Wann ist der Zählerstand abzulesen?
Zumeist werden unsere Kunden kurz vor der jährlichen Rechnungs-erstellung dazu aufgefordert, einen aktuellen Zählerstand durchzugeben. Erhalten wir daraufhin keinen Zählerstand, wird der Energieverbrauch, basierend auf dem Verbrauch aus dem Vorjahr, geschätzt. Ein aktueller Zählerstand sollte ebenfalls bei einem Anbieterwechsel oder Neueinzug mitgeteilt werden.