Zuletzt aktualisiert: 05.03.2026 · Lesedauer 6 min

Ratgeber: Sonderkündigungsrecht beim Internetvertrag – was gilt bei einem Umzug?

Voraussetzungen, Fristen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie umziehen, läuft Ihr MAINGAU-Internetvertrag am neuen Wohnsitz weiter. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäß §60 TKG öffnet in einem neuen Tab (Telekommunikationsgesetz) geltend machen können. Dieses ermöglicht eine Beendigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.  Wann Sie Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug haben und wie Sie Ihren Internetvertrag bei Umzug kündigen, erfahren Sie bei uns.

Kurz erklärt:

Damit wir die beste Lösung für Ihre neue Adresse finden, prüfen wir zuerst die Verfügbarkeitöffnet in einem neuen Tab und mögliche Bandbreiten. Ist die Versorgung an der neuen Adresse nicht oder nur eingeschränkt möglich, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug und teilen uns Ihre neue Adresse mit.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug?

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen Sie Ihren Internetvertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beenden können. Einer dieser Fälle ist ein Umzug. Falls Ihr Anbieter Ihnen keinen Vertrag oder nur einen Vertrag mit einer schlechteren Geschwindigkeit an Ihrer neuen Adresse anbieten kann, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kündigung erfolgt innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat, aber frühstens zum Tag des Auszugs.

Hinweis: Das Sonderkündigungsrecht gilt unter den oben genannten Bedingungen auch für Haushaltszusammenführungen.

Falls wir Sie an Ihrem neuen Wohnort nur mit einem MAINGAU-Internettarif mit abweichender Bandbreite versorgen können, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für einen Tarif mit abweichender Bandbreite. In diesem Fall handelt es sich um einen neuen Vertragsabschluss und Ihre Mindestvertragslaufzeit beginnt von vorne. Kontaktieren Sie für weitere Informationen einfach unseren Kundenservice.

Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • Anbieter kann keinen Vertrag an neuer Adresse zur Verfügung stellen
  • Anbieter kann nur Vertrag mit schlechterer Internetgeschwindigkeit an neuer Adresse zur Verfügung stellen

So nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Umzug in Anspruch

Tipp: Informieren Sie sich möglichst frühzeitig, um parallele Zahlungen zu vermeiden.

Über den Autor

J. Möller - Experte für Telekommunikation & Verbraucherrecht

Mehr zu Ihrem Internetvertrag auf unserem Blog:

Internetvertrag beim Umzug

Kann ich meinen bisherigen Internetvertrag mitnehmen, wenn ich umziehe? Wir klären Fragen zum Internetvertrag beim Umzug.

Lesedauer 6 min

Mehr erfahren

Internetanbieter vergleichen: So finden Sie den besten Anbieter

Eine zuverlässige und schnelle Internetverbindung ist heutzutage von großer Bedeutung. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine Anleitung zur Auswahl des besten Internetanbieters und des passenden Tarifs - sei es DSL oder Glasfaser.

Lesedauer 9 min

Mehr erfahren

Zu langsames Internet – was tun?

Sie haben langsames Internet zu Hause? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie daran schnell und einfach etwas ändern können.

Lesedauer 3 min

Mehr erfahren

​Sie haben noch Fragen?

Ihr Kontakt zu uns

Wir helfen gern weiter

Zum Servicecenter

Unsere digitale Assistentin

Hilft gern weiter

Jetzt chatten

FAQ Sonderkündigungsrecht Internet

  • Kann ich meinen Internetvertrag bei Umzug außerordentlich kündigen?

    Ja, bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Internetvertrag, wenn wir die Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht anbieten können. Bei MAINGAU können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht unkompliziert über unseren Kundenservice geltend machen. Welche Voraussetzungen es gibt und wie das genau funktioniert, erfahren Sie weiter oben unter „So nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch".

  • Welche Frist gilt bei einem Sonderkündigungsrecht durch Umzug?

    Falls Sie Anspruch auf Sonderkündigung Ihres Internetvertrags aufgrund eines Umzugs haben, beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 60 TKGöffnet in einem neuen Tab einen Monat. Der frühestmögliche Kündigungstermin ist der Tag des Auszugs. Bei einem MAINGAU- Internetvertrag empfehlen wir, uns frühzeitig über den Umzug zu informieren und uns Ihre neue Adresse mitzuteilen, damit die Frist reibungslos eingehalten werden kann.

  • Was passiert, wenn an meiner neuen Adresse bereits ein Internetvertrag existiert?

    Ziehen Sie an eine Adresse, an der bereits ein aktiver Internetvertrag besteht, ist eine vorzeitige Beendigung Ihres bestehenden Vertrags in der Regel nicht möglich. Sollten Sie dennoch vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig unseren Kundenservice. Wir behalten uns eine Ausgleichszahlung vor. Bei Fragen dazu steht Ihnen der Kundenservice von MAINGAU gerne zur Verfügung.

  • Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland beachten?

    Bei einem Umzug ins Ausland können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht für den Internetvertrag in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben und kein Zweitwohnsitz im Inland besteht. Kontaktieren Sie bitte frühzeitig unseren Kundenservice und teilen Sie uns die neue Adresse mit. MAINGAU prüft Ihren Antrag auf Sonderkündigung schnellstmöglich.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Sonderkündigung?

    Nach Mitteilung Ihres Umzugs prüft MAINGAU Ihren Antrag auf Sonderkündigung zeitnah. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie die Verfügbarkeitsprüfung an Ihrer neuen Adresse so früh wie möglich anstoßen und alle Dokumente vollständig einreichen. Kontaktieren Sie bei Rückfragen jederzeit unseren Kundenservice.