Frau sitzt mit Laptop auf ihrer Terrasse und informiert sich über die Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk

Voraussetzungen für eine Mini-PV-Anlage

Technische Bedingungen und bürokratische Pflichten

Vor dem Kauf einer Mini-Photovoltaik-Anlage (Mini-PV-Anlage) sollten Sie auf bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen achten. Denn Balkonkraftwerke mit bis zu 600 Watt Leistung haben andere rechtliche Grundlagen und technische Anforderungen als größere PV-Anlagen.

Technische Voraussetzungen

  • Sollten Sie einen „normalen“ Stromzähler besitzen, muss dieser gegen einen Zweirichtungszähler ausgewechselt werden, denn mit Ihrer privaten Mini-Solaranlage speisen Sie produzierten Strom in das öffentliche Netz ein und diese Energiemenge muss erfasst werden. Den überschüssigen Strom können Sie nicht verfallen lassen, jedoch gibt es Möglichkeiten zur Speicherung. Da Sie den Strom der Mini-PV-Anlage vermutlich fast komplett verbrauchen werden, ist ein Speicher und damit zudem eine zusätzliche finanzielle Investition nicht notwendig.

  • Ihr Stromzähler muss zudem mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein, da eine Rückwärtsdrehung Ihres Stromzählers nicht erlaubt ist und als Betrug zählt. Das Rückwärtslaufen könnte ggf. entstehen, wenn Sie durch Ihr Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugen, als Sie verbrauchen und mit der Rücklaufsperre wird dies verhindert. Ob Ihr Stromzähler eine Rücklaufsperre hat, erkennen Sie an diesem kleinen Symbol auf dem Stromzähler:

Darstellung der Rücklaufsperre am Stromzähler zu Hause
An diesem Symbol erkennen Sie, ob Ihr Stromzähler eine Rücklaufsperre hat.
  • Bei steckfertigen Mini-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 600 Watt und einem Schuko-Stecker, ist keine Beauftragung eines Elektrikers erforderlich. Balkonkraftwerke werden oft in einem Komplettset angeboten und sie können es in diesem Falleinfach selbstständig montieren. Photovoltaikanlagen mit mehr als 600 Watt unterliegen strengeren Bestimmungen. Hier muss die Installation beispielsweise durch einen Elektro-Fachmann erfolgen.
  • Mini-PV-Anlagen können mit einem Schuko- oder Wieland-Stecker ausgestattet sein. Mit dem Schuko-Stecker ist ein Anschluss an eine normale Steckdose möglich. Es sollte jedoch unbedingt eine wettergeschützte Steckdose sein, falls sie draußen ist. Zudem darf es sich nicht um eine Mehrfach-Verteilersteckdose handeln: Mehrfach-Verteilersteckdosen sind nicht dafür ausgelegt, eine größere elektrische Last zum Beispiel durch ein Balkonkraftwerk zu bewältigen. Außerdem muss die verwendete Steckdose im Anschlusskasten über einen Sicherungsautomaten gesichert sein. Die Steckersolaranlage muss dem Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) entsprechen. Alle in unserem Onlineshop angebotenen Mini-Solaranlagen erfüllen diesem Sicherheitsstandard. Möchten Sie eine Mini-PV-Anlage mit einen Wieland-Stecker verwenden, muss zunächst einmal eine Wieland-Steckdose von einem Elektriker installiert werden. Bei Mini-PV-Anlagen mit über 600 Watt Leistung ist diese Steckerart vorgeschrieben.

Welcher Stromzähler wird für eine Mini-PV-Anlage benötigt?

Stromzähler geben an, wie viel Strom in einem bestimmten Zeitraum und Haushalt verbraucht wird. Die verbrauchte Strommenge Ihrer elektronischen Geräte wie zum Beispiel Kühlschrank oder Fernseher wird vom Stromzähler in Kilowattstunden gemessen und durch Ihren Stromanbieter schließlich mit dem aktuellen Strompreis multipliziert. So bildet sich schlussendlich Ihre Abrechnungssumme, die Sie von Ihrem Energieversorger bekommen.

Mit der Anschaffung einer Mini-PV-Anlage sollten Sie sich nun stärker mit Ihrem Stromzähler auseinandersetzen, da jetzt bestimmte Vorgaben gelten. Mit einem Balkonkraftwerk werden Sie selbst zum Erzeuger von Solarstrom. Bei Mini-PV-Anlagen ist nicht auszuschließen, dass Solarenergie bei zum Beispiel einem Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist wird. Daher benötigen Sie nun einen geeigneten Zähler, der eine mögliche Verfälschung des Zählerstandes verhindert und den eingespeisten sowie den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom trennt.

In Deutschland gibt es generell drei verschiedene Stromzähler-Typen:

  • Einrichtungszähler mit Drehscheibe, auch Ferraris-Zähler genannt: Beim Ferraris-Zähler entsteht das Problem, dass dieser nur in eine Richtung zählt und so bei einem Stromüberschuss durch das Balkonkraftwerk der Stromzähler auch rückwärtslaufen kann. Falls bei Ihnen solch ein Zähler verbaut ist und Sie ein Balkonkraftwerk installieren wollen, müssen Sie den Zähler austauschen. 
  • Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre: Der Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre kann das Rückwärtslaufen zwar verhindern, aber manche Netzbetreiber lassen Ihn trotzdem nicht zu, wenn ein Balkonkraftwerk genutzt wird. Denn mit dem Einrichtungszähler kann man nicht den eingespeisten und aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom getrennt messen. 
  • Zweirichtungszähler: Mit Sicherheit geeignet ist der Zweirichtungszähler. Wenn Sie diesen bei sich verbaut haben, können Sie nach der Montage Ihrer Minisolaranlage direkt mit der Stromproduktion starten.


Bei der Anmeldung Ihrer Steckersolaranlage wird in der Regel vom Netzbetreiber geprüft, ob Ihr Stromzähler geeignet ist. Falls Sie schon vorher wissen, dass bei Ihnen ein Zählerwechsel notwendig ist, können Sie das schon bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes beim Netzbetreiber im entsprechenden Feld vermerken. Der Zählertausch ist im Normalfall bei den meisten Netzbetreibern kostenlos.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks bis 600 Watt ohne eine besondere Genehmigung erlaubt. Dennoch gibt es einige Bestimmungen, die eingehalten werden müssen:


  • Melden Sie Ihre private Solaranlage vor Inbetriebnahme bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Die unaufgeforderte Anmeldung ist verpflichtend. Falls Sie sich nicht sicher sind, wer ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können Sie dies ganz einfach an Ihrem Stromzähler sehen.
  • Zusätzlich ist eine Registrierung über das Marktstammdatenregister Pflicht. Sie können sich hier kostenlos und selbstständig registrieren. Das Marktstammdatenregister ist öffentlich und auch von Ihrem Netzbetreiber einsehbar. Wie die Registrierung funktioniert, erfahren Sie hier.
  • Bei einer sogenannten vereinfachten Anmeldung darf die Leistung des Wechselrichters maximal 600 Watt betragen. Die Solarmodule selbst dürfen die 600-Watt-Grenze überschreiten. Wichtig ist nur, dass bei Balkonkraftwerken für die vereinfachte Anmeldung nicht mehr als 600 Watt in das Hausnetz eingespeist werden dürfen. Das wird durch den Wechselrichter geregelt.
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie vor dem Kauf einer Mini-PV-Anlage Absprache mit Ihrem Vermieter und Ihren Nachbarn halten. Grundsätzlich verbieten darf der Vermieter die Montage und Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht, sofern das Gerät fachgerecht installiert und betrieben wird - außer es ist im Mietvertrag bereits ausgeschlossen oder es gehen mit der Installation bauliche Veränderungen einher z. B. beim Bohren in die Hausfassade.
  • Sollten Sie zwei Balkonkraftwerke mit 300 Watt betreiben wollen, ist dies grundsätzlich möglich, da Sie die Grenze von 600 Watt für eine einfache Anmeldung somit nicht überschreiten. Es darf jedoch nur eine Mini-PV-Anlage pro Stromkreis angeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn beide über einen gemeinsamen Wechselrichter an die Steckdose angeschlossen werden. Das heißt, Sie können in einem Stromkreis zwei Solarmodule mit jeweils 300 Watt anschließen, sodass Sie die 600 Watt-Grenze nicht überschreiten, wenn Sie die Geräte über einen gemeinsamen Wechselrichter in den Stromkreis einfließen lassen.


Wie funktioniert...

die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Falls Sie nicht wissen, wer Ihr Netzbetreiber ist, können Sie entweder direkt auf Ihrem Stromzähler nachschauen, bei Ihrem Energieversorger anrufen oder diesen in der Datenbank vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit Hilfe Ihres 13-stelligen Codes nachlesen. Den Code finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Eine weitere Möglichkeit ist die Abfrage Ihrer Postleitzahl bei der Störauskunft.

Wenn Sie nun herausgefunden haben, wer Ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Foto des Stromzählers
  • Datenblatt des Photovoltaik-Moduls
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung nach AR-N-4105


Manche Netzbetreiber bieten bereits ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke an, daher ist es empfehlenswert zunächst einmal auf der Webseite des Netzbetreibers nachzuschauen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. bietet zudem einen Musterbrief zur Anmeldung an.

Nachdem Sie den Musterbrief sowie die geforderten Zertifikate Ihrem Netzbetreiber zugeschickt haben, erhalten Sie eine Bewilligung Ihres Antrags, was in der Regel ein paar Tage in Anspruch nehmen kann. Nach der Bewilligung erhalten Sie eine Einheitsnummer, die Sie dann folgend bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister angeben müssen.

die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

  1. Zunächst einmal müssen Sie sich über den Registrierungsassistenten für den Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ein Benutzerkonto anlegen. Dies geht ganz einfach, indem Sie die Registrierung starten und ein Formular ausfüllen. Danach erhalten Sie per Mail einen Aktivierungslink für Ihr Konto.
  2. Anschließend können Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto beim Marktstammdatenregister anmelden. Dort können Sie nun einen neuen „Marktakteur erfassen” und bei einem privaten Betrieb „Natürliche Person” auswählen. Nachdem Sie die Felder vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Marktakteur jetzt registrieren”.
  3. Nachdem Sie bereits einen neuen Marktakteur erfasst haben, müssen Sie nun zum Schluss noch Ihr Balkonkraftwerk erfassen. Dazu melden Sie sich ebenfalls mit Ihrem Benutzerkonto im Marktstammregister an und klicken auf „Einheit erfassen”. Hier können Sie ebenfalls die betreffenden Felder ausfüllen und das Inbetriebnahme-Datum sowie den Standort der Mini-PV-Anlage eintragen. Nachdem Sie die technischen Daten und Daten zu Ihrem Netzbetreiber eingetragen haben, können Sie Ihre Registrierung über das entsprechende Feld abschließen. Nun ist ihre Mini-PV-Anlage im MaStR angemeldet. 

Fragen und Antworten

  • Beim Betrieb einer Steckersolaranlage bis maximal 600 Watt gibt es bestimmte Vorschriften: Bei der Installation muss ein vom Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur hinzugezogen werden und Sie dürfen den Anschluss Ihrer Anlage nicht eigenständig vornehmen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Eintrag im Marktstammdatenregister ist wie auch bei den kleineren Anlagen verpflichtend.

  • Eine Steckersolaranlage mit Schuko-Stecker und bis 600 Watt können Sie ganz einfach selbst montieren und in Betrieb nehmen. Bei Steckersolaranlagen mit einem Wieland-Stecker sollte die geeignete Wieland-Steckdose von einer Elektrofachkraft verbaut werden. Anschließend ist eine selbstständige Montage möglich.

  • Wenn Sie sich für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz entscheiden, erfolgt eine automatisierte Stromeinspeisung der Strommenge, die Sie selbst nicht verbrauchen können. Möchten Sie den Stromüberschuss nicht ins öffentliche Netz einspeisen, ist eine sogenannte Nulleinspeisung möglich. Diese Nulleinspeisung ist bei Balkonkraftwerken allerdings nicht so relevant, der vergleichsweise geringe Stromertrag in der Regel immer direkt vor Ort verbraucht wird und wenig Überschuss entsteht.

  • In Deutschland dürfen pro Stromzähler mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden, die jedoch alle zusammen für die vereinfachte Anmeldung maximal 600 Watt ins Hausnetz einspeisen. Die Obergrenze von 600 Watt gilt also nicht pro Mini-PV-Anlage und auch nicht pro Haushalt, sondern pro Stromzähler.

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Balkonkraftwerke, Balkon-Solaranlagen, Stecker-PV-Anlagen und Mini-Solaranlagen - die verschiedenen Begriffen meinen alle das Gleiche. Wie die Geräte funktionieren und was man bei der Anschaffung und Installation beachten muss, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

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05.06.2023
·Lena · Lesedauer 7 min

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