Jetzt Umweltbonus sichern
6.000 € beim Kauf eines Elektroautos sparen
Der Kauf eines Elektroautos und die Einrichtung von privaten Ladestationen werden derzeit staatlich gefördert. Ziel: Mehr Elektroautos auf die Straßen bringen. Hierfür stellt der Bund Fördermittel in Höhe von 2,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Wir zeigen, wie man Fördermittel für sich nutzen kann und wie genau die Antragsstellung abläuft.
Was ist der Umweltbonus?
Einfach ausgedrückt: Der Umweltbonus ist ein finanzieller Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos.
Wie hoch sind die Fördergelder?
- 6.000 € für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und Fahrzeugen ohne CO2-Emissionen
- 4.500 € für Plug-in-Hybride
Wer kann die Fördergelder erhalten?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Wem stehen keine Fördergelder zu?
- Dem Bund, den Bundesländern, deren Einrichtungen und Kommunen
- Allen öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen
- Automobilherstellern, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
- Der Umweltbonus gilt für Neuwagen mit Erstzulassung, deren Basismodell maximal 40.000 € kostet. Bei einem Nettopreis über 40.000€ bis max. 65.000€ beträgt die Förderung 5.000€.
- Für Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einem Nettopreis bis maximal 40.000€ beträgt der Umweltbonus 4.500 €. Ab einem Nettopreis über 40.000 € beträgt die Förderung 3.750€.
- Zudem muss das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen - die sogenannte BAFA-Liste.
- Der BAFA-Listenpreis bezieht sich auf den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung. Sonderausstattungen werden nicht berücksichtigt.
Die 3 wichtigsten Kriterien:
Vorteile eines Elektroautos
- Bei Zulassungen bis zum 31.12.2020 fallen zehn Jahre keine Kfz-Steuern an.
- Das Laden des E-Autos am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
- Es gibt steuerliche Vergünstigungen, wenn das E-Auto als Firmenwagen genutzt wird.
- Die KfW bietet vergünstigte Kredite bei energiesparenden Sanierungsarbeiten an Wohneigentum in Höhe von bis zu 30 %. Hierunter fällt auch die Einrichtung privater Autostrom-Ladestationen.
- Neben diesen zahlreichen allgemeingültigen Förderungen gibt es zusätzlich noch weitere Vorteile je nach Bundesland. So bietet z.B. Nordrhein-Westfalen mit seinem „Sofortprogramm Elektromobilität“ eine Erstattung von 50 % der Kosten pro Ladestation (max. 1000 €), vorausgesetzt es handelt sich um vor Ort erzeugten regenerativen Strom oder Strom aus erneuerbaren Energien.
- Auch kommunal wird viel in Sachen Förderung von E-Mobilität getan. So hat die Stadt München beispielsweise ein Programm, welches 1500 € Zuschuss zu Ladestationen bietet.
- Wer sich ein Elektroauto anschaffen möchte, sollte sich unbedingt in seinem jeweiligen Landkreis informieren, welche Programme sich zusätzlich zum Umweltbonus anbieten und nutzen lassen.