Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch eines Anschlussnehmers im Netz der MAINGAU Energie GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch den Dritten gewährleistet ist. Lediglich die Messung der gelieferten Energie verbleibt beim Netzbetreiber.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind der Abschluss eines Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz erforderlich.

Entsprechende Musterverträge nebst Anlagen stellen wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Harald Müller

Icon eines Telefons für die Kontaktmöglichkeiten zum MAINGAU Kundenservice
Kontakt per Telefon

Abteilungsleiter Planung - Messwesen

06104 9519 3037
Symbol für Kontakt zum MAINGAU Kundenservice
Kontakt per Mail

Abteilungsleiter Planung - Messwesen

E-Mail schreiben

Daniel Krauß

Icon eines Telefons für die Kontaktmöglichkeiten zum MAINGAU Kundenservice
Kontakt per Telefon

Sachbearbeiter Planung

06104 9519 3032
Kontakt per Mail

Sachbearbeiter Planung

E-Mail schreiben