Internetvertrag beim Umzug: mitnehmen, ummelden oder kündigen
Was muss ich beim Umzug meines Internettarifs beachten?
Bei einem Umzug ist die Freude auf die neue Wohnung oder das neue Haus meist groß. Aber nicht nur Möbel und andere Habseligkeiten müssen mit umziehen, sondern auch der bestehende Internet- und Telefonvertrag. Wenn Sie Ihren Internetvertrag beim Umzug weiter nutzen möchten, müssen Sie ihn in den meisten Fällen nicht kündigen, sondern können den Anschluss an der neuen Adresse ummelden. Damit der Umzug reibungslos funktioniert und Sie an Ihrer neuen Adresse direkt lossurfen können, haben wir alle Informationen zusammengestellt, die Sie vor und während eines Umzugs beachten müssen.
Ist Ihr Internetvertrag für die neue Adresse geeignet?
Bevor Sie mit Ihrem Umzug starten, prüfen Sie, ob Ihr bestehender Internetvertrag an die neue Adresse mitgenommen werden kann. Das hängt davon ab, ob Ihr aktueller Tarif und die passende Bandbreite an Ihrer neuen Adresse verfügbar sind.
Um die Verfügbarkeit von DSL oder Glasfaser an Ihrer neuen Adresse zu überprüfen, können Sie unseren Verfügbarkeitscheck nutzen.
Sollte Ihr bestehender Internetvertrag bei Umzug an Ihrer neuen Adresse weitergeführt werden können, informieren Sie bitte unseren Kundenservice so früh wie möglich über Ihren Umzug. Für einen reibungslosen Umzug an die neue Adresse benötigen wir eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen. Für eine einfache und schnelle Übermittlung Ihrer Umzugsdaten steht Ihnen unser Online-Formular zur Verfügung.
Eine Kündigung Ihres bestehenden Internettarifs ist nicht erforderlich. Beachten Sie, dass bei Ihrem Umzug ein einmaliges Entgelt gemäß unserer Preisliste anfällt.
So funktioniert Ihr Internetumzug in drei Schritten
Folgende Angaben benötigen wir von Ihrer neuen Anschlussadresse
Damit wir Ihren Internetvertrag Umzug reibungslos einplanen können, helfen diese Angaben bei der Ummeldung.
Unser Internet-Umzugsservice macht den Prozess einfach. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular, um alle Daten für den Umzug Ihres Anschlusses schnell und einfach zu übermitteln.
Was passiert, wenn MAINGAU Internet an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar ist?
Sollten wir Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse nicht mehr mit Ihrem bisherigen Tarif und der dazugehörigen Bandbreite versorgen können, stellt sich die Frage: „Internet kündigen bei Umzug – geht das?“ Ja, in diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäß §60 TKG (Telekommunikationsgesetz).
Alle Informationen zum Sonderkündigungsrecht und zum Ablauf der Kündigung bei Umzug finden Sie auf unserer Detailseite zum Sonderkündigungsrecht.
Gut zu wissen:
- Sollten Sie bei uns einen Internetvertrag mit Festnetztelefonie nutzen und innerhalb desselben Vorwahlbereichs umziehen, können Sie Ihre jetzigen Rufnummern behalten. Sollten Sie in einen neuen Vorwahlbereich umziehen, erhalten Sie von uns neue Rufnummern.
- Ihren Router können Sie an Ihrer neuen Anschlussadresse weiterhin nutzen.
- Tipp: Melden Sie Ihren Internetvertrag beim Umzug frühzeitig um, damit unnötige Ausfallzeiten vermieden werden. Ein Vorlauf von 6-8 Wochen ist dabei entscheidend.
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