Strom- und Gaspreisbremse

Alle wichtigen Informationen

Gaspreisbremse

Um private Haushalte sowie kleineren und mittleren Unternehmen längerfristig bei den gestiegenen Energiekosten infolge des Ukrainekrieges zu entlasten hat die Bundesregierung zum 01. März 2023 die Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Diese gilt bis zum 31.12.2023. Bis zu diesem Datum garantiert der Staat privaten Haushalten sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh einen Gaspreis von 12 ct/kWh (brutto) für80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde – sprich für die restlichen 20 % des Jahresverbrauchs – wird der vertraglich festgelegte Arbeitspreis berechnet. 

Sofern Ihr vertraglich festgelegter Arbeitspreis mehr als 12 ct/kWh beträgt, werden wir die staatliche Entlastung bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigen. Da die Gaspreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar gilt, werden wir dies ebenfalls in Ihren Abschlagszahlungen ab März 2023 einkalkulieren. 

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.

Strompreisbremse

Analog der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung seit Januar 2023 bis zum 31.12.2023 private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen beim Strompreis. Verbraucher und Verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh profitieren von der Strompreisbremse. Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Strompreis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % der Jahresverbrauchsprognose werden zum vertraglich festgelegten Preis abgerechnet.


Die Strompreisbremse wird ab März 2023 im Rahmen Ihrer monatlichen Abschläge berücksichtigt, vorausgesetzt Ihr aktuell vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt über 40 ct/kWh. Da die Strompreisbremse rückwirkend für Januar und Februar gilt, werden wir diese beiden Monate bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigen. 

Die Strompreisbremse wird genauso wie die Gaspreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung finanziert.  

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.

Zeitvariable Messung (HT/NT)

Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Schwachlast/Niedertarifs (NT) eine zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023.
Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif

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Rechenbeispiele


Annahme Gaskunde:


  • 4-Personen Haushalt mit Wohnungsgröße 150 qm²
  • Prognostizierter Jahresverbrauch: 18.000 kWh (Stand September 2022)
  • Arbeitspreis: 20 ct/kWh
  • Grundpreis: 120 €/Jahr 

Berechnung

Ohne Gaspreisbremse

Jährlicher Gasverbrauch 

18.000 kWh 

Kosten pro Jahr (inkl. Grundpreis) 

3.720 € 

(18.000 kWh x 20 ct/kWh) + 120€ 

Mit Gaspreisbremse

Jährlicher Gasverbrauch 

18.000 kWh 

Jährliche Kosten für 80 % des Verbrauchs  

1.728 €

80 % des Verbrauchs zu 12 ct/kWh:

18.000 kWh x 0,8 x 12 ct/kWh 

Jährliche Kosten für 20 % des Verbrauchs  

720 € 

20 % des Verbrauchs zu 20 ct/kWh:

18.000 kWh x 0,2 x 20 ct/kWh 

Jährliche Kosten gesamt (inkl. Grundpreis) 

2.568 € 

1.728 € + 720 € + 120 € 

Ersparnis durch Gaspreisbremse 

Jährlich 

1.152 € 

3.720 € – 2.568 € 

Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt 1.152€ pro Jahr*.  

Annahme Stromkunde:


  • 4-Personen Haushalt mit Wohnungsgröße 100 qm²
  • Prognostizierter Jahresverbrauch: 5.000 kWh (Stand September 2022)
  • Arbeitspreis: 60 ct/kWh
  • Grundpreis: 120 €/Jahr 

Berechnung

Ohne Strompreisbremse

Jährlicher Stromverbrauch 

5.000 kWh 

Kosten pro Jahr (inkl. Grundpreis) 

3.120 €

(5.000 kWh x 60 ct/kWh) + 120 €

Mit Strompreisbremse

Jährlicher Stromverbrauch 

5.000 kWh 

Jährliche Kosten für 80 % des Verbrauchs  

1.600 €

80 % des Verbrauchs zu 40 ct/kWh:

5.000 kWh x 0,8 x 40 ct/kWh 


Jährliche Kosten für 20 % des Verbrauchs  

600 € 

20 % des Verbrauchs zu 60 ct/kWh:

5.000 kWh x 0,2 x 60 ct/kWh 


Jährliche Kosten gesamt (inkl. Grundpreis) 

2.320 € 

1.600 € + 600 € + 120 €

Ersparnis durch Strompreisbremse 

Jährlich 

800 € 

3.120 € – 2.320 €

Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt 800 € pro Jahr*.  

*Bitte beachten Sie, dass die berechnete Ersparnis nur als allgemeine Beispielrechnung und Orientierungshilfe dient. Ihr tatsächlicher Entlastungsbetrag und damit die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen können abweichen.  

So viel können Sie sparen  

Eine Energieeinsparung von 30 % kann während der Dauer der Preisbremsen einen zusätzlichen kostenmindernden Nutzen haben: 


Beispiel Gas: Jahresverbrauch 18.000 kWh 

Kosten

Berechnung

Kosten ohne Gaspreisbremse

3.720 € 

(18.000 kWh x 20 ct/kWh) + 120 € 

Entlastung durch Gaspreisbremse

1.152 €

(18.000 kWh x 0,8 x (20 ct/kWh – 12 ct/kWh)) 

Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30 % Einsparung)

1.080 €

18.000 kWh x 0,3 x 20 ct/kWh

Gesamtkosten 

1.488 € 

3.720 € - 1.152 € - 1.080 € 


Beispiel Strom: Jahresverbrauch 5.000 kWh  

Kosten

Berechnung

Kosten ohne Strompreisbremse

3.120 €

(5.000 kWh x 60 ct/kWh) + 120 €

Entlastung durch Strompreisbremse

800 €

(5.000 kWh x 0,8 x (60 ct/kWh – 40 ct/kWh))

Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30% Einsparung)

900 €

5.000 kWh x 0,3 x 60 ct/kWh

Gesamtkosten 

1.420 € 

3.120 € - 800€ - 900 €

Energiesparen lohnt sich 

Wichtig: Egal ob Gas oder Strom – Energiesparen lohnt sich auf jeden Fall. Die Entlastung durch die Gas- bzw. Strompreisbremse hängt nämlich von Ihrem Verbrauch ab. Denn je weniger Gas bzw. Strom Sie verbrauchen, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlen Sie. Kurzum: jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

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FAQ zu Gas- und Strompreisbremse

  • Sie müssen nichts tun - wir als Ihr Energieversorger kümmern uns um die Umsetzung und informieren Sie rechtzeitig über Ihre ab März 2023 geltenden neuen monatlichen Abschlagszahlungen.

  • Der Berechnung liegt der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch zugrunde. Für 80 % des Jahresverbrauchs wird der staatlich festgelegte Preis von 12 ct/kWh für Gas bzw. 40ct/kWh für Strom berechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs gilt Ihr vertraglich vereinbarter Preis.

  • Die sich durch die Preisbremsen ergebenen Entlastungen werden wir ab März 2023 in Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlages werden wir Ihnen zeitnah schriftlich mitteilen. Sie müssen Ihre Abschläge nicht selbst anpassen.

  • Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter der Preisobergrenze, sind Sie von den Preisbremsen nicht betroffen. Es wird der in Ihrem Tarif gültige Preis berechnet. Ihr Vorteil: Ihre Kosten sind gegenüber der Preisobergrenze bereits niedriger – dieser günstigere Preis gilt nicht nur für 80 % Ihres Verbrauchs, sondern für Ihrem Gesamtverbrauch.

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