Lohnt sich eine Gasheizung 2026 noch?
Wer heute eine neue Heizung plant, trifft eine Entscheidung für viele Jahre. Neben Wärmepumpen, Fernwärme und anderen Heizsystemen können auch Gasheizungen weiterhin eingebaut werden. Doch lohnt sich das 2026 noch?
Die kurze Antwort:
Eine Gasheizung kann weiterhin eine sinnvolle Option sein, sie ist aber nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Neben den Anschaffungskosten sollten Sie auch die langfristigen Gaskosten, die CO₂-Bepreisung, die gesetzlichen Anforderungen an den Anteil emissionsärmerer Brennstoffe und die Wärmeplanung Ihrer Kommune im Blick haben. Welche Lösung im Einzelfall wirtschaftlicher ist, hängt stark vom Gebäude, dem Sanierungszustand und Ihrer persönlichen Situation ab.

Das Wichtigste zur Gasheizung 2026
Sind Gasheizungen 2026 noch erlaubt?
Ja. Gasheizungen dürfen 2026 weiterhin eingebaut werden. Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Änderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Wie die Bundesregierungöffnet in einem neuen Tab mitteilt, wurde die zuvor geltende einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu eingebaute Heizungen aufgehoben. Eigentümer können grundsätzlich wieder selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie einbauen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass neu eingebaute Gasheizungen langfristig ohne weitere Anforderungen ausschließlich mit fossilem Erdgas betrieben werden können.

Welche Vorgaben gelten für neue Gasheizungen?
Wird nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzesöffnet in einem neuen Tab eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss der Eigentümer schrittweise steigende Anteile emissionsärmerer Brennstoffe einsetzen:
| Ab wann? | Gesetzliche Mindestanteile emissionsärmerer Brennstoffe (Bio-Treppe) |
|---|---|
| Ab 2029 | 10 % |
| Ab 2030 | 15 % |
| Ab 2035 | 30 % |
| Ab 2040 | 60 % |
- Ab wann?
- Ab 2029
- Gesetzliche Mindestanteile emissionsärmerer Brennstoffe (Bio-Treppe)
- 10 %
- Ab wann?
- Ab 2030
- Gesetzliche Mindestanteile emissionsärmerer Brennstoffe (Bio-Treppe)
- 15 %
- Ab wann?
- Ab 2035
- Gesetzliche Mindestanteile emissionsärmerer Brennstoffe (Bio-Treppe)
- 30 %
Was als emissionsärmerer Brennstoff gilt, ist im Gesetz selbst definiert. Maßgeblich ist dabei § 43 in der Fassung des GModGöffnet in einem neuen Tab. Dazu zählen etwa Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff.
Für 2045 sieht § 43 GEG zusätzliche Anforderungen an die Brennstoffe vor, die in Gebäudeheizungen eingesetzt werden. Welche Brennstoffe diese Anforderungen erfüllen, legt ebenfalls das Gesetz fest.
Für 2028 ist zusätzlich eine Quote für Gas- und Ölmengen mit geringeren CO₂-Emissionen bei Energieversorgern im Gespräch. Diese Regelung ist derzeit noch nicht in Kraft. Sollte sie wie vorgesehen umgesetzt werden, kann sie die Bezugskosten für Gas mittel- bis langfristig beeinflussen.
Was bedeutet „Bio-Treppe“?
So wird die stufenweise Pflicht genannt, weil der Anteil emissionsärmerer Brennstoffe wie auf einer Treppe schrittweise ansteigt: von 10 Prozent 2029 bis 60 Prozent 2040. Betroffen sind dabei nur neu eingebaute Anlagen; bereits installierte Gasheizungen fallen nicht unter diese Pflicht.
Für wen kann sich Gasheizung 2026 noch lohnen?
Eine Gasheizung ist nicht für jedes Gebäude gleich sinnvoll. Die folgende Einordnung hilft bei einer ersten Entscheidung.
Eine Gasheizung kann eher in Frage kommen, wenn …
Eine Alternative sollte zuerst geprüft werden, wenn …
Welche Heizlösung am besten passt, hängt immer vom Gebäude, der vorhandenen Technik und Ihren langfristigen Plänen ab. Mehr zu Kosten, Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteilen erfahren Sie in unserem Vergleich Gasheizung vs. Wärmepumpe.
Welche Kosten und Förderungen sollten Sie einplanen?
Die laufenden Heizkosten hängen vor allem vom Gaspreis, dem Energiebedarf des Gebäudes und der CO₂-Bepreisung ab. Seit dem 1. Juli 2026 wird der nationale CO₂-Preis erstmals versteigert statt staatlich festgelegt. Nach § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)öffnet in einem neuen Tab gilt für 2026 ein gesetzlicher Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat, der laut BDEWöffnet in einem neuen Tab voraussichtlich auch 2027 fortgeführt wird.
Zum Schutz von Mietern regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzöffnet in einem neuen Tab die hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird: Ab dem 1. Januar 2028 tragen Mieter und Vermieter bei neu eingebauten Heizungen jeweils zur Hälfte die anfallenden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte. Ab dem 1. Januar 2029 teilen sich beide zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Bio-Treppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Für den Wechsel auf Heizsysteme mit erneuerbarem Anteil gibt es weiterhin staatliche Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten laut KfWöffnet in einem neuen Tab neue, nach Einkommen gestaffelte Bedingungen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Zusätzliche Boni sind möglich und an persönliche Voraussetzungen gebunden, etwa Einkommensgrenzen, Selbstnutzung und den Zeitpunkt des Antrags. Ob und in welcher Höhe Sie diese erhalten, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Welche Höchstbeträge aktuell gelten, finden Sie direkt bei der KfWöffnet in einem neuen Tab.
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung beschreibt, wie die Wärmeversorgung vor Ort langfristig entwickelt werden soll. Dabei werden verschiedene Versorgungsoptionen – darunter Wärmenetze, erneuerbare Energien und weitere Heizlösungen – betrachtet. Die Wärmeplanungöffnet in einem neuen Tab ist technologieoffen. Sie kann daher sowohl zentrale Lösungen wie Fernwärme als auch dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen berücksichtigen.
Nach § 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)öffnet in einem neuen Tab mussten Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere bis zum 30. Juni 2028. Der Plan schreibt einem Haushalt kein bestimmtes Heizsystem vor, ist aber eine wichtige Entscheidungsgrundlage – etwa wenn für Ihr Wohngebiet ein Wärmenetz vorgesehen ist.
Fazit: Lohnt sich eine Gasheizung 2026 noch?
Eine Gasheizung kann 2026 weiterhin sinnvoll sein, vor allem bei vorhandenem Gasanschluss, geringem Austauschaufwand oder wenn das Gebäude energetisch (noch) nicht für eine Wärmepumpe ausgelegt ist.
Bei guter Eignung für eine Wärmepumpe oder geplanter Wärmenetzanbindung kann eine Alternative langfristig wirtschaftlicher sein. Entscheidend sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Gas- und CO₂-Kosten, die steigenden gesetzlichen Brennstoffanforderungen, die Förderung und die technische Eignung des Gebäudes. Wer heute investiert, sollte deshalb mehrere Heizsysteme und ihre langfristigen Gesamtkosten vergleichen – einen detaillierten Vergleich finden Sie im Beitrag Gasheizung vs. Wärmepumpe.


