Stromanbieter kündigen
So funktioniert die Kündigung reibungslos
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Energieversorger zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Stromanbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder führen Sie die Kündigung bei Ihrem Stromversorger selbst durch oder Ihr neuer Stromanbieter kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Stromanbieter durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und Ihrem alten Stromanbieter kündigen müssen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Fakten zum Thema Stromanbieter kündigen zusammengestellt.
Kündigungsfristen bei Anbieterwechsel beachten
Ob Sie Ihrem Stromversorger selbst kündigen müssen, oder ob der neue Anbieter dies für Sie übernimmt, hängt davon ab, ob Sie noch genügend Zeit haben, die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten – oder auch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sollte die Zeit für Ihre Stromkündigung knapp werden, empfiehlt es sich selbstständig zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist ist im Vertrag mit Ihrem Anbieter geregelt. Wenn noch mehr als zwei Wochen Zeit sind, kann Ihr neuer Stromanbieter die Kündigung für Sie problemlos durchführen. Sollte die Zeit knapper sein, könnte die Kündigung womöglich an der Überschreitung der Kündigungsfrist scheitern. Denn die Kündigung des Stromanbieters, verbunden mit dem gesamten Wechsel, kann oft drei Wochen in Anspruch nehmen.
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung
Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen Ihren Strompreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag unabhängig von der Vertragslaufzeit kündigen. In der Praxis kommt es leider vor, dass bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten die Kündigung durch die MAINGAU Energie GmbH vom Altlieferanten nicht akzeptiert wird. Wir bitten Sie deshalb, im Falle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts, Ihren bisherigen Energieliefervertrag zusätzlich selbst zu kündigen.
Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn sich der Strompreis durch Steuern und Abgaben (wie zum Beispiel der CO2-Steuer) erhöht.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Ziehen Sie um, so können Sie Ihren Stromvertrag mitnehmen oder unter Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts kündigen. Ist die neue Wohnung zum Beispiel nicht im Versorgungsgebiet des Stromanbieters oder erhöhen sich die Preise durch den Umzug, so haben Sie das Recht, den Energieversorger zu wechseln. Weitere Voraussetzungen für Ihr Sonderkündigungsrecht finden Sie in den AGB Ihres Vertrags. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, welche Rechte Sie im Falle eines Umzugs haben - am besten sechse Wochen vor Ihrem Umzugsdatum. Bei Fragen zum Umzug können Sie sich gerne an unseren MAINGAU Kundenservice wenden.
Mindestvertragslaufzeit bedenken
Bei der Kündigung des Stromanbieters sollte man die Mindestvertragslaufzeit beachten! Wie bei jedem anderen Vertrag auch, ist bei der Kündigung Ihres Stromanbieters zunächst zu beachten, dass Sie Ihre laufende Stromversorgung regulär erst nach der festgeschriebenen Mindestvertragslaufzeit kündigen können. Doch auch hier gelten Ausnahmen: Bei einer Erhöhung des Strompreises müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit nicht beachten, da Ihr bereits angesprochenes Sonderkündigungsrecht auch während der Mindestvertragslaufzeit gilt. Außerdem gilt die Mindestvertragslaufzeit unter Umständen nicht, wenn Sie umziehen. In beiden Fällen sollten Sie, wie oben beschrieben, selbst Ihrem bisherigen Anbieter kündigen.