
Internet-Preiserhöhung erhalten? Ihre Rechte als Kunde
Sonderkündigungsrecht nutzen und Internetanbieter wechseln
Ihr Internetanbieter hat Ihnen eine Preiserhöhung für Ihren Internettarif angekündigt? Das ist verständlicherweise ärgerlich. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Denn mit jeder Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet und wie Sie es nutzen können.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen – was Sie wissen müssen
Ändert Ihr Internetanbieter die Preise Ihres Tarifs zu Ihrem Nachteil, steht Ihnen gemäß § 57 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag beenden, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.
Ihr Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie mindestens einen Monat, jedoch nicht früher als zwei Monate vor der Preiserhöhung klar und verständlich über die Änderung und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Das muss auf einem dauerhaften Datenträger geschehen, also zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über Ihr Kundenportal.
Wichtig zu wissen: Nach Erhalt dieser Information haben Sie drei Monate Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht handeln, erlischt das Recht und Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter. Die Kündigung wird dabei frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen
Ihr Anbieter hat die Preise erhöht? Dann können Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden – ganz ohne die reguläre Vertragslaufzeit abzuwarten oder lange Kündigungsfristen einzuhalten.
Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Tipp: Sie können Ihre Sonderkündigung auch erst dann bei Ihrem aktuellen Anbieter einreichen, wenn Sie Ihren neuen Vertrag bereits abgeschlossen haben. So vermeiden Sie bestmöglich eine Unterbrechung Ihrer Internetversorgung. Wenn Sie bei der Bestellung Ihres neuen Vertrages einen Wunschtermin für die Freischaltung angeben können, nennen Sie hier am besten Ihr Sonderkündigungsdatum.
Fazit zur Internetpreiserhöhung
Eine Preiserhöhung ist ärgerlich, bietet Ihnen aber gleichzeitig eine gute Chance, den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden. Dank des gesetzlich verankerten Sonderkündigungsrechts nach § 57 TKGöffnet in einem neuen Tab sind Sie nach einer Preiserhöhung nicht mehr an Ihren bestehenden Vertrag gebunden und können ohne Zusatzkosten wechseln. In vielen Fällen lässt sich durch einen Anbieterwechsel dauerhaft Geld sparen, ohne auf Qualität oder Geschwindigkeit verzichten zu müssen.

