24.11.2023 · Lesedauer 6 min

Das Gebäudeenergiegesetz von 2024

Der Großteil der deutschen Haushalte heizt mit Erdgas oder Heizöl. Damit bestimmen diese beiden fossilen Energieträger zurzeit noch die deutsche Heizlandschaft (BDEW-Studie „Wie heizt Deutschland 2023"öffnet in einem neuen Tab). Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt wird, will die Bundesregierung dies in den kommenden Jahren schrittweise ändern und den Umstieg auf den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizen vorantreiben. Das Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 01. Januar 2024 in Kraft (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierungöffnet in einem neuen Tab).

Was genau steht im Gebäudeenergiegesetz?

Im Kern regelt das Gebäudeenergiegesetz, welche Anforderungen Heizungen und die Wärmeversorgung erfüllen müssen. Ab dem 01. Januar 2024 sollen nur noch Heizung eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 % erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Die Regelung ist dabei „technologieoffen“, das heißt Eigentümer können frei wählen, mit welcher Heizungsanlage sie ihre Pflicht erfüllen. Es ist jedoch ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Vorgabe, mit mindestens 65 % erneuerbaren Energie zu heizen erst, sobald die Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens Mitte 2026 und kleinere Städte bis Mitte 2028 konkrete Pläne zur künftigen Wärmeversorgung vorlegen. Erst dann erhalten Hauseigentümer nähere Informationen darüber, welche Wärmeversorgung vor Ort vorgesehen ist.

Für Bestandsgebäude gibt es eine Reihe von Ausnahmen und Übergangsfristen. Somit können viele Hausbesitzer erstmal aufatmen – bestehende Heizungen, wie z.B. Öl- oder Gasheizungen können vorerst weiter betrieben und defekte repariert werden. Hier besteht keine sofortige Austauschpflicht. Sind Gas- oder Ölheizungen irreparabel defekt, greifen Übergangslösungen und eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bis eine neue Heizung eingebaut werden muss, die die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Das heißt innerhalb dieser fünf Jahre dürfen auch Heizungsanlagen eingebaut werden, die den Anteil von mindestens 65 % erneuerbare Energien nicht erreichen.

Welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen gibt es?

Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen kommen unter anderem folgende Heizungsarten infrage. Für einzelne Lösungen gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermische Anlage
  • Feste Biomasse (z. B. Holzpellets)
  • Hybridheizung (z. B. Kombination aus Wärmepumpe und Brennwertkessel)
  • Gasheizung, für die ein Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien vorliegt

Die wichtigsten Vorgaben auf einen Blick

Neubauten (Bauanträge ab 1.1.2024)

  • Im Neubaugebiet: Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien
  • Außerhalb eines Neubaugebiets: Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien frühestens ab 2026 / 2028 (je nach Einwohnerzahl der Stadt)

Bestandsgebäude

  • Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren: Kein Heizungstausch vorgeschrieben
  • Heizung ist kaputt und keine Reparatur möglich: Es gelten Übergangslösungen; auf Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen

Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch

Wer im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes seine alte, fossile Heizung gegen eine förderfähige Heizungsanlage austauscht, die die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen staatliche Fördermittel erhalten. Mit der Grundförderung erstattet der Staat 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Weitere 30 % der Kosten – also in Summe 60 % der Investitionskosten – übernimmt der Staat bei Haushalten mit einem Bruttojahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Als weiteren Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gibt es bis einschließlich 2028 eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20 %  der Investitionskosten („Geschwindigkeitsbonus“). Alle Boni können miteinander kombiniert werden. Jedoch ist die Förderung auf maximal 70 % gedeckelt (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierungöffnet in einem neuen Tab).

Fazit

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt für viele Haushalte neue Anforderungen an Heizungen und die Wärmeversorgung. Für bestehende Heizungen gelten je nach Situation unterschiedliche Regelungen. Der Umstieg auf eine Heizung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann eine Option sein. 

Die Bundesregierung beschreibt die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, als Beitrag zur Wärmewende und zu einer geringeren Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Welche Umweltwirkung im Einzelfall erzielt wird, hängt unter anderem vom Gebäude, der Heizungsart und dem eingesetzten Energieträger ab (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierungöffnet in einem neuen Tab).

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