Sicherheitscheck Gasanlagen

Eigentümerpflicht: Jährliche Überprüfung von Gasinstallationen 

Nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht liegt die Verantwortung für vorschriftsmäßigen Betrieb sowie Instandhaltung von Gasinstallationen (Leitungen und Gasentnahmestellen) ab der Haupt-Absperreinrichtung beim jeweiligen Eigentümer. Die Verantwortung liegt auch dann beim Eigentümer, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten zur Miete oder Benutzung überlassen wird.

Die Pflicht der Eigentümer von Gasinstallationen besteht darin, die Durchführung einer jährlichen Sichtkontrolle der gesamten Anlage inklusive Dokumentation sowie alle zwölf Jahre eine Prüfung der Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit gemäß Herstellerangaben zu veranlassen. Sichtkontrollen können vom Eigentümer selbst oder gegen entsprechende Gebühr von Schornsteinfegern sowie Installateuren vorgenommen und dokumentiert werden. Werden bei der Sichtkontrolle durch den Eigentümer selbst Mängel festgestellt, so sind diese nur von Fachunternehmen zu beheben.

Weitere Tipps und Anregungen finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).

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