Gasanbieter wechseln und sparen

Jetzt Gasanbieter wechseln

Haushaltsgröße: 150 qm
 

    Gasanbieter wechseln

    Einfach zum passenden Gastarif von MAINGAU

    Sie möchten Ihren Gasanbieter wechseln? Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein, wählen Sie einen passenden Gastarif aus und beauftragen Sie den Wechsel direkt online.

    So funktioniert der Gasanbieterwechsel

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    Verfügbare Gastarife prüfen

    Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein und sehen Sie auf einen Blick, welche MAINGAU-Gastarife für Ihre Adresse verfügbar sind.
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    Tarif auswählen 

    Vergleichen Sie die Optionen und wählen Sie den Tarif, der zu Ihrem Verbrauch, Ihrer gewünschten Laufzeit und Preisgarantie passt. Anschließend geben Sie Ihre Vertragsdaten ein.
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    Wechsel beauftragen

    Bei einem regulären Wechsel übernimmt MAINGAU die Kündigung Ihres bisherigen Gasvertrags in der Regel für Sie. Die Gasversorgung läuft nahtlos weiter.

    Was brauche ich, um meinen Gasanbieter zu wechseln?

    Für den Gasanbieterwechsel benötigen Sie in der Regel nur wenige Angaben:

    • Adresse und Postleitzahl
    • Ihren jährlichen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
    • Den Namen Ihres bisherigen Gasanbieters
    • Ihre Gaszählernummer und, falls vorhanden, Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

    Tipp: Ihren Jahresverbrauch, die Zählernummer und die Marktlokations-ID finden Sie meist auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Liegt Ihnen keine Abrechnung vor, hilft Ihnen unsere Übersicht zum Gasverbrauch im Haushalt bei der Schätzung. Haben Sie dagegen bereits einen Zählerstand zur Hand, können Sie Ihren Jahresverbrauch auch direkt berechnen.

    Muss ich meinen bisherigen Gasvertrag selbst kündigen?

    Bei einem regulären Gasanbieterwechsel müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag normalerweise nicht selbst kündigen. Wenn Sie zu MAINGAU wechseln, übernehmen wir die Kündigung in der Regel für Sie.

    Prüfen Sie dennoch vor dem Wechsel die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags. Diese entscheiden darüber, zu welchem Zeitpunkt der neue Vertrag beginnen kann.

    Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung

    Erhöht Ihr bisheriger Gasanbieter die Preise, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. In diesem Fall sollten Sie Ihren bisherigen Energieliefervertrag selbst fristgerecht kündigen und uns anschließend darüber informieren, dass Sie die Kündigung vorgenommen haben.

    Die Bundesnetzagenturöffnet in einem neuen Tab weist darauf hin, dass Sie ohne rechtzeitig gewählten neuen Liefervertrag automatisch in die Grundversorgung fallen.

    Worauf sollte ich beim Gasanbieterwechsel achten?

    Diese vier Kriterien sollten Sie vor jedem Wechsel im Blick haben. Eine ausführliche Anleitung zum Tarifvergleich finden Sie unter Gaspreisvergleich.

    Preis und Gesamtkosten

    Der Gaspreis setzt sich in der Regel aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammen. Für einen aussagekräftigen Vergleich sollten Sie beide Bestandteile berücksichtigen. 

    Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

    Prüfen Sie, wie lange der Vertrag läuft und mit welcher Frist Sie kündigen können. So wissen Sie, wie flexibel Sie mit Ihrem neuen Tarif bleiben. 

    Preisgarantie

    Achten Sie darauf, wie lange eine Preisgarantie gilt und welche Preisbestandteile davon erfasst werden. Die Verbraucherzentraleöffnet in einem neuen Tab weist darauf hin, dass Preisgarantien unterschiedlich gestaltet sein können.

    Boni und Rabatte

    Boni können einen Tarif attraktiver machen. Entscheidend sind jedoch die regulären Kosten nach Ablauf eines Bonuszeitraums. Die Verbraucherzentraleöffnet in einem neuen Tab empfiehlt, Bedingungen und Preise ab dem zweiten Vertragsjahr sorgfältig zu prüfen.

    Jetzt zum Gasanbieter MAINGAU wechseln

    MAINGAU Energie versorgt Kunden bundesweit mit Gas. Mit MAINGAU Energie wechseln Sie zu einem günstigen Gasanbieter in Deutschland, ohne Kompromisse bei Verlässlichkeit und Service. 

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    Häufige Fragen zum Gasanbieterwechsel

    • Kann ich meinen Gasanbieter jederzeit wechseln?

      Ob und zu welchem Termin Sie wechseln können, hängt von Ihrem aktuellen Vertrag ab. Entscheidend sind insbesondere Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. In bestimmten Fällen kann zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

      Befinden Sie sich in der Grundversorgung, gelten besondere Regeln: Die Bundesnetzagentur öffnet in einem neuen Tabweist darauf hin, dass Sie ihren Grundversorgungsvertrag grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen können.

    • Wer kündigt meinen alten Gasvertrag?

      Bei einem regulären Anbieterwechsel übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung in der Regel für Sie. Bei einem Sonderkündigungsrecht, beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung, sollten Sie selbst fristgerecht kündigen.

    • Wird beim Gasanbieterwechsel das Gas abgestellt?

      Nein. Der Wechsel des Anbieters führt nicht zu einer Unterbrechung Ihrer Gasversorgung. Sollte es beim Wechsel zu einer Verzögerung kommen, sichert die Grundversorgung durchgehend Ihre Gasversorgung.

    • Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

      Ja, wenn Sie selbst Vertragspartner des Gaslieferanten sind. Wird das Gas über Ihren Vermieter abgerechnet, können Sie den Anbieter nicht selbst wechseln.

    • Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel und bleibt die Versorgung bestehen?

      Wann die Belieferung durch den neuen Anbieter beginnt, hängt insbesondere von Ihrem bisherigen Vertrag und dessen Kündigungsfrist ab.

      Während des Anbieterwechsels bleibt Ihre Gasversorgung bestehen. An Ihrem Gasanschluss ändert sich nichts und auch der Gaszähler muss für einen normalen Anbieterwechsel nicht ausgetauscht werden.

      Nach Ihrem Wechsel zu MAINGAU informieren wir Sie über den bestätigten Lieferbeginn.

    • Gibt es bei einem Umzug eine Sonderregelung?

      Ja. Im Falle eines Umzugs können Sie Ihren Gasanbieter mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sind Sie mit Ihrem aktuellen Gasanbieter zufrieden, können Sie diesen kontaktieren und die Belieferung in der Regel auch in Ihrem neuen Zuhause fortführen.

    • Wie schätze ich den durchschnittlichen Jahresverbrauch?

      Falls Sie noch keine Jahresabrechnung zur Hand haben, können Sie Ihren Gasverbrauch anhand von Wohnfläche, Haushaltsgröße und Gebäudetyp schätzen. Eine Orientierung nach der Personenzahl finden Sie auch unter Gasverbrauch nach Personen. 

      Liegt Ihnen bereits ein Zählerstand oder eine Gasabrechnung vor, lässt sich Ihr tatsächlicher Verbrauch genauer ermitteln. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter Gasverbrauch berechnen. 

    • Siegel von kununu für MAINGAU Energie GmbH: Auszeichnung als Top Company 2026
    • Siegel von Focus Money und Deutschlandtest: Unternehmen des Jahres 2026 MAINGAU Energie
    • Siegel von Top Innovator für MAINGAU Energie GmbH: Auszeichnung als Top-100 Innovator des deutschen Mittelstands 2026
    • Siegel von FOCUS MONEY für Deutschlands Beste Energieversorger (überregional) 2026