Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch eines Anschlussnehmers im Netz der MAINGAU Energie GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch den Dritten gewährleistet ist. Lediglich die Messung der gelieferten Energie verbleibt beim Netzbetreiber.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind der Abschluss eines Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz erforderlich.
Entsprechende Musterverträge nebst Anlagen stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung: