Telekommunikationsgesetz in Deutschland: Das Recht auf schnelles Internet

Recht auf schnelles Internet – so einfach geht’s!

Schluss mit langsamem Internet: Mit dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger in Deutschland das Recht auf schnelles Internet sowie Sprachkommunikationsdienste. Der Vorteil: Eine Nutzung von digitalen Angeboten wie E-Mail, Online-Nachrichtendiensten, Online-Shopping, Online-Banking, Online-Behördendienste, Online-Bewerbungen, Social Media und vieles mehr ist für jeden garantiert. 

Was umfasst das gesetzlich geregelte Mindestangebot?

Im Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) wurden konkrete Werte pro Festnetzanschluss festgelegt, die mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten sind:

  • Downloadrate mindestens 10 Megabit pro Sekunde
  • Uploadrate mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde
  • Reaktionszeit (Latenz) maximal 150 Millisekunden 

Familie hat DSL-Tarif bei Top Internet-Anbieter 2022 abgeschlossen - ohne Siegel

Wie kann man die Leistung des Internetzugangs messen?

Über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur kann man die tatsächliche Datenübertragungsrate des Festnetzinternetanschlusses ermitteln – und das unabhängig von Anbieter und Technologie. Das funktioniert im ersten Schritt über eine Einzelmessung. Sofern dabei erste Anzeichen gegen die vertraglich vereinbarte Leistung aufkommen, kann man im zweiten Schritt eine Messkampagne mit 30 Messungen über die sogenannte „Desktop-App“ durchführen. Das erstellte Protokoll ist ein allgemeingültiges Nachweisverfahren. Stellt es wiederkehrende Abweichungen dar, berechtigt es entweder zum Einfordern des Mindestangebotes oder zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht.

Was tun bei langsamer Internetverbindung?

Falls Sie feststellen, Ihr Festnetzanschluss entspricht nicht dem Mindestangebot, wenden Sie sich am besten zunächst an Ihren Internetanbieter. Gegebenenfalls kann ein Techniker Abhilfe des Problems durch einen Entstörtermin schaffen. Übrigens: Auf unserem Blog finden Sie auch fünf Tipps gegen langsames Internet, die Sie unbedingt prüfen sollten.

Sollte das nicht funktionieren, steht Ihnen auch die Unterstützung der Bundesnetzagentur (Kontaktformular) zur Verfügung. Die Behörde überprüft Ihr Anliegen und informiert innerhalb von zwei Monaten den zuständigen Internetanbieter. Anschließend haben die Provider dann einen Monat Zeit, Ihnen eine rechtmäßige Internetversorgung anzubieten.

Was tun bei fehlender Internetversorgung?

Besonders in ländlichen Gegenden kann es sein, dass bislang gar keine Versorgung mit einem Telekommunikationsdienstleister gewährleistet werden konnte. Dank dem Telekommunikationsgesetz gibt es nun ein Kontaktformular bei der Bundesnetzagentur. Füllen Sie dieses aus, prüft die Bundesnetzagentur das Anliegen und informiert Telekommunikationsanbieter. Innerhalb von vier Wochen können sich diese dann melden, um ein angemessenes Angebot zu machen. Es kann sein, dass Sie sogar mehrere Angebote bekommen, dann haben Sie die Wahl. 

Warum haben nicht alle die gleiche Bandbreite?

Die Mindestversorgung im Telekommunikationsgesetz klingt erst einmal gut, doch die meisten Surfgeschwindigkeiten liegen zwischen 16 und 250 Mbit/s. Durch moderne Technologien nimmt die Geschwindigkeit tendenziell sogar zu. Einziges Problem, nicht jeder hat den gleichen Zugang zu schnellem Internet. Je nach Internetanschluss, Kabelart und gewähltem Tarif variiert die Geschwindigkeit der Datenautobahn:

  • DSL-Anschluss: Hier funktioniert die Datenübertragung über die Telefonleitung. Die Geschwindigkeit hängt von der Länge und Qualität der Kupferleitung ab – je länger, desto langsamer.
  • Kabelanschluss: Die Datenübertragung funktioniert über die Fernsehkabelleitung, welche stabil und leistungsfähig ist. Doch Kabelinternet ist ein „Shared Medium“, mehrere Haushalte teilen sich eine Bandbreite. Gibt es in der Nachbarschaft viele Poweruser, so kann die Surfgeschwindigkeit zeitweise schwanken.
  • Glasfaserkabel: Im Vergleich zu den Kupferkabeln bei DSL erfolgt der Datentransfer nicht elektrisch, sondern optisch durch Lichtimpulse und ohne Störeinflüsse. So liegt die Surfgeschwindigkeit im Gigabitbereich. Doch nicht überall können die Kupferkabel einfach gegen Glasfaserkabel ausgetauscht werden.

Schon gesehen: Auf unserem Blog zum Thema „Bandbreite“ finden Sie heraus, welche Bandbreite für Sie die passende ist.

Mann der überlegt welche Bandbreite für ihn optimal sein könnte
Was ist die für mich passende Bandbreite?

Online finden Sie verschiedene Angebote zu Internetanschlüssen, die sich hauptsächlich in der verbindlich zugesagten Internetgeschwindigkeit unterscheiden.

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30.09.2021
·Tani · Lesedauer 2 min

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