Das neue Gebäudeenergiegesetz
Diese Vorschriften gelten ab dem 01. Januar 2024
Der Großteil der deutschen Haushalte heizt mit Erdgas oder Heizöl. Damit bestimmen diese beiden fossilen Energieträger zurzeit noch die deutsche Heizlandschaft (BDEW-Studie „Wie heizt Deutschland 2023"). Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt wird, will die Bundesregierung dies in den kommenden Jahren schrittweise ändern und den Umstieg auf den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizen vorantreiben. Ziel ist es, bis spätestens 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern zu beenden und alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Das Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Was genau steht im Gebäudeenergiegesetz?
Im Kern regelt das Gebäudeenergiegesetz den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Ab dem 01. Januar 2024 sollen nur noch Heizung eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 % erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Die Regelung ist dabei „technologieoffen“, d. h. Eigentümer können frei wählen, mit welcher Heizungsanlage sie ihre Pflicht erfüllen. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Vorgabe, mit mindestens 65 % erneuerbaren Energie zu heizen erst, sobald die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Großstädte mit über 100.000 Einwohner sollen bis spätestens Mitte 2026 und kleinere Städte bis Mitte 2028 konkrete Pläne vorlegen, wie sie die Heizungsinfrastruktur klimaneutral gestalten wollen. Erst dann wissen Hauseigentümer, mit welchem klimaneutralem Energieträger sie vor Ort rechnen können.
Für Bestandsgebäude gibt es eine Reihe von Ausnahmen und Übergangsfristen. Somit können viele Hausbesitzer erstmal aufatmen – bestehende Heizungen, wie z.B. Öl- oder Gasheizungen können vorerst weiter betrieben und defekte repariert werden. Hier besteht keine sofortige Austauschpflicht. Sind Gas- oder Ölheizungen irreparabel defekt, greifen Übergangslösungen und eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bis eine neue Heizung eingebaut werden muss, die die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. D.h. innerhalb dieser fünf Jahre dürfen auch Heizungsanlagen eingebaut werden, die den Anteil von mindestens 65 % erneuerbare Energien nicht erreichen.
Welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen gibt es?
Diese Heizungsarten erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes:
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Feste Biomasse (z. B. Holzpellets)
- Hybridheizung (z. B. Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel)
- Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 % grüne Gase nutzt
Die wichtigsten Vorgaben auf einen Blick
Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch
Wer im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes seine alte, fossile Heizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung austauscht, profitiert von Fördermitteln vom Staat. Mit der Grundförderung erstattet der Staat 30 % der Investitionskosten für eine klimafreundlicherer Heizung. Weitere 30 % der Kosten – also in Summe 60 % der Investitionskosten – übernimmt der Staat bei Haushalten mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Als weiteren Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gibt es bis einschließlich 2028 eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20 % der Investitionskosten („Geschwindigkeitsbonus“). Alle Boni können miteinander kombiniert werden. Jedoch ist die Förderung auf maximal 70 % gedeckelt.
Fazit
Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet große Veränderungen für viele Haushalte – auf Millionen von ihnen kommt in den kommenden Jahren ein Umstieg auf ein neues Heizsystem zu. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein, um die Klimaziele der Politik zu erreichen. Spätestens ab dann dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Der Wandel hin zu energieeffizientem Wohnen und nachhaltigen Wohngebäuden wird auch in der Bau- und Heizungslandschaft spürbar sein. Die Herausforderungen, diese neuen Vorschriften umzusetzen, sind jedoch gleichzeitig auch ein großer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz.