Was sind Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Strom und Gas bei Umzug und Vertragswechsel

Das Licht funktioniert, obwohl man sich nicht um einen Stromvertrag gekümmert hat – wie kann das sein? In diesem Fall erhält man den Strom über die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung. Über die Grundversorgung wird man so lange beliefert, bis man selbst aktiv wird und einen Stromvertrag bei einem anderen Anbieter abschließt.

Wer ist der Grundversorger?

Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt. Der örtliche Netzbetreiber hat Infos dazu, welcher Energieversorger das ist. Nur weil man Strom über den örtlichen Grundversorger bezieht, heißt das aber nicht, dass man in der Grundversorgung ist. Es kann auch ein sogenannter Sondervertrag mit anderen Konditionen (z. B. längere Kündigungsfrist) bestehen.

Wann startet und endet die Grundversorgung?

Der Vertrag mit dem Grundversorger beginnt dann, wenn man in eine Wohnung einzieht und Strom benutzt – zum Beispiel beim Einschalten des Lichts. Solange man nicht aktiv kündigt, bleibt man in der Regel unbefristet in der Grundversorgung. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, vorher einen Vertrag bei einem anderen Energieversorger abzuschließen und somit den Strom nicht über den Grundversorger zu beziehen. Vorher nicht geschafft? Sogar bis zu sechs Wochen im Nachhinein kann man die Strombelieferung über ein anderes Unternehmen anmelden. 

Ist es gut, in der Grundversorgung zu bleiben?

Das Gute als Kunde in der Grundversorgung ist, dass die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. Möchte man den Versorger wechseln, ist man also recht flexibel hinsichtlich des Vertragsbeginns beim neuen Anbieter. Es lohnt sich jedoch, Preise zu vergleichen – vor allem seit der Energiekrise 2022. Grundversorgungsunternehmen können durch ihre große Kundenanzahl gut langfristig planen. In der Energiekrise 2022 hat ihnen das Vorteile geschaffen. Denn wer Strom weit im Voraus einkauft, zahlt oftmals weniger und kann Kunden daher oft günstigere Preise anbieten. Falls man sich tatsächlich entscheidet, den Energielieferanten zu wechseln, übernimmt der neue in den meisten Fällen den Kündigungsprozess. 

Niemals ohne Strom!

Bei all dem Hin und Her, Umzug, Vertragswechsel etc. kann mal etwas schiefgehen – oder der bisherige Energieversorger geht insolvent. Der Grundversorger kann auch Kunden ablehnen – beispielsweise, wenn der Kunde bei vorherigen Vertragsverhältnissen mit Energieversorgern noch im Zahlungsrückstand ist (wirtschaftliche Unzumutbarkeit). In Deutschland ist aber alles so geregelt, dass man niemals ohne Strom dasteht. In so einem „Notfall“ wird man über den Ersatzversorger mit Strom beliefert. Das Unternehmen, das für die Grundversorgung zuständig ist, ist auch Ersatzversorger. Vorsicht: Die Preise der Ersatz- bzw. Notversorgung sind meist deutlich teurer als andere Stromtarife. Über die Ersatzversorgung bekommt man maximal drei Monate lang Strom und es gibt keine Kündigungsfrist. Nach den drei Monaten rutscht man automatisch in die Grundversorgung – zumindest, wenn man in dieser Zeit nicht selbst aktiv einen anderen Vertrag geschlossen hat.

Grundversorgung für Gas

Was für Strom geregelt ist, gilt ebenso bei der Gasversorgung. Wird beispielsweise der Herd oder die Heizung zu Hause mit Gas betrieben, gibt es - wie auch beim Strom - eine Garantie, immer Gas zur Verfügung zu haben.

Rahmenbedingungen der Gas-Grundversorgung

Der Energieversorger, der im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert, ist der Grund- und Ersatzversorger. Rutscht man als Kunde in diese Versorgung, da man sich nicht aktiv für einen anderen Anbieter entschieden hat, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (Grundversorgung) bzw. es ist eine fristlose Kündigung möglich (Ersatz-/Notversorgung). Frieren oder kalt duschen wegen einem fehlenden Gasvertrag muss in Deutschland also niemand. Da die Gas-Grundversorgungstarife jedoch in der Regel vergleichsweise teuer sind, lohnt es sich, Preise verschiedener Energieunternehmen zu vergleichen und einen passenden Vertrag abzuschließen. 

Fragen & Antworten

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Grundversorgung finden Sie in den FAQ.

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Strompreisbremse

Infos zur Strom- und Gaspreisbremse haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

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