, wenn das E-Auto als Firmenwagen genutzt wird.
  • Die KfW bietet vergünstigte Kredite bei energiesparenden Sanierungsarbeiten an Wohneigentum in Höhe von bis zu 30 %. Hierunter fällt auch die Einrichtung privater Autostrom-Ladestationen.
  • Neben diesen zahlreichen allgemeingültigen Förderungen gibt es zusätzlich noch weitere Vorteile je nach Bundesland. So bietet z.B. Nordrhein-Westfalen mit seinem „Sofortprogramm Elektromobilität“ eine Erstattung von 50 % der Kosten pro Ladestation (max. 1000‍ €), vorausgesetzt es handelt sich um vor Ort erzeugten regenerativen Strom oder Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Auch kommunal wird viel in Sachen Förderung von E-Mobilität getan. So hat die Stadt München beispielsweise ein Programm, welches 1500 € Zuschuss zu Ladestationen bietet.
  • Wer sich ein Elektroauto anschaffen möchte, sollte sich unbedingt in seinem jeweiligen Landkreis informieren, welche Programme sich zusätzlich zum Umweltbonus anbieten und nutzen lassen.

Quelle: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen

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