Grundversorgung

Zuverlässige Energieversorgung - bundesweit und regional 

Wir, die MAINGAU Energie, stehen als bundesweiter Energieversorger für bezahlbare Strom- und Erdgaspreise in ganz Deutschland. Gleichzeitig verantworten wir als Grundversorger die zuverlässige Erdgasversorgung in der südlichen Rhein-Main-Region. In einem Gebiet mit mehr als 100.000 Einwohnern versorgen wir die Städte Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen, Rodgau, Mühlheim-Lämmerspiel und Pohnsdorf.

Mehr als 115 Jahre Kompetenz in der Energiewirtschaft

Die verlässliche Versorgung mit Energie haben wir uns bei MAINGAU seit über 100 Jahren auf die Fahne geschrieben. Seit 1907 sind wir Ihr Gasversorger für die Region – innerhalb der letzten Jahre haben wir uns außerdem zum bundesweiten Versorger mit Strom und Erdgas entwickelt. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich heute an unserem Firmenstandort in Obertshausen in der Rhein-Main-Region für konstant günstige Preise und eine bundesweit zuverlässige Energieversorgung. 

Sicher versorgt mit dauerhaft günstiger Energie

Rund 350.000 Privathaushalte und Unternehmen überzeugen sich bereits jetzt von unseren Angeboten. MAINGAU Energie liefert im Grundversorgungsgebiet sowie deutschlandweit Strom und Erdgas für Privathaushalte, Gewerbetreibende, Großunternehmen und Individualkunden. Die MAINGAU Energie verantwortet als Grundversorger die sichere und zuverlässige Erdgasversorgung der Städte Pohnsdorf, Dietzenbach, Heusenstamm, Obertshausen sowie etliche Stadtteile in Mühlheim am Main und Rodgau - ein Gebiet mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Neben Erdgas bieten wir auch günstigen Ökostrom für Haushalte und Gewerbetreibende sowie Groß- und Individualkunden.

Was ist ein Grundversorger?

In der Bundesrepublik ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) der Energieversorger, der im jeweiligen Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden versorgt.

Alle drei Jahre legt der zuständige Netzbetreiber den Grundversorger für die kommende Periode fest. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden gemäß den rechtlichen Bedingungen der Grundversorgung mit Strom oder Gas zu versorgen. Wer keinen Vertrag für Strom oder Gas bei einem Unternehmen abgeschlossen hat, fällt automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers.

Erdgas-Preise

Seit dem 01.10.2023 gelten die nachstehend aufgeführten Erdgaspreise in der Grund - und Ersatzversorgung (Inkl. 7% MwSt.):

Bezeichnung

Jahresverbrauchsmenge in kWh

Grundpreis

(Netto/mtl. Euro)

Grundpreis

(Brutto/mtl. Euro)

Arbeitspreis

(Netto Cent/kWh)

Arbeitspreis

(Brutto Cent/kWh)

MAINGAU GasRegio S

bis 29.999

15,00

16,05

7,56

8,09

MAINGAU GasRegio L

ab 30.000

15,00

16,05

9,43

10,09

In die oben genannten Netto-Endpreise fließen folgende Netto-Kosten ein:

Ort

Konzessionsabgabe

Kochen und Warmwasser

Erdgassteuer

CO2-Abgabe

Gasspeicher-
umlage

Bilanzierungs-
umlage

Summe

Obertshausen

0,61 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,166 ct/kWh

Dietzenbach

0,61 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,166 ct/kWh

Mühlheim am Main

0,61 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,166  ct/kWh

Rodgau

0,61 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,166 ct/kWh

Heusenstamm

0,51 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,066 ct/kWh

Pohnsdorf

0,51 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

2,066 ct/kWh

Ort

Konzessionsabgabe

Sonstige Tariflieferung

Erdgassteuer

CO2-Abgabe

Gasspeicher-
umlage

Bilanzierungs-
umlage

Summe

Obertshausen

0,27 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,826 ct/kWh

Dietzenbach

0,27 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,826 ct/kWh

Mühlheim am Main

0,27 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,826 ct/kWh

Rodgau

0,27 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,826 ct/kWh

Heusenstamm

0,22 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186  ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,776 ct/kWh

Pohnsdorf

0,22 ct/kWh

0,55 ct/kWh

0,82 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,00 ct/kWh

1,776 ct/kWh

Die MAINGAU Energie GmbH beliefert in Ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist damit Grundversorger nach § 36 EnWG.

Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der MAINGAU zur GasGVV:

Dies ist ein Vertrag auf Basis eines Grundversorgungsvertrages.

Allgemeine Hinweise

  1. Die Bruttopreise enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer (z. Zt. 7%). Die Umsatzsteuer und der Bruttopreis sind kaufmännisch gerundet dargestellt. Es gilt der Rechnungsbetrag.

  2. Das dem Kunden gelieferte Gas wird in Kubikmeter (m³) gemessen und mittels eines Umrechnungsfaktors in die entsprechende Wärmemenge (kWh Ho) umgerechnet. Der maßgebliche Umrechnungsfaktor kann der Abrechnung entnommen werden.

  3. Begriffserläuterungen
    • Erdgassteuer: Energiesteuer auf Erdgas nach § 2 Energiesteuergesetz
    • Konzessionsabgaben: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. In den Energiepreisen werden daher auch die Konzessionsabgaben berücksichtigt und in der jeweiligen Höhe an den Netzbetreiber abgeführt.
    • CO2-Kosten: Hierunter fallen die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG.
    • Gasspeicherumlage: Hierunter fallen die Kosten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Gas nach § 35e EnWG.

  4. Tipps zum Energiesparen: Sparen Sie in Ihrem Haushalt Energie ein, und senken Sie Ihre Energieverbrauchskosten nachhaltig. Hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema Energiesparen erhalten Sie auf unserer Webseite unter https://www.maingau-energie.de/blog/einfache-energiespartipps-fuer-ihr-zuhause oder auch auf der Internetseite des Branchenverbandes BDEW unter https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/.

  5. Hinweis nach § 107 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStDVO): "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis” darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sein denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

  6. Unsere Kunden können zwischen der Grundversorgung und dem Abschluss eines Sondervertrages frei wählen. Unter Berücksichtigung der Laufzeit des aktuellen Vertrages steht Ihnen auch der Abschluss eines Online-Vertrages offen. Nähere Einzelheiten finden Sie hier