FAQ für Strom & Gas

Die häufigsten Fragen ...

Im MAINGAU-Kundenportal oder über unseren Chatbot CarlaLegal Notice können Sie Ihren aktuellen Zählerstand eingeben, Ihren Abschlag und Ihre Bankdaten ändern. Sie können außerdem Zwischenrechnungen erstellen und herunterladen. Haben Sie Fragen zu einem Tarifwechsel, kann CarlaLegal Notice ebenfalls weiterhelfen.

Grundversorgung und Ersatzversorgung

  • Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom bzw. Gas versorgt. Wenn Sie wissen möchten, wer das in Ihrem Fall ist, geben Sie die Begriffe "Grundversorger + eigener Wohnort" in einer Suchmaschine ein. Außerdem kann man den örtlichen Netzbetreiber nach der Info dazu fragen.

  • Sie werden dann über die Grundversorgung mit Energie beliefert, wenn Sie keinen anderen aktiven Energievertrag haben. Das kann beispielsweise aufgrund eines Umzugs oder wegen eines gescheiterten Lieferantenwechsels der Fall sein. In letzterem Fall ist es oft möglich, bis zu sechs Wochen im Nachhinein die Strombelieferung über das Wunsch-Unternehmen anzumelden.

  • Die Grundversorgung beginnt - vereinfacht gesagt - mit dem Bestätigen des Lichtschalters, wenn man in eine neue Wohnung zieht. Somit kann jede Energienutzung einen Vertragsbeginn bedeuten. Bei einem Umzug kann der rechtzeitige Abschluss eines Vertrags beim gewünschten Anbieter die Belieferung über die Grundversorgung vermeiden. Bei einem Lieferantenwechsel kann es zwischenzeitlich ungewollterweise zu einer Belieferung durch den Grundversorger kommen - beispielsweise bei Verzögerungen im Wechselprozess. Für die Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Belieferung über die Grundversorgung endet, sobald der Vertrag mit einem anderen Lieferanten beginnt.

  • In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. In der Ersatz- bzw. Notversorgung ist eine fristlose Kündigung möglich. Ggf. beziehen Sie über den örtlichen Grundversorger Energie, haben jedoch einen Sondervertrag mit dem Unternehmen geschlossen. Dann gelten ggf. andere Kündigungsfristen.

  • Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Grundversorger zu den geltenden Konditionen. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Kunde, der über den örtlichen Grundversorger beliefert wird, die Konditionen der Grundversorgung erhält. Es gibt sogenannte Sonderverträge mit anderen Konditionen (z. B. längere Kündigungsfristen).

  • Manchmal kommt es vor, dass beim Lieferantenwechsel etwas nicht reibungslos funktioniert und Sie übergangsweise in die Grundversorgung rutschen. In der Regel versucht MAINGAU Energie, Sie schnellstmöglich aus der Grundversorgung zu holen und neu anzumelden. Bitte haben Sie etwas Geduld und warten Sie darauf, dass wir Sie bezüglich der nächsten Schritte kontaktieren.

Anmelde- und Wechselprozess

  • Nutzen Sie gerne unsere digitale Assistentin CarlaLegal Notice zur Tarifberatung. 

  • Nutzen Sie einfach unseren Online-Tarifrechner. Wenn Sie Ihre PLZ und Ihren letzten Jahresverbrauch eingegeben haben, können Sie Ihren Wunschtarif auswählen und online direkt abschließen. 

    • Danach kündigen wir Ihren bestehenden Vertrag beim Vorlieferanten. Bei Preisanpassungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall müssen Sie den bestehenden Vertrag bei Ihrem aktuellen Versorger schriftlich selbst kündigen.
    • Im Anschluss informieren wir Ihren Netzbetreiber vor Ort, dass wir der neue Energielieferant sind, und dieser stellt Sie auf MAINGAU Energie um. Sie behalten Ihren Strom- bzw. Erdgaszähler und die Energie fließt wie gewohnt weiter.
    • Danach schicken wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Belieferung das Begrüßungsschreiben mit allen Angaben zu Ihrem Vertrag und dem genauen Starttermin der Belieferung.
  • Leider können wir in Ausnahmefällen einzelne Orte in Deutschland nicht mit unserem günstigen Gas und Strom beliefern. Wir arbeiten jedoch daran, Stück für Stück diese Orte und Gemeinden im Sinne der Verbraucher abzudecken.

  • Der gesetzlich geregelte Lieferantenwechselprozess dauert bis zur Aufnahme der Belieferung durch die MAINGAU Energie nur wenige Wochen. Sofern keine Unstimmigkeiten mit Ihrem Vorversorger auftreten, erhalten Sie rechtzeitig unsere Vertragsbestätigung und den genauen Zeitpunkt der Belieferung. Zum Termin des Lieferbeginns bitten wir Sie um Ablesung und Mitteilung Ihres aktuellen Zählerstandes.

  • Sofern Sie in einem Tarif ohne Vertragsbindung sind, findet der Anbieterwechsel innerhalb von drei Wochen statt.

    Bei Tarifen mit Vertragslaufzeit orientiert sich der Übernahmetermin an der Kündigungsfrist Ihres bestehenden Tarifs. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über diesen Termin, damit wir die Kündigung beim Vorversorger rechtzeitig anmelden können. Am besten informieren Sie uns mindestens sechs Wochen vor Ende der Vertragsbindung.

  • Nein, für Sie ändert sich an den Messgeräten mit einem Wechsel zur MAINGAU Energie nichts und es entstehen auch keinerlei zusätzliche Kosten für Sie.

  • Nein. Die Versorgung ist durch den Grundversorger gesetzlich gesichert. Im Zweifel erhalten Sie übergangsweise Energie über die Grund- bzw. Ersatzversorgung. Sie werden von der Umstellung technisch nichts merken - nur die Rechnung erhalten Sie künftig von MAINGAU Energie bzw. bei einer übergangsweisen Belieferung vom Grund- bzw. Ersatzversorger.

  • Aktuell erreicht uns täglich eine Vielzahl an Kundenanfragen. Die individuelle Bearbeitung aller Fragen benötigt Zeit. Wir bitten daher um Geduld bei der Beantwortung von Nachrichten. Bitte sehen Sie außerdem davon ab, uns mehrfach zu kontaktieren. Wir melden uns schnellst möglichst bei Ihnen und sind um eine Verbesserung der Situation bemüht.

  • Sollte sich Ihr Vertrag verlängert haben, kündigen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wichtig hierbei ist, dass Verträge, die nach April 2022 geschlossen wurden, lediglich um einen Monat verlängert werden dürfen. Die Belieferung durch die MAINGAU würde sich daher um maximal einen Monat verzögern. Sollten Sie längere Laufzeiten haben, werden wir individuell mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. In allen Fällen gilt: Wenn die Zeit zum Kündigungszeitpunkt nur noch sehr knapp ist, sprechen Sie am besten die Kündigung selbstständig aus. So ist sichergestellt, das der Vertrag rechtzeitig gekündigt wird.

  • Wir nehmen ständig alle neuen Anbieter und Marken als Vorversorger auf, um Ihnen eine vollständige Liste auszuspielen. Sollte es doch passieren, das ihr aktueller Anbieter nicht auszuwählen ist, wählen Sie bitte irgendeinen anderen Anbieter aus. Tipp: Viele Anbieter haben unterschiedliche Marken, sind jedoch am Ende ein Unternehmen. Sollten Sie Ihren Anbieter ggf. nicht finden, liegt dies ggf. am Unterschied zwischen Marke und Anbieter.

  • Wenn Sie zur MAINGAU Energie als Energielieferant wechseln möchten, melden Sie sich bei uns als Neukunde an. Im Anmeldeprozess fragen wir Sie nach Angaben zu Ihrem Vorversorger. Anhand dieser Angaben übernehmen wir für Sie die Kündigung bei Ihrem Vorversorger. Wir melden Sie dann neu bei der MAINGAU an. Im Regelfall müssen Sie nichts weiter tun. Falls es Rückfragen oder Unklarheiten gibt, melden wir uns bei Ihnen. In der aktuellen Situation kann es dabei zu Verzögerungen kommen, sodass Sie ggf. zwischenzeitlich in die Grund-/Ersatzversorgung rutschen. Das ist kein Grund zur Beunruhigung. Wir holen Sie schnellstmöglich aus der Grund-/Ersatzversorgung heraus und melden Sie bei uns an.

  • Nein, die Anmeldung bei einem Energielieferanten muss immer erst durch den Netzbetreiber freigegeben werden. Dieser achtet darauf, dass Ihnen nicht zwei Versorger gleichzeitig zugeordnet werden. Sie können nur bei einem Versorger neu zur Belieferung angemeldet werden, wenn Ihr Vertrag beim Vorversorger fristgerecht aufgelöst wurde.

Abschlag, Verbrauch, Zählerstand

Abschlag

  • Der Abschlag wird entsprechend Ihrem zu erwartenden Jahresverbrauch errechnet. Sie zahlen bei uns zwölf monatliche Teilbeträge. Im zwölften Monat erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung, die Ihre tatsächlich verbrauchten Mengen beinhaltet. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen im darauffolgenden Jahr zurückgezahlt, Forderungen in Rechnungen gestellt. Bei Stichtagsprodukten kann es allerdings dazu kommen, dass die erste Abrechnung zum Ende der Erstvertragslaufzeit erfolgt.

  • In der Jahresabrechnung werden nur die Abschläge berücksichtigt, welche im abrechnungsrelevanten Zeitraum liegen. Alle nicht relevanten Abschläge werden in der nächsten Abrechnung angerechnet.

  • Wir stellen Ihnen pro Jahr zwölf monatliche Abschläge in Rechnung, die jeweils zum Monatsende fällig werden. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung werden alle für den abrechnungsrelevanten Zeitraum gezahlten Abschläge berücksichtigt.

  • Wenn sich Ihr Jahresverbrauch im nächsten Jahr ändert, kann Ihr Abschlag entsprechend angepasst werden. Wenn Sie deutlich weniger verbrauchen, kann Ihr Abschlag gesenkt, bei einem Mehrverbrauch auch erhöht werden. Mit der Jahresabrechnung erfolgt dann die genaue Abrechnung über den gesamten Jahreszeitraum.

  • Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, können Sie Ihren Abschlag gerne über unseren Onlineservice in Ihrem Kundenportal auf unserer Homepage ändern. Alternativ teilen Sie Ihren neuen Zählerstand unserer digitalen Assistentin CarlaLegal Notice über den Chat mit. Bitte halten Sie hierfür Ihre Kundennummer bereit. 

Verbrauch

  • Strom- oder Gaszähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich eines Gebäudes angebracht. In Mehrfamilienhäusern empfehlen wir, Ihren Hausmeister oder Hausverwalter anzusprechen, wenn die Zähler nicht frei zugänglich sind.

  • Es kann vorkommen, dass Sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach Ihren Zählerstand ablesen müssen. Grund dafür kann z. B. sein, dass der Zählerstand zum Abrechnungsende benötigt wird.

  • Nutzen Sie zur Übermittlung Ihres aktuellen Zählerstands gerne unser Kundenportal oder teilen Sie unserer digitalen Assistentin CarlaLegal Notice die Daten mit. Bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit.

  • In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einem Foto vom aktuellen Zählerstand und dem Korrekturhinweis an unseren Kundenservice. Die Kollegen können Ihren Zählerstand auch nachträglich noch korrigieren.

  • Über den Gaszähler wird Ihre tatsächlich verbrauchte Menge in Kubikmetern (m³) gemessen. Da der Verbrauch aber in kWh berechnet werden muss, wird die abgelesene Menge über einen sogenannten Umrechnungsfaktor in kWh umgerechnet. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort wird dabei ein eigener Faktor festgelegt. Der Umrechnungsfaktor garantiert die Gleichbehandlung aller Kunden, egal welche individuellen Umgebungsbedingungen herrschen. Somit wird kein Kunde aufgrund der zufälligen Höhenlage seines Ortes benachteiligt. Sie bezahlen immer nur die Energie, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben.

  • Um Ihre Jahresabrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen einen aktuellen Zählerstand. Bekommen wir hierzu keine termingerechte Rückmeldung von Ihnen, sind wir berechtigt, den Zählerstand für die Abrechnung zu schätzen. Auf Ihrer Jahresabrechnung erhalten Sie in diesem Fall eine gesonderte Information, dass Ihr Zählerstand geschätzt werden musste.

Kundenportal und Daten selbst ändern

  • Klicken Sie auf der MAINGAU-Webseite oben rechts auf den gelben Button "Meine MAINGAU". Dann wählen Sie den Bereich aus, für den Sie sich im Kundenkonto einloggen wollen (z. B. Energie). Im Kundenportal können Sie dann beispielsweise Ihre Daten und Abschläge einsehen und ändern.

  • Sie haben die Möglichkeit, jederzeit über unser Kundenportal Ihre Zählerstände einzugeben, Abschläge und Bankdaten zu ändern sowie Zwischenrechnungen zu erstellen. Ihre Zugangsdaten für unser Internetportal bekommen Sie mit Ihrem Vertragsbestätigungsschreiben automatisch zugesandt. Ihr Kunden-Login setzt sich aus Ihrem Nachnamen und Ihrer Kundennummer zusammen. Über unseren Kundenservice können Sie sich bei Verlust jederzeit Ihre Kunden-Logindaten zuschicken lassen. Bitte halten Sie bei einer telefonischen Anforderung über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 - 62 46 428 zur Legitimation Ihre Kundennummer bereit.

  • Bankdaten lassen sich einfach über das Kundenportal ändern. Auch unsere digitale Assistentin CarlaLegal Notice kann Ihre neuen, aktualisierten Daten entgegennehmen. Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, geht das über dieses Online-Formular. Dann ziehen wir anfallende Kosten automatisch von dem angegebenen Konto ein.

  • Sollten Sie Ihren Namen oder den Vertragspartner ändern wollen, können Sie dies über unser Formular "Vertragsumschreibung" vornehmen. Sollten Sie jedoch geheiratet haben und Ihren Namen anpassen, übersenden Sie uns bitte Ihre Hochzeitsurkunde.

  • Bei einer Namensänderung bitten wir Sie, um Zusendung der entsprechenden Urkunden in Kopie, sodass wir Ihre Kundendaten auf Ihren neuen Namen anpassen können.

  • Möchten Sie Ihren bestehenden Vertrag an einen Nachmieter, ein anderes Familienmitglied oder eine andere Person übergeben? Dann nutzen Sie hierfür gerne unser entsprechendes Formular. Das ausgefüllte Formular dann bitte per Mail an lieferantenwechsel@maingau-energie.de oder Post (Ringstr. 4-6, 63179 Obertshausen) an uns zurücksenden.

  • Ihr Passwort können Sie über den Button "Passwort vergessen" neu generieren. Klicken Sie hierfür zuvor auf "Anmeldung mit E-Mail". Nach dem Wechsel auf die Eingabemaske erscheint unter dem Anmelde-Button die Funktion "Passwort vergessen".

  • Wenn Sie ihre Kundennummern zusammenlegen, sehen Sie all Ihre Verträge im Kundenportal auf einen Blick. Nutzen Sie dazu einfach dieses Online-Formular.

Preis, Strom- und Gaspreisbremse

  • Infos zur Strom- und Gaspreisbremse haben wir hier zusammengestellt.

  • Neue Preise werden mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung schriftlich mitgeteilt. Die MAINGAU Energie teilt Ihnen die Änderungen per Brief oder per E-Mail mit. Bei Preisanpassungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall ist es notwendig, dass Sie Ihren Vertrag selbst schriftlich kündigen.

  • Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens und wird für die Bereitstellung der Energie berechnet. Er bildet den verbrauchsunabhängigen Anteil des Gesamtpreises. Als Arbeitspreis bezeichnet man den Preis für einen Kubikmeter oder eine Kilowattstunde Energie. Dieser Arbeitspreis wird dem Kunden für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet und wird auch als Verbrauchspreis bezeichnet.

  • Sie können darauf vertrauen, dass wir auch ohne Preisgarantie immer das Bestmögliche für unsere Kunden geben. Wir versuchen, die Preise möglichst fair gegenüber unseren Kunden zu gestalten und gleichzeitig die Konditionen nicht zu häufig anzupassen.

Erläuterung Jahresrechnung

  • Im Kundenportal finden Sie eine Übersicht und Download-Möglichkeit Ihrer Rechnungen. Alternativ können Sie unsere digitale Assistentin CarlaLegal Notice um das gewünschte Dokument bitten.

  • Eine ausführliche Erläuterung Ihrer Gas-Jahresabrechnung finden Sie hier: Rechnungserklärung Gas

  • Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenhotline unter 0800-6 24 64 28.

  • Eine ausführliche Erläuterung Ihrer Strom-Jahresabrechnung finden Sie hier: Rechnungserklärung Strom

  • Sollten noch Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenhotline unter 0800-6 24 64 28.

  • Das hängt davon ab, ob Ihre monatlichen Abschläge die tatsächlichen Kosten decken und Ihrem tatsächlichen Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums entsprechen. Ist Ihr Verbrauch deutlich gesunken, können Sie mit einem Guthaben rechnen, das an Sie ausgezahlt wird. Eine Nachzahlung ist zu erwarten, wenn Ihr Verbrauch gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist.

  • Sie erhalten Ihre Jahresverbrauchsabrechnung innerhalb von sechs Wochen am Ende eines Belieferungsjahres, sofern Sie uns Ihren Zählerstand zum Abrechnungszeitraum mitgeteilt haben. Ihren Zählerstand können Sie entweder im Kundenportal eintragen oder unserer digitalen Assistentin Carla im Chat mitteilen. Wenn uns Ihr Zählerstand nicht termingerecht erreicht, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen.

  • Wenn Ihr Verbrauch zu niedrig geschätzt wurde oder Sie im vergangenen Jahr deutlich mehr verbraucht haben als mit dem monatlichen Abschlag verrechnet wurde, ist eine höhere Nachzahlung zu erwarten. Auch Preissteigerungen wie die Erhöhung von Strom- oder Gasumlagen wirken sich auf die Gesamtkosten aus.

Steuern, Umlagen und Entgelte

  • Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Gebühr für das Wegenutzungsrecht bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten und ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.

  • Um die Energie bis zu Ihrem Hausanschluss zu liefern, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber stellt uns dafür ein Netznutzungsentgelt in Rechnung. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.

  • Seit 2021 hat die Bundesregierung die CO2-Abgabe auf fossile Energieträger in Deutschland eingeführt. Ziel dieser Abgabe ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, um dem Klimaziel der Bundesregierung näher zu kommen. Eine ausführliche Erklärung zum Hintergrund und zu den Kosten der CO2-Abgabe haben wir für Sie hier zusammengefasst.

  • Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach §36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden.

  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet die gleichzeitige Gewinnung von Energie (Strom) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke in einem Heizkraftwerk. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme.

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland zwei neue Umlagen ein: Zum einen die „Gasbeschaffungsumlage“ und zum anderen die „Gasspeicherumlage“. Beide Umlagen sind ab dem 1. Oktober 2022 gültig. Eine weitere Änderung: Für den Zeitraum 01. Oktober 2022 bis 30. September 2023 beträgt die Höhe der Bilanzierungsumlage 0,57ct/kWh netto. Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EEG-Umlage nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 entfallen zu lassen, sondern den Wegfall bereits auf den 1. Juli 2022 vorzuverlegen.

    Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien - mit einem Wert von 3,723 Cent pro Kilowattstunde - wird ab diesem Zeitpunkt automatisch vom Arbeitspreis des Stromtarifs abgezogen. Als Verbraucher müssen Sie demnach selbst nicht tätig werden, sondern zahlen nur etwas weniger Energiekosten.

    Diese Absenkung der Stromkosten berücksichtigen wir selbstverständlich in vollem Umfang schon jetzt bei unseren Neukundentarifen. Bei unseren Bestandskunden entfällt die Umlage zum Stichtag 1. Juli 2022.

Umzug

  • Bei einem Umzug können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich unter Angabe Ihrer neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums mit. Selbstverständlich übernehmen wir gern die Belieferung für Ihre neue Adresse. Melden Sie sich bei uns! Gerne beraten wir Sie über unsere aktuellen Tarife.

  • Wir bitten Sie, uns bis zu zwei Wochen vor dem Umzugstermin zu informieren, damit wir alles rechtzeitig abwickeln können.

  • Bei Ihrem Einzug freuen wir uns auf Ihre Anmeldung. Sie können sich bequem über unsere Homepage anmelden und Ihren günstigen Tarif der MAINGAU Energie auswählen. Bei einem Umzug kann der Lieferbeginn auch rückwirkend bis zu vier Wochen vor dem Auftragseingangsdatum erfolgen.

  • Die Mitteilung über Ihren Auszug können Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Lieferende mitteilen. Ihre Schlussrechnung wird danach zum angegebenen Termin erstellt. Ohne Ihre Kündigung läuft Ihr Liefervertrag weiter, auch wenn ein anderer Bewohner in Ihre bisherige Wohnung eingezogen ist.

  • Die Mitteilung über Ihren Auszug sollten Sie uns schriftlich per Brief oder E-Mail zukommen lassen. Eine E-Mail können Sie gerne über unser Kontaktformular online an uns senden, eine Meldung per Brief schicken Sie bitte an unser Kundenservicecenter MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen.

  • Bei einem Umzug können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich, mindestens vier Wochen vor dem Umzug unter Angabe Ihrer neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums mit. Das geht ganz einfach über dieses Online-Formular. Selbstverständlich übernehmen wir gern die Belieferung für Ihre neue Adresse. Melden Sie sich bei uns, gern beraten wir Sie über unsere aktuellen Tarife.

Service

Kontakt

  • In unserem Kundenservicecenter in Obertshausen stehen wir Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr persönlich zur Verfügung.

    Telefonisch können Sie unseren Kundenservice über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 - 62 46 428 täglich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr erreichen. Über unsere Internetseite können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

    Über Ihr Kundenportal können Sie uns ebenfalls Mitteilungen senden über den Kontaktbereich und auch viele Anliegen selbst erledigen, wie z.B. die Änderung Ihres Abschlags.

    Natürlich können Sie auch über unsere Adresse MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen postalisch Kontakt zu uns aufnehmen.

  • Aktuell erreicht uns täglich eine Vielzahl an Kundenanfragen. Die individuelle Bearbeitung aller Fragen benötigt Zeit. Wir bitten daher um Geduld bei der Beantwortung von Nachrichten. Bitte sehen Sie außerdem davon ab, uns mehrfach zu kontaktieren. Wir melden uns schnellst möglichst bei Ihnen und sind um eine Verbesserung der Situation bemüht.

Kündigung

  • Wenn Sie eine Preisanpassung erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt für Preisanpassungen nach oben und nach unten. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die Kündigung selbst schriftlich vornehmen. 

  • Haben Sie eine Frage zu Ihrem Vertrag oder möchten Sie ein Angebot für einen Tarifwechsel? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Falls Sie Probleme mit Ihrer Energie-Belieferung haben, melden Sie sich. Dann versuchen wir Ihren Fall schnellstmöglich zu klären. Falls Sie trotzdem kündigen möchten, ist das hier möglich.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.

Telefon: 0800 9898 555
Mo. - Fr. 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr (kostenfrei aus allen dt. Netzen)
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