23.03.2026 · Lesedauer 6 min

Internet-Preiserhöhung erhalten? Ihre Rechte als Kunde

Sonderkündigungsrecht nutzen und Internetanbieter wechseln

Ihr Internetanbieter hat Ihnen eine Preiserhöhung für Ihren Internettarif angekündigt? Das ist verständlicherweise ärgerlich. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Denn mit jeder Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet und wie Sie es nutzen können.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen – was Sie wissen müssen

Ändert Ihr Internetanbieter die Preise Ihres Tarifs zu Ihrem Nachteil, steht Ihnen gemäß § 57 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag beenden, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.

Ihr Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie mindestens einen Monat, jedoch nicht früher als zwei Monate vor der Preiserhöhung klar und verständlich über die Änderung und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Das muss auf einem dauerhaften Datenträger geschehen, also zum Beispiel per Brief, E-Mail oder über Ihr Kundenportal.

Wichtig zu wissen: Nach Erhalt dieser Information haben Sie drei Monate Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht handeln, erlischt das Recht und Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter. Die Kündigung wird dabei frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen

Ihr Anbieter hat die Preise erhöht? Dann können Sie Ihren Vertrag vorzeitig beenden – ganz ohne die reguläre Vertragslaufzeit abzuwarten oder lange Kündigungsfristen einzuhalten.

Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

  • Ihr Anbieter erhöht einseitig den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs
  • Sie haben die Ankündigung Ihres Anbieters über die Preiserhöhung erhalten
  • Sie erklären die Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieser Ankündigung

So nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch

1

Mitteilung prüfen

Lesen Sie das Schreiben Ihres aktuellen Anbieters sorgfältig durch und notieren Sie das Datum des Erhalts. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie gesetzlich drei Monate Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben.
2

Kündigung einreichen

Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Anbieter schriftlich per E-Mail oder Brief unter Berufung auf Ihr Sonderkündigungsrecht gemäß § 57 TKG.
3

Neuen Tarif auswählen

Vergleichen Sie verfügbare Internettarife und wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
4

Online abschließen

Schließen Sie Ihren neuen Vertrag bequem online ab.

Tipp: Sie können Ihre Sonderkündigung auch erst dann bei Ihrem aktuellen Anbieter einreichen, wenn Sie Ihren neuen Vertrag bereits abgeschlossen haben. So vermeiden Sie bestmöglich eine Unterbrechung Ihrer Internetversorgung. Wenn Sie bei der Bestellung Ihres neuen Vertrages einen Wunschtermin für die Freischaltung angeben können, nennen Sie hier am besten Ihr Sonderkündigungsdatum. 

Fazit zur Internetpreiserhöhung

Eine Preiserhöhung ist ärgerlich, bietet Ihnen aber gleichzeitig eine gute Chance, den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden. Dank des gesetzlich verankerten Sonderkündigungsrechts nach § 57 TKGöffnet in einem neuen Tab sind Sie nach einer Preiserhöhung nicht mehr an Ihren bestehenden Vertrag gebunden und können ohne Zusatzkosten wechseln. In vielen Fällen lässt sich durch einen Anbieterwechsel dauerhaft Geld sparen, ohne auf Qualität oder Geschwindigkeit verzichten zu müssen.

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FAQ zu Rechte bei Preiserhöhung

  • Habe ich bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht?

    Ja. Nach § 57 TKGöffnet in einem neuen Tab steht Ihnen bei jeder für Sie nachteiligen Vertragsänderung das Recht zu, Ihren Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zu beenden.

  • Welche Frist gilt für das Sonderkündigungsrecht?

    Bei einer Preiserhöhung können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen – unabhängig von der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit und ohne zusätzliche Kosten. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die schriftliche Ankündigung Ihres Anbieters über die Preiserhöhung erhalten haben, drei Monate Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist handeln, erlischt das Recht und Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter.

  • Muss ich selbst kündigen oder übernimmt das der neue Anbieter?

    Bei einem regulären Anbieterwechsel übernimmt Ihr neuer Anbieter die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter für Sie.

    Bei einem Sonderkündigungsrecht empfehlen wir Ihnen, die Kündigung selbst schriftlich einzureichen. Teilen Sie Ihrem neuen Anbieter mit, dass Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht – so kann er Sie über alle notwendigen Schritte informieren. Reichen Sie Ihre Sonderkündigung erst dann bei Ihrem aktuellen Anbieter ein, wenn Sie Ihren neuen Vertrag bereits abgeschlossen haben und Ihr neuer Anbieter Ihnen einen voraussichtlichen Schaltungstermin mitgeteilt hat. So vermeiden Sie eine Unterbrechung Ihrer Internetversorgung.