Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026 · Lesedauer 6 min

Internetvertrag beim Umzug: mitnehmen, ummelden oder kündigen

Was muss ich beim Umzug meines Internettarifs beachten?

Bei einem Umzug ist die Freude auf die neue Wohnung oder das neue Haus meist groß. Aber nicht nur Möbel und andere Habseligkeiten müssen mit umziehen, sondern auch der bestehende Internet- und Telefonvertrag. Wenn Sie Ihren Internetvertrag beim Umzug weiter nutzen möchten, müssen Sie ihn in den meisten Fällen nicht kündigen, sondern können den Anschluss an der neuen Adresse ummelden. Damit der Umzug reibungslos funktioniert und Sie an Ihrer neuen Adresse direkt lossurfen können, haben wir alle Informationen zusammengestellt, die Sie vor und während eines Umzugs beachten müssen. 

Ist Ihr Internetvertrag für die neue Adresse geeignet? 

Bevor Sie mit Ihrem Umzug starten, prüfen Sie, ob Ihr bestehender Internetvertrag an die neue Adresse mitgenommen werden kann. Das hängt davon ab, ob Ihr aktueller Tarif und die passende Bandbreite an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind.

Um die Verfügbarkeit von DSL oder Glasfaser an Ihrer neuen Adresse zu überprüfen, können Sie unseren Verfügbarkeitscheck nutzen.

Sollte Ihr bestehender Internetvertrag bei Umzug an Ihrer neuen Adresse weitergeführt werden können, informieren Sie bitte unseren Kundenservice so früh wie möglich über Ihren Umzug. Für einen reibungslosen Umzug an die neue Adresse benötigen wir eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen. Für eine einfache und schnelle Übermittlung Ihrer Umzugsdaten steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung. 

Eine Kündigung Ihres bestehenden Internettarifs ist nicht erforderlich. Beachten Sie, dass bei Ihrem Umzug ein einmaliges Entgelt gemäß unserer Preisliste anfällt.

So funktioniert Ihr Internetumzug in drei Schritten

Folgende Angaben benötigen wir von Ihrer neuen Anschlussadresse

Damit wir Ihren Internetvertrag Umzug reibungslos einplanen können, helfen diese Angaben bei der Ummeldung.

  • Adresse des neuen Anschlusses (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Lage der TAE-Dose (Telekommunikations-Anschluss-Einheit-Dose) in der Wohnung
  • Umzugstermin

Unser Internet-Umzugsservice macht den Prozess einfach. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular, um alle Daten für den Umzug Ihres Anschlusses schnell und einfach zu übermitteln.

Was passiert, wenn MAINGAU Internet an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist?  

Sollten wir Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse nicht mehr mit Ihrem bisherigen Tarif und der dazugehörigen Bandbreite versorgen können, stellt sich die Frage: „Internet kündigen bei Umzug – geht das?“ Ja, in diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäß §60 TKG (Telekommunikationsgesetz). 

Alle Informationen zum Sonderkündigungsrecht und zum Ablauf der Kündigung bei Umzug finden Sie auf unserer Detailseite zum Sonderkündigungsrecht.

Gut zu wissen:

  • Sollten Sie bei uns einen Internetvertrag mit Festnetztelefonie nutzen und innerhalb desselben Vorwahlbereichs umziehen, können Sie Ihre jetzigen Rufnummern behalten. Sollten Sie in einen neuen Vorwahlbereich umziehen, erhalten Sie von uns neue Rufnummern.
  • Ihren Router können Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse weiterhin nutzen. 
  • Tipp: Melden Sie Ihren Internetvertrag beim Umzug frühzeitig um, damit unnötige Ausfallzeiten vermieden werden. Ein Vorlauf von 6-8 Wochen ist dabei entscheidend.

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Über den Autor

J. Möller - Experte für DSL, Glasfaser & Vertragsmanagement

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Weitere Fragen zu Internet bei Ihrem Umzug

  • Was passiert, wenn an meiner neuen Adresse bereits ein Internetvertrag existiert?

    Sollten Sie an eine Anschlussadresse umziehen, an der bereits ein Internetvertrag besteht, können Sie in der Regel Ihren bestehenden MAINGAU Internetvertrag nicht vorzeitig beenden. Sollten Sie dennoch vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig unseren Kundenservice. Wir behalten uns eine Ausgleichszahlung vor. Bei Fragen dazu steht Ihnen der Kundenservice von MAINGAU gerne zur Verfügung.

  • Wie melde ich meinen Internetvertrag beim Umzug um?

    Geben Sie einfach Ihre neue Adresse und Ihren Umzugstermin über unser Online-Formular an. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen.

  • Kann ich an meiner neuen Adresse ein Tarif-Upgrade erhalten? 

    Sie können an Ihrer neuen Anschlussadresse jederzeit ein Tarif-Upgrade erhalten, wenn Sie eine höhere Bandbreite benötigen sollten. Ob ein Upgrade auf eine höhere Bandbreite möglich ist, können Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck überprüfen.  

  • Wird ein Techniker benötigt, um meinen Anschluss an der neuen Adresse zu aktivieren? 

    In der Regel können Sie Ihren Internetanschluss am Umzugstag an Ihrer neuen Anschlussadresse selbst in Betrieb nehmen. In seltenen Fällen ist es allerdings erforderlich, dass am Tag der Schaltung ein Techniker zu Ihnen nach Hause kommt, um den Anschluss in Betrieb zu nehmen. Der Technikertermin wird Ihnen dann frühzeitig per E-Mail mitgeteilt. Weitere Informationen zum Technikertermin finden Sie unter https://www.maingau-energie.de/internet/techniker.

  • Muss ich den Internetvertrag kündigen, wenn ich umziehe?

    Wenn der Tarif an der neuen Adresse weitergeführt werden kann, ist eine Kündigung nicht erforderlich. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular, um alle Daten für den Umzug Ihres Anschlusses schnell und einfach zu übermitteln.

  • Internetvertrag kündigen wegen Umzug: Wann ist das möglich?

    Sollten wir die vereinbarten Leistungen an Ihrem neuen Wohnsitz nicht erbringen können, steht Ihnen ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu.

  • Verlängert sich meine Vertragslaufzeit durch den Umzug?

    Wenn Sie Ihren bestehenden MAINGAU-Internettarif an die neue Adresse mitnehmen und der Tarif dort mit derselben Bandbreite verfügbar ist, ändert sich an Ihrer Vertragslaufzeit nichts. Nur wenn an der neuen Adresse ein abweichender Tarif mit anderer Bandbreite erforderlich ist, handelt es sich um einen neuen Vertragsabschluss, bei dem die Mindestvertragslaufzeit erneut beginnt.

  • Was kostet der Umzug meines MAINGAU-Internetvertrags

    Beim Umzug Ihres MAINGAU-Internetvertrags fällt ein einmaliges Entgelt gemäß unserer aktuellen Preisliste an. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.