Strom- und Gaspreisbremse
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Gaspreisbremse
Um private Haushalte sowie kleineren und mittleren Unternehmen längerfristig bei den gestiegenen Energiekosten infolge des Ukrainekrieges zu entlasten hat die Bundesregierung zum 01. März 2023 die Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Diese gilt bis zum 31.12.2023. Bis zu diesem Datum garantiert der Staat privaten Haushalten sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh einen Gaspreis von 12 Cent/kWh (brutto) für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde – sprich für die restlichen 20 % des Jahresverbrauchs – wird der vertraglich festgelegte Arbeitspreis berechnet.
Sofern Ihr vertraglich festgelegter Arbeitspreis mehr als 12 Cent/kWh beträgt, werden wir die staatliche Entlastung bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigen. Da die Gaspreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar gilt, werden wir dies ebenfalls in Ihren Abschlagszahlungen ab März 2023 einkalkulieren.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.
Strompreisbremse
Analog der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung seit Januar 2023 bis zum 31.12.2023 private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen beim Strompreis. Verbraucher und Verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh profitieren von der Strompreisbremse. Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Strompreis von 40 Cent/kWh (brutto). Die restlichen 20 % der Jahresverbrauchsprognose werden zum vertraglich festgelegten Preis abgerechnet.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 im Rahmen Ihrer monatlichen Abschläge berücksichtigt, vorausgesetzt Ihr aktuell vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt über 40 Cent/kWh. Da die Strompreisbremse rückwirkend für Januar und Februar gilt, werden wir diese beiden Monate bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigen.
Die Strompreisbremse wird genauso wie die Gaspreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung finanziert.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.
Zeitvariable Messung (Hochtarif/Niedertarif)
Kunden mit einer zeitvariablen Messung (Hochtarif/Niedertarif) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Schwachlast/Niedertarifs (NT) eine zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023.
Kunden mit einer zeitvariablen Messung (Hochtarif/Niedertarif) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 Cent/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 Cent/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.
Rechenbeispiele
Annahme Gaskunde
- 4-Personen Haushalt mit Wohnungsgröße 150 qm²
- Prognostizierter Jahresverbrauch: 18.000 kWh (Stand September 2022)
- Arbeitspreis: 20 Cent/kWh
- Grundpreis: 120 €/Jahr
Ohne Gaspreisbremse
- Jährlicher Gasverbrauch: 18.000 kWh
- Berechnung der jährlichen Kosten: (18.000 kWh x 20 Cent/kWh) + 120€
- Kosten pro Jahr (inklusive Grundpreis): 3.720 €
Mit Gaspreisbremse
- Jährlicher Gasverbrauch: 18.000 kWh
- Jährliche Kosten für 80 % des Verbrauchs: 1.728 €
80 % des Verbrauchs zu 12 Cent/kWh: 18.000 kWh x 0,8 x 12 Cent/kWh - Jährliche Kosten für 20 % des Verbrauchs: 720 €
20 % des Verbrauchs zu 20 Cent/kWh: 18.000 kWh x 0,2 x 20 Cent/kWh - Kosten pro Jahr (inklusive Grundpreis): 2.568 €
1.728 € + 720 € + 120 € - Jährliche Ersparnis durch Gaspreisbremse: 1.152 €
3.720 € - 2.568 €
Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt 1.152€ pro Jahr.
Annahme Stromkunde
- 4-Personen Haushalt mit Wohnungsgröße 100 qm²
- Prognostizierter Jahresverbrauch: 5.000 kWh (Stand September 2022)
- Arbeitspreis: 60 Cent/kWh
- Grundpreis: 120 €/Jahr
Ohne Strompreisbremse
- Jährlicher Stromverbrauch: 5.000 kWh
- Berechnung der jährlichen Kosten: (5.000 kWh x 60 Cent/kWh) + 120€
- Kosten pro Jahr (inklusive Grundpreis): 3.120 €
Mit Strompreisbremse
- Jährlicher Gasverbrauch: 5.000 kWh
- Jährliche Kosten für 80 % des Verbrauchs: 1.600 €
80 % des Verbrauchs zu 40 Cent/kWh: 5.000 kWh x 0,8 x 40 Cent/kWh - Jährliche Kosten für 20 % des Verbrauchs: 600 €
20 % des Verbrauchs zu 60 Cent/kWh: 5.000 kWh x 0,2 x 60 Cent/kWh - Kosten pro Jahr (inklusive Grundpreis): 2.320 €
1.600 € + 600 € + 120 € - Jährliche Ersparnis durch Gaspreisbremse: 800 €
3.120 € - 2.320 €
Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt 800 € pro Jahr.
So viel können Sie sparen
Eine Energieeinsparung von 30 % kann während der Dauer der Preisbremsen einen zusätzlichen kostenmindernden Nutzen haben:
Beispiel Gas: Jahresverbrauch 18.000 kWh
Jahresverbrauch 18.000 kWh | Kosten | Berechnung |
---|---|---|
Kosten ohne Gaspreisbremse | 3.720 € | (18.000 kWh x 20 ct/kWh) + 120 € |
Entlastung durch Gaspreisbremse | 1.152 € | (18.000 kWh x 0,8 x (20 ct/kWh – 12 ct/kWh)) |
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30 % Einsparung) | 1.080 € | 18.000 kWh x 0,3 x 20 ct/kWh |
Gesamtkosten | 1.488 € | 3.720 € - 1.152 € - 1.080 € |
Jahresverbrauch 18.000 kWh
Kosten ohne Gaspreisbremse
- Kosten
- 3.720 €
- Berechnung
- (18.000 kWh x 20 ct/kWh) + 120 €
Entlastung durch Gaspreisbremse
- Kosten
- 1.152 €
- Berechnung
- (18.000 kWh x 0,8 x (20 ct/kWh – 12 ct/kWh))
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30 % Einsparung)
- Kosten
- 1.080 €
- Berechnung
- 18.000 kWh x 0,3 x 20 ct/kWh
Beispiel Strom: Jahresverbrauch 5.000 kWh
Jahresverbrauch 5.000 kWh | Kosten | Berechnung |
---|---|---|
Kosten ohne Strompreisbremse | 3.120 € | (5.000 kWh x 60 ct/kWh) + 120 € |
Entlastung durch Strompreisbremse | 800 € | (5.000 kWh x 0,8 x (60 ct/kWh – 40 ct/kWh)) |
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30% Einsparung) | 900 € | 5.000 kWh x 0,3 x 60 ct/kWh |
Gesamtkosten | 1.420 € | 3.120 € - 800€ - 900 € |
Jahresverbrauch 5.000 kWh
Kosten ohne Strompreisbremse
- Kosten
- 3.120 €
- Berechnung
- (5.000 kWh x 60 ct/kWh) + 120 €
Entlastung durch Strompreisbremse
- Kosten
- 800 €
- Berechnung
- (5.000 kWh x 0,8 x (60 ct/kWh – 40 ct/kWh))
Erstattung aufgrund geringeren Verbrauchs (30% Einsparung)
- Kosten
- 900 €
- Berechnung
- 5.000 kWh x 0,3 x 60 ct/kWh
Energiesparen lohnt sich
Wichtig: Egal ob Gas oder Strom – Energiesparen lohnt sich auf jeden Fall. Die Entlastung durch die Gas- bzw. Strompreisbremse hängt nämlich von Ihrem Verbrauch ab. Denn je weniger Gas bzw. Strom Sie verbrauchen, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlen Sie. Kurzum: jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.