Jetzt den Stromanbieter wechseln - ganz einfach und mit Erklärung.

Strompreiserhöhung erhalten - und jetzt?

Post vom Energieversorger erhalten? Die ärgerliche Nachricht: Der Strompreis hat sich erhöht. Kaum ein Kunde bleibt davon verschont. Doch Kunden müssen eine Preiserhöhung Ihres Energieversorgers nicht einfach hinnehmen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nach einer Preiserhöhung haben und warum sich ein Anbieterwechsel lohnen kann. 

Wie wechselt man den Stromanbieter? MAINGAU hat es für Sie zusammengefasst.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Grundsätzlich gilt: Ändert der Energieversorger die Preise Ihres Stromtarifs, ist er dazu verpflichtet, dies mindestens vier Wochen im Voraus anzukündigen. Wer nun nach einer Strompreiserhöhung die Gelegenheit nutzen will, den Anbieter zu wechseln, muss mit der Kündigung nicht bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit warten oder Kündigungsfristen einhalten. Denn im Zuge einer Preisanpassung haben Sie auch immer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt ab dem Tag der Mittteilung bis zum Inkrafttreten der Preisänderung und kann in Textform erfolgen. In der Praxis kommt es leider vor, dass bei Ausübung von Sonderkündigungsrechten die Kündigung durch die MAINGAU Energie GmbH vom Altlieferanten nicht akzeptiert wird. Wir bitten Sie deshalb, im Falle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts, Ihren bisherigen Energieliefervertrag zusätzlich selbst zu kündigen. 

Übrigens: Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn sich der Strompreis durch Steuern und Abgaben (wie zum Beispiel der CO2-Steuer) erhöht.

Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, kann unabhängig von einem Sonderkündigungsrecht immer mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Was Grund- und Ersatzversorgung sind, lesen Sie hier. Bei einer regulären Kündigung kümmert sich in der Regel der neue Anbieter um die Beendigung Ihres alten Vertrags. Wichtig ist, dass Sie im Falle des Sonderkündigungsrechts jedoch den bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Versorger selbst kündigen.

Stromtarife vergleichen und Anbieter wechseln

Ist der Vertrag erstmal gekündigt, heißt es: Tarife vergleichen. Hierfür bieten sich Vergleichsportale im Internet an. Einfach Postleitzahl und den jährlichen Verbrauch eingeben und schon zeigt der Tarifrechner alle verfügbaren Tarife – auf Wunsch gefiltert nach verschiedenen Kriterien und sortiert nach dem günstigsten Preis. Ist der passende Tarif gefunden, kann der Wechsel in nur wenigen Sekunden einfach online abgeschlossen werden. Alle dafür notwendigen Informationen wie beispielsweise Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Jetzt können Sie die Füße hochlegen – denn der neue Energieversorger kümmert sich um alle weiteren Formalitäten im Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel.

Schritt für Schritt zum neuen Stromanbieter

  1. Tarife vergleichen - zum Beispiel über ein Vergleichsportal
  2. Passenden Tarif auswählen und online abschließen
  3. Der neue Energieversorger regelt alle weiteren Formalitäten - zum Beispiel die Kündigung beim Vorversorger




Wichtig: Machen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, müssen Sie sich selbst um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter kümmern.

Fazit zur Strompreiserhöhung

Eine Strompreiserhöhung bietet eine gute Gelegenheit, den aktuellen Tarif zu überprüfen. In vielen Fällen lässt sich ein günstigerer Tarif finden.

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