18.10.2023 · Lesedauer 6 min

Internetvertrag beim Umzug

Was muss ich beim Umzug meines Internettarifs beachten?

Bei einem Umzug ist die Freude auf die neue Wohnung oder das neue Haus meist groß. Aber nicht nur Möbel und andere Habseligkeiten müssen mit umziehen, sondern auch der bestehende Internet- und Telefonvertrag. Damit der Umzug reibungslos funktioniert und Sie an Ihrer neuen Adresse direkt lossurfen können, haben wir alle Informationen zusammengestellt, die Sie vor und während eines Umzugs beachten müssen. 

Ist Ihr Internetvertrag für die neue Adresse geeignet? 

Bevor Sie mit Ihrem Umzug beginnen, sollten Sie überprüfen, ob es möglich ist, Ihren bestehenden Internetvertrag an die neue Adresse mitzunehmen. Dies hängt von der Verfügbarkeit Ihres aktuellen Tarifs und der passenden Bandbreite an Ihrer neuen Adresse ab.

Um die Verfügbarkeit von DSL oder Glasfaser an Ihrer neuen Anschlussadresse zu überprüfen, können Sie unseren Verfügbarkeitscheck öffnet in einem neuen Tabnutzen.

Sollte Ihr bestehender Internetvertrag an Ihrer neuen Adresse weitergeführt werden können, ist es notwendig, dass Sie unseren Kundenservice schnellstmöglich über Ihren Umzug informieren. Für einen reibungslosen Umzug an die neue Adresse benötigen wir eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen. Für eine einfache und schnelle Übermittlung Ihrer Umzugsdaten steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung. 

Eine Kündigung Ihres bestehenden MAINGAU Internet-Tarifs ist nicht erforderlich. Beachten Sie, dass bei Ihrem Umzug ein einmaliges Entgelt in Höhe von 49,00 EUR anfällt.


Folgende Angaben benötigen wir von Ihrer neuen Anschlussadresse

  • Adresse des neuen Anschlusses (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Lage der TAE-Dose in der Wohnung
  • Umzugstermin

Unser Internet-Umzugsservice macht den Prozess leicht. Nutzen Sie einfach unser Online-Formularöffnet in einem neuen Tab, um alle Daten für den Umzug Ihres Anschlusses schnell und einfach zu übermitteln.

Was passiert, wenn MAINGAU Internet an meiner neuen Adresse nicht verfügbar ist?  

Sollten wir Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse nicht mehr mit Ihrem bisherigen Tarif und der dazugehörigen Bandbreite versorgen können, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gemäß §60 TKG Gebrauch machen.

Als Nachweis benötigen wir in diesem Fall Ihre Meldebescheinigung, Ihren neuen Mietvertrag (auch geschwärzt möglich) oder die Wohnungsgeberbescheinigung Ihrer neuen Adresse.

Falls wir Sie an Ihrer neuen Adresse nur mit einem MAINGAU Internettarif mit abweichender Bandbreite versorgen können, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot für einen Tarif mit abweichender Bandbreite. In diesem Fall handelt es sich um einen neuen Vertragsabschluss und Ihre Mindestvertragslaufzeit beginnt von vorne. Setzen Sie sich für weitere Informationen einfach mit unserem Kundenservice in Verbindung. 

Gut zu wissen:

  • Sollte Sie bei uns einen Internetvertrag mit Festnetztelefonie nutzen und innerhalb desselben Vorwahlbereichs umziehen, können Sie Ihre jetzigen Rufnummern behalten. Sollten Sie in einen neuen Vorwahlbereich umziehen, erhalten Sie von uns neue Rufnummern.
  • Ihren Router können Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse weiterhin nutzen. 

Internetvertrag jetzt bei MAINGAU abschließen

MAINGAU Glasfaser

Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Glasfaser bei sich zu Hause und suchen Sie sich dann unter den Glasfasertarifen den passenden aus.

MAINGAU DSL

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Sonderfälle und weitere Fragen

  • Was passiert, wenn an meiner neuen Adresse bereits ein Internetvertrag existiert?

    Sollten Sie an eine Anschlussadresse umziehen, an der bereits ein Internetvertrag besteht, können Sie in der Regel Ihren bestehenden MAINGAU Internetvertrag nicht vorzeitig beenden. Wenn Sie dennoch Ihren bestehenden MAINGAU-Internetvertrag vorzeitig beenden möchten, behalten wir uns eine Ausgleichszahlung vor. In jedem Fall benötigen wir als Nachweis eine Vertragsbestätigung dieses Internetvertrages. Es darf sich um keinen Neuanschluss handeln.  

  • Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland beachten?

    Bei einem Umzug ins Ausland können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und auch kein Zweitwohnsitz mehr in Deutschland besteht. Als Nachweis benötigen wir die Kündigungsbestätigung Ihres Mietverhältnisses sowie eine amtliche Bescheinigung, dass der deutsche Wohnsitz aufgegeben wird. 

  • Kann ich an meiner neuen Adresse ein Tarif-Upgrade erhalten? 

    Sie können an Ihrer neuen Anschlussadresse jederzeit ein Tarif-Upgrade erhalten, wenn Sie eine höhere Bandbreite benötigen sollten. Ob ein Upgrade auf eine höhere Bandbreite möglich ist, können Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck überprüfen.  

  • Wird ein Techniker benötigt, um meinen Anschluss an der neuen Adresse zu aktivieren? 
    In der Regel können Sie Ihren Internetanschluss am Umzugstag an Ihrer neuen Anschlussadresse selbst in Betrieb nehmen. In seltenen Fällen ist es allerdings erforderlich, dass am Tag der Schaltung ein Techniker zu Ihnen nach Hause kommt, um den Anschluss in Betrieb zu nehmen. Der Technikertermin wird Ihnen dann frühzeitig per E-Mail mitgeteilt. Weitere Informationen zum Technikertermin finden Sie unter https://www.maingau-energie.de/internet/technikeröffnet in einem neuen Tab.

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