
Ratgeber: Sonderkündigungsrecht beim Internetvertrag – was gilt bei einem Umzug?
Voraussetzungen, Fristen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie umziehen, läuft Ihr MAINGAU-Internetvertrag am neuen Wohnsitz weiter. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäß §60 TKG (Telekommunikationsgesetz) geltend machen können. Dieses ermöglicht eine Beendigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wann Sie Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben und wie Sie Ihren Internetvertrag bei Umzug kündigen, erfahren Sie bei uns.
Kurz erklärt:
Damit wir die beste Lösung für Ihre neue Adresse finden, prüfen wir zuerst die Verfügbarkeitöffnet in einem neuen Tab und mögliche Bandbreiten. Ist die Versorgung an der neuen Adresse nicht oder nur eingeschränkt möglich, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug und senden uns einen Umzugsnachweis (zum Beispiel Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung) zu.
Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?
Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen Sie Ihren Internetvertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beenden können. Einer dieser Fälle ist ein Umzug. Falls Ihr Anbieter Ihnen keinen Vertrag oder nur einen Vertrag mit einer schlechteren Geschwindigkeit an Ihrer neuen Adresse anbieten kann, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kündigung erfolgt innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat, aber frühstens zum Tag des Auszugs.
Hinweis: Das Sonderkündigungsrecht gilt unter den oben genannten Bedingungen auch für Haushaltszusammenführungen.
Falls wir Sie an Ihrem neuen Wohnort nur mit einem MAINGAU-Internettarif mit abweichender Bandbreite versorgen können, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für einen Tarif mit abweichender Bandbreite. In diesem Fall handelt es sich um einen neuen Vertragsabschluss und Ihre Mindestvertragslaufzeit beginnt von vorne. Kontaktieren Sie für weitere Informationen einfach unseren Kundenservice.
Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Umzug
So nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Anspruch
Tipp: Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, um parallele Zahlungen zu vermeiden.
Welche Nachweise brauche ich?
| Nachweis | Einzureichen, wenn | Hinweis |
|---|---|---|
| Mietvertrag | Ihnen dieser bereits vorliegt | Kann geschwärzt eingereicht werden |
| Meldebescheinigung | Sie bereits umgemeldet sind | Erhalten Sie nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt |
| Wohnungsgeberbestätigung | Ihr Vermieter den Einzug bestätigt | Erhalten Sie vom Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung |
Nachweis
Mietvertrag
- Einzureichen, wenn
- Ihnen dieser bereits vorliegt
- Hinweis
- Kann geschwärzt eingereicht werden
Meldebescheinigung
- Einzureichen, wenn
- Sie bereits umgemeldet sind
- Hinweis
- Erhalten Sie nach der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Wohnungsgeberbestätigung
- Einzureichen, wenn
- Ihr Vermieter den Einzug bestätigt
- Hinweis
- Erhalten Sie vom Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung
Tipp: Melden Sie sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt um (häufig innerhalb von 14 Tagen nach Einzug), um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

